{"id":2551,"date":"2026-02-20T10:01:08","date_gmt":"2026-02-20T10:01:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/2551\/"},"modified":"2026-02-20T10:01:08","modified_gmt":"2026-02-20T10:01:08","slug":"drama-am-grossglockner-bedingte-haft-fuer-salzburger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/2551\/","title":{"rendered":"Drama am Gro\u00dfglockner \u2013 Bedingte Haft f\u00fcr Salzburger"},"content":{"rendered":"<p>            Von<\/p>\n<p>              .<\/p>\n<p>            &#8211;<\/p>\n<p>              20.02.2026 08:14<\/p>\n<p>              (Akt. 20.02.2026 08:15)<\/p>\n<p>      <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/ABD0005-20260219-2-4-3-021299974-1299x974.jpg\"   alt=\"Der Prozess stieg in Tirol.\" title=\"Der Prozess stieg in Tirol.\"\/><\/p>\n<p>                    Der Prozess stieg in Tirol.<br \/>\n                     \u00a9APA\/EXPA\/ERICH SPIESS<\/p>\n<p>\n        Nach dem Tod einer Frau am Gro\u00dfglockner ist am Donnerstag in Tirol deren Freund wegen grob fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung schuldig gesprochen worden. Er erhielt f\u00fcnf Monaten bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe. Das Urteil war nicht rechtskr\u00e4ftig.\n      <\/p>\n<p>Nach dem Erfrieren seiner 33-j\u00e4hrigen Freundin am Gro\u00dfglockner im J\u00e4nner 2025 ist ein 37-j\u00e4hriger Salzburger am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu f\u00fcnf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in H\u00f6he von 9.600 Euro verurteilt. Richter Norbert Hofer sah eindeutig die &#8222;F\u00fchrungsverantwortung&#8220; beim Angeklagten, lie\u00df aber zahlreiche Anklagepunkte fallen. Das Urteil war nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erkl\u00e4rung ab. Die Strafe liegt im unteren Drittel des Strafrahmens bei grob fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung, der bis zu drei Jahren Haft umfasst.<\/p>\n<p>\n            &#8222;Sehe Sie nicht als den Kaltherzigen&#8220;\n          <\/p>\n<p>Der Richter f\u00fchrte am sp\u00e4ten Donnerstagabend &#8211; nach \u00fcber 13 Stunden Verhandlung &#8211; eine &#8222;mediale Vorverurteilung&#8220; sowie den Verlust der eigenen Lebensgef\u00e4hrtin als mildernd ins Treffen. Hofer versicherte jedenfalls, dass er sich nicht von in Medien aufgetretenen Experten beeinflussen habe lassen. In seiner fast einst\u00fcndigen Urteilsbegr\u00fcndung hielt er zudem fest, dass die verstorbene 33-J\u00e4hrige &#8222;Galaxien&#8220; vom alpinistischen K\u00f6nnen des Salzburgers entfernt gewesen sei. Sie habe sich in &#8222;Ihre Obhut&#8220; gegeben und war davon ausgegangen, dass er die &#8222;Verantwortung&#8220; f\u00fcr sie \u00fcbernahm, meinte er in Richtung des Angeklagten: &#8222;Ihr wart keine gleichwertige Tourengemeinschaft&#8220;. Der 37-J\u00e4hrige habe die Situation am Berg schlicht &#8222;falsch eingesch\u00e4tzt&#8220;. Aber er habe die Verstorbene &#8222;nicht mutwillig zur\u00fcckgelassen&#8220;. &#8222;Ich sehe Sie nicht als M\u00f6rder, ich sehe Sie nicht als den Kaltherzigen&#8220;, spielte Hofer auf entsprechende Social Media-Postings an. Sondern: &#8222;Ich sehe Sie als den, der in letzter Konsequenz versucht hat, Hilfe zu rufen, seiner Freundin beizustehen.&#8220;<\/p>\n<p>Aber f\u00fcr den Richter war auch klar: &#8222;Sie haben, zusammengefasst, Ma\u00dfst\u00e4be, die f\u00fcr Sie gelten, auf die Frau abgew\u00e4lzt und ihre F\u00fchrungsverantwortung nicht wahrgenommen.&#8220; Im Rahmen der Tourenplanung habe der Angeklagte die Unerfahrenheit seiner Freundin v\u00f6llig falsch eingesch\u00e4tzt: &#8222;Sie hatten null Ahnung, ob sie so eine Mixed-Tour bew\u00e4ltigen kann.&#8220; Er gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die 33-J\u00e4hrige \u00fcberlebt h\u00e4tte, &#8222;wenn man die geeigneten Ma\u00dfnahmen gesetzt h\u00e4tte&#8220; &#8211; etwa indem man fr\u00fcher den Notruf get\u00e4tigt h\u00e4tte oder fr\u00fcher umgekehrt w\u00e4re.