{"id":139365,"date":"2026-05-04T13:46:14","date_gmt":"2026-05-04T13:46:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/139365\/"},"modified":"2026-05-04T13:46:14","modified_gmt":"2026-05-04T13:46:14","slug":"schuldspruch-im-postenschacher-prozess-woeginger-tritt-als-oevp-klubchef-zurueck-diepresse-com","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/139365\/","title":{"rendered":"Schuldspruch im \u201ePostenschacher\u201c-Prozess: W\u00f6ginger tritt als \u00d6VP-Klubchef zur\u00fcck \u2013 DiePresse.com"},"content":{"rendered":"<p>W\u00f6ginger und beide Mitangeklagte fassen eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten und eine unbedingte Geldstrafe aus. W\u00f6ginger gab nach der Urteilsverk\u00fcndung seinen R\u00fcckzug als \u00d6VP-Klubchef bekannt. Im Prozess ging es um den Vorwurf, einem \u00d6VP-B\u00fcrgermeister einen Finanzamt-Vorstandsposten zugeschanzt zu haben. <\/p>\n<p>Nach 14 Prozesstagen inklusive einer Ehrenrunde \u00fcber das Oberlandesgericht Linz, das eine anfangs ausgesprochene Diversion gekippt hat, sind \u00d6VP-Klubobmann August W\u00f6ginger und zwei Beamte am Montag im \u201ePostenschacher\u201c-Prozess in Linz wegen Amtsmissbrauchs, die Beamten auch wegen falscher Beweisaussage schuldig gesprochen worden. <\/p>\n<p>Alle drei wurden zu sieben Monaten bedingter Haft sowie unbedingter Geldstrafen verurteilt. So hatte es auch die WKStA gefordert. Die Verteidiger hatten allesamt auf Freispruch pl\u00e4diert. Die Geldstrafe f\u00fcr W\u00f6ginger betr\u00e4gt 43.200 Euro, die f\u00fcr die beiden Mitangeklagten 30.840 Euro bzw. 22.680 Euro. Die Freiheitsstrafen werden f\u00fcr eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.<\/p>\n<p>Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Die Verteidiger W\u00f6gingers meldeten umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an. Doch W\u00f6ginger k\u00fcndigte kurz nach der Urteilsverk\u00fcndung an, seinen Posten als \u00d6VP-Klubchef mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Sein Mandat im Nationalrat will W\u00f6ginger aber behalten. Er werde sich auf seine Arbeit als Sozialsprecher im Parlament konzentrieren.\u00a0W\u00f6ginger begr\u00fcndete seinen R\u00fccktritt als Klubchef damit, dass das Verfahren sehr belastend sei und die Funktion des Klubobmanns seine ganze Aufmerksamkeit brauche. Er rechne dennoch damit, dass er in der zweiten Instanz einen Freispruch erreicht.<\/p>\n<p>\u201eVon einem unbedeutenden B\u00fcrgeranliegen kann aufgrund der Chats und der Reaktion W\u00f6gingers keine Rede sein\u201c, sagte die vorsitzende Richterin Melanie Halbig in der Urteilsverk\u00fcndung. <a href=\"https:\/\/www.diepresse.com\/thema\/thomas-schmid\" data-tracking=\"at-link\" data-tracking-data=\"{\" event=\"\" click=\"\" article=\"\" im=\"\" w=\"\" tritt=\"\" als=\"\" zur=\"\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Thomas Schmid<\/a> sei ein glaubw\u00fcrdiger Zeuge im Prozess, dessen Angaben auch best\u00e4tigt worden seien. Der B\u00fcrgermeister habe nur \u201edie Grundvoraussetzungen\u201c f\u00fcr den Posten eines Finanzamtvorstands vorweisen k\u00f6nnen, dem Gericht sei aber insgesamt nicht klar gewesen, was bei der Besetzung f\u00fcr ihn gesprochen habe. <\/p>\n<p>Was die H\u00f6he der Strafe betrifft, so h\u00e4tte diese alleine schon aus generalpr\u00e4ventiven Gr\u00fcnden nicht zur G\u00e4nze erlassen werden k\u00f6nnen. Der Schaden f\u00fcr den Staat liege auch darin, \u201edass sich Bestgeeignete nicht mehr bewerben\u201c. Es habe eines unbedingten Teils der Geldstrafe bedurft, um das Vertrauen in den Staat und die Institutionen zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>Konkret ging es in dem Prozess um den Vorwurf, im Jahr 2017 einem \u00d6VP-B\u00fcrgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. W\u00f6ginger wurde zur Last gelegt, mithilfe des damaligen Generalsekret\u00e4rs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten sa\u00dfen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker \u201egepusht\u201c haben. Alle drei hatten die Anschuldigungen stets bestritten.