{"id":233380,"date":"2026-06-23T11:22:12","date_gmt":"2026-06-23T11:22:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/233380\/"},"modified":"2026-06-23T11:22:12","modified_gmt":"2026-06-23T11:22:12","slug":"parlament-oesterreich-9","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/233380\/","title":{"rendered":"Parlament \u00d6sterreich"},"content":{"rendered":"<p>Wien (PK) \u2013 \u00c4nderungen f\u00fcr alternative Investmentfonds (AIF) sind geplant. Konkret geht es darum, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) sowie das Immobilien-Investmentfondsgesetz an neue europ\u00e4ische Standards anzupassen (<a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/gegenstand\/XXVIII\/I\/502\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">502 d.B.<\/a>). Betroffen sind davon Investmentfonds, die keine klassischen Wertpapierfonds sind. Im Zentrum der Novelle steht die Harmonisierung der Kreditvergabe.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnen kritisierten im <a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/dokument\/XXVIII\/A-FI\/1\/00921\/TO_16707534.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Finanzausschuss<\/a> insbesondere die \u00dcbergangsregelungen im Immobilienfondsbereich als Aufweichung bestehender Anti-Spekulationsregeln und orteten eine Beg\u00fcnstigung von Banken, w\u00e4hrend SP\u00d6, NEOS und \u00d6VP die Ma\u00dfnahmen als notwendige EU-Umsetzung und ausgewogenen Kompromiss zur Vermeidung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen einstuften. Die Novelle wurde schlie\u00dflich mehrheitlich &#8211; ohne Stimmen der Gr\u00fcnen \u2013 im Finanzausschuss beschlossen.<\/p>\n<p>Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss f\u00fcr die \u00dcberarbeitung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan aus (<a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/gegenstand\/XXVIII\/I\/506\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">506 d.B.<\/a>).<\/p>\n<p>Neue Standards f\u00fcr alternative Investmentfonds<\/p>\n<p>Die Neuerungen harmonisieren die Regeln f\u00fcr kreditvergebende Fonds, versch\u00e4rfen die Anforderungen an das Liquidit\u00e4tsmanagement und optimieren die aufsichtliche Berichterstattung an die Finanzmarktaufsicht. Zudem sollen klare Vorgaben f\u00fcr die \u00dcbertragung von Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen f\u00fcr Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Durch die Gesetzesnovelle sollen die Vorschriften zur Kreditvergabe durch Fonds vereinheitlicht werden. Festgeschrieben werden soll das Recht alternativer Investmentfonds, Kredite zu vergeben. Dazu sollen gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe festgelegt werden.<\/p>\n<p>Breite Zustimmung, Kritik an \u00dcbergangsbestimmungen f\u00fcr Immobilienfonds<\/p>\n<p>Die FP\u00d6 stand der Novelle positiv gegen\u00fcber. Huber Fuchs (FP\u00d6) hielt fest, dass die Kreditvergabe an Verbraucher in \u00d6sterreich durch Inanspruchnahme eines Wahlrechts untersagt werden soll. Die FP\u00d6 bef\u00fcrwortete auch die Abschaffung doppelter Berichtspflichten.<\/p>\n<p>Nina Tomaselli (Gr\u00fcne) bezeichnete die Ma\u00dfnahme als eine &#8222;False Flag&#8220;-Richtlinienumsetzung, obwohl es sich ihrer Ansicht nach tats\u00e4chlich um die Aufweichung einer nationalen Anti-Spekulationsvorschrift handle. Die Abgeordnete hinterfragte die Beweggr\u00fcnde und ortete ein Geschenk f\u00fcr Banken, die Immobilienfonds halten. Ihre Kritik galt insbesondere einer im Immobilien-Investmentfondsgesetz vorgesehenen \u00dcbergangsregelung. Diese sieht eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Ausnahme von der gesetzlichen zw\u00f6lfmonatigen R\u00fcckgabefrist f\u00fcr jene Anleger vor, die zum Stichtag 31. Dezember 2026 Anteile an einem Immobilienfonds bei einer Depotbank halten. Diese Bestandsanleger k\u00f6nnen innerhalb festgelegter j\u00e4hrlicher Freibetr\u00e4ge pro Kalenderjahr und Fonds \u00fcber ihr Kapital verf\u00fcgen, ohne die regul\u00e4re R\u00fcckgabefrist einhalten zu m\u00fcssen: In den Jahren 2027 und 2028 betr\u00e4gt der Freibetrag jeweils 20.000 \u20ac, in den Jahren 2029 und 2030 jeweils 10.000 \u20ac.<\/p>\n<p>Kai Jan Krainer (SP\u00d6) sprach hingegen von kleineren nationalen Adaptierungen. Die von Tomaselli thematisierte \u00dcbergangsregelung sei Gegenstand von Debatten mit Stakeholdern gewesen, beschwichtigte er. Christoph Pramhofer (NEOS) argumentierte, dass Anleger nicht bereit seien, ein Jahr auf R\u00fcckzahlungen zu warten, weshalb es in der Praxis sonst zu Ausstiegen und m\u00f6glichen Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen der Fonds kommen k\u00f6nne. Die \u00dcbergangsregelung sei daher eine ausgewogene Ma\u00dfnahme. Kurz Egger (\u00d6VP) schloss sich den vorgebrachten Argumenten an und verwies auf die Umsetzung einer europ\u00e4ischen Richtlinie.<\/p>\n<p>Eibinger-Miedl: &#8222;Liquidit\u00e4ts-Mismatch&#8220; soll behoben werden<\/p>\n<p>Die Novelle diene der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und ziele auf die Behebung des sogenannten &#8222;Liquidit\u00e4ts-Mismatch&#8220; zwischen nicht kurzfristig ver\u00e4u\u00dferbaren Immobilien und kurzfristigen R\u00fcckgabew\u00fcnschen von Anlegern ab, erkl\u00e4rte Staatssekret\u00e4rin Barbara Eibinger-Miedl. Im Zentrum steht eine abschmelzende, zeitlich befristete Freibetragsregelung. Diese sei ausdr\u00fccklich auf Kleinanleger ausgerichtet und soll als \u00dcbergangsl\u00f6sung den Wechsel zur grunds\u00e4tzlich beibehaltenen zw\u00f6lfmonatigen R\u00fcckgabefrist abfedern, w\u00e4hrend Fonds durch zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4tsmanagement-Instrumente besser auf Mittelabfl\u00fcsse reagieren k\u00f6nnen. In einer regen Diskussion rund um die Kritik von Tomaselli bezeichnete die Staatssekret\u00e4rin die Ma\u00dfnahme als tragf\u00e4higen Kompromiss, der einerseits die Stabilit\u00e4t der Fonds st\u00e4rkt und andererseits Kleinanlegern eine geordnete \u00dcbergangsphase erm\u00f6glicht. Die Gesetzes\u00e4nderungen wurden schlie\u00dflich mehrheitlich ohne Stimmen der Gr\u00fcnen beschlossen.<\/p>\n<p>Modernisierung des Steuerabkommens mit Usbekistan<\/p>\n<p>Die steuerlichen Beziehungen zwischen \u00d6sterreich und der Republik Usbekistan werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent unterzeichnetes Abkommen gesch\u00fctzt. Dieses Abkommen entspricht nicht dem aktuellen OECD-Standard, weshalb es \u00fcberarbeitet und im Fr\u00fchjahr unterzeichnet wurde, erkl\u00e4rte Staatssekret\u00e4rin Barbara Eibinger-Miedl. Usbekistan werde ein zunehmend interessanter Exportmarkt f\u00fcr \u00d6sterreich, daher sei die Aktualisierung des Doppelbesteuerungsabkommens wichtig, hielt sie fest. Konkret geht es darin um die Bereiche Gewinnverk\u00fcrzung und Gewinnverlagerung sowie die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Wesentliche \u00c4nderungen betreffen die Modernisierung des Informationsaustausches zwischen den Steuerbeh\u00f6rden sowie die Einf\u00fchrung einer gegenseitigen Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueranspr\u00fcchen. Zudem wird die Definition von Dividenden pr\u00e4zisiert und eine allgemeine Anti-Missbrauchsregel eingef\u00fchrt. Der Finanzausschuss sprach sich einstimmig f\u00fcr die notwendige Genehmigung des als Staatsvertrag vorliegenden Abkommens aus. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wien (PK) \u2013 \u00c4nderungen f\u00fcr alternative Investmentfonds (AIF) sind geplant. 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