<\/p>\n<p>Zum Hintergrund: Zu Weihnachten 2016 wurde der Vorstandsposten f\u00fcr das Finanzamt Braunau\/Ried\/Sch\u00e4rding (kurz FA Braunau) ausgeschrieben. Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich u.a. auch ein ober\u00f6sterreichischer \u00d6VP-B\u00fcrgermeister um den Job. Er hatte im Vorfeld seinen Parteifreund W\u00f6ginger in dessen Abgeordneten-Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen gegeben und ihn gebeten, ein gutes Wort f\u00fcr ihn einzulegen. W\u00f6ginger gab das \u201eB\u00fcrgeranliegen\u201c, wie er es nennt, an Thomas Schmid weiter.<\/p>\n<p>Nachdem der \u201eFlurfunk\u201c in der Linzer Finanzverwaltung das bereits hatte erwarten lassen, setzte sich beim Hearing am 13. Februar 2017 der Ortschef tats\u00e4chlich durch. Scharf f\u00fchlte sich diskriminiert und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Sie erstattete Anzeige gegen die Kommissionsmitglieder und brachte so die Sache ins Rollen. Die Anklage st\u00fctzt sich allerdings auch auf Chats, die auf Thomas Schmids Handy gefunden wurden. Sie sollen die Intervention belegen.<\/p>\n<p>Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) klagte W\u00f6ginger und die zwei Beamten, die in der Hearingkommission gesessen sind, wegen Amtsmissbrauchs und die beiden Beamten zudem wegen Falschaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Schmid entging aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.<\/p>\n<p>Die WKStA geht davon aus, dass Schmid auf Gehei\u00df W\u00f6gingers bei einem Kommissionsmitglied f\u00fcr den B\u00fcrgermeister interveniert und dieses &#8211; der Zweitangeklagte &#8211; im Hearing den Ortschef bevorzugt habe. Der Erstangeklagte war der Vorsitzende der Kommission und habe aufgrund eigener \u00d6VP-N\u00e4he zugunsten des B\u00fcrgermeisters gehandelt, so die Anklage.<\/p>\n<p>Im Zuge des Prozesses richtete sich die Aufmerksamkeit auch auf die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Freistadt\/Rohrbach\/Urfahr (kurz FA Freistadt) drei Monate vor jener im FA Braunau. Dort hatte sich der B\u00fcrgermeister ebenfalls beworben, war aber nicht zum Zug gekommen. Auff\u00e4llig war, dass eine Beamtin, die sich dagegen ausgesprochen hatte, das B\u00fcrgermeisteramt als Leitungserfahrung zu werten, bei der Kommission f\u00fcr Braunau pl\u00f6tzlich nicht mehr mit an Bord war und die anderen Mitglieder den Ortschef besser beurteilten als beim ersten Mal.<\/p>\n<p>Als einer der ersten Zeugen war im Prozess Thomas Schmid am Wort. Er stellte es so dar, dass er W\u00f6ginger einen Gefallen tun wolle, weil man ihn im Finanzministerium als Partner im Parlament gebraucht habe. W\u00f6ginger selbst habe Druck aus Ober\u00f6sterreich versp\u00fcrt, dem Ortschef den Job zu verschaffen, so Schmid. Weil er in Schmids Aussagen Ungereimtheiten sah, zeigte Ex-Bundeskanzler <a href=\"https:\/\/www.diepresse.com\/thema\/sebastian-kurz\" data-tracking=\"at-link\" data-tracking-data=\"{\" event=\"\" click=\"\" article=\"\" im=\"\" w=\"\" tritt=\"\" als=\"\" zur=\"\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Sebastian Kurz<\/a> (\u00d6VP) Schmid wegen mutma\u00dflicher Falschaussage an, der Kronzeuge sieht sich nun mit Ermittlungen konfrontiert. (APA\/Red.)<\/p>\n<p>    Lesen Sie mehr zu diesen Themen:<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"W\u00f6ginger und beide Mitangeklagte fassen eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten und eine unbedingte Geldstrafe aus. 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