<\/p>\n<p>Der Richter lie\u00df aber wie erw\u00e4hnt zahlreiche Punkte im Strafantrag fallen. Er war nicht der Meinung, dass die Tour angesichts der Kondition und St\u00e4rke der 33-J\u00e4hrigen zu sp\u00e4t gestartet wurde. Zudem habe er sehr wohl eine Ausr\u00fcstung in einem &#8222;Ma\u00df&#8220; dabei gehabt, &#8222;dass man in einer Notsituation \u00fcber die Runden kommen w\u00fcrde&#8220;, widersprach Hofer der Staatsanwaltschaft. Das Telefonat mit der Alpinpolizei um 0.30 Uhr sei f\u00fcr den 37-J\u00e4hrigen &#8211; anders als f\u00fcr seinen Gespr\u00e4chspartner &#8211; ein Notruf gewesen. Hofer ging au\u00dferdem auf die Auffindungssituation der Frau ein, die sich seiner Ansicht nach &#8222;mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit&#8220; nicht mit der Version des Angeklagten miteinbringen lie\u00df. Der Richter ging vielmehr davon aus, dass sie an der Stelle blockiert und die Bergung nicht mehr gelungen sei. Oder aber es habe ein Sturz stattgefunden und er habe sie ebenfalls nicht mehr weiter nach oben gebracht. Hofer legte diese Sache jedoch zugunsten des Angeklagten aus, da dieser die 33-J\u00e4hrige damit an einen Punkt gebracht habe, der &#8222;relativ sicher&#8220; war, betreffend etwa Absturzgefahr und Wind.<\/p>\n<p>\n            &#8222;Tut mir unendlich leid&#8220;\n          <\/p>\n<p>&#8222;Es tut mir unendlich leid&#8220;, hatte der 37-J\u00e4hrige zu Beginn seiner rund zwei Stunden dauernden Einvernahme am Vormittag erkl\u00e4rt. Er habe seine Freundin &#8222;geliebt&#8220;. Sie sei &#8222;sehr sportlich und bergaffin gewesen&#8220; und Touren habe man &#8222;grunds\u00e4tzlich gemeinsam geplant&#8220;. So sei es auch im Fall der Tour auf \u00d6sterreichs h\u00f6chsten Berg (3.798 Meter) gewesen: &#8222;Wir haben alles zusammen entschieden.&#8220;<\/p>\n<p>Auch betonte der Angeklagte mehrfach, \u00fcber &#8222;keinerlei Alpin-Ausbildung&#8220; zu verf\u00fcgen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergf\u00fchrers gewesen zu sein: &#8222;Ich habe mich selbst ausgebildet, beispielsweise mit Videos.&#8220; Seine Freundin sei ihm in Sachen Wissen und K\u00f6nnen am Berg in kaum etwas nachgestanden. &#8222;Wom\u00f6glich habe ich schon mehr Touren gemacht, aber sie wusste genau, worauf sie sich einl\u00e4sst&#8220;, f\u00fchrte er im bis auf den letzten Platz gef\u00fcllten Schwurgerichtssaal unter Anwesenheit von rund 50 Medienvertretern aus dem In- und Ausland aus.<\/p>\n<p>Dass man ab dem sogenannten &#8222;Fr\u00fchst\u00fccksplatzl&#8220; l\u00e4nger gebraucht habe, habe an einer Seilblockade gelegen. Bis dahin sei man wegen schwerer Rucks\u00e4cke langsamer vorangekommen. Bei einem Hubschrauber\u00fcberflug durch die Alpinpolizei sei seine Seilpartnerin noch in guter Verfassung gewesen, meinte der Salzburger. Wie es zu dem schnellen k\u00f6rperlichen Verfall gekommen sei, k\u00f6nne er &#8222;wirklich nicht sagen&#8220; und sprach von einer &#8222;Ausnahmesituation&#8220; f\u00fcr beide. Den Abstieg auf die Adlersruhe habe er nach gemeinsamer Absprache gewagt. Als er noch einmal zu seiner Partnerin umkehren wollte, habe sie ihn &#8222;lautstark weggeschickt&#8220; mit den Worten: &#8222;Geh jetzt, geh.&#8220; Damit habe sie sein Leben gerettet. An eine Rettungsdecke oder einen Biwaksack habe er nicht mehr gedacht, r\u00e4umte der 37-J\u00e4hrige ein. Nach einem Telefongespr\u00e4ch mit der Bergrettung sei der Angeklagte sicher gewesen, die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben.<\/p>\n<p>In der Einvernahme des Mannes \u00e4u\u00dferte der Richter, der die Verhandlung mit gro\u00dfer Expertise f\u00fchrte, Zweifel an der Version des Angeklagten. Es sei f\u00fcr ihn schwer, &#8222;Ihre Variante mit der Auffindungssituation in Einklang zu bringen.&#8220; Die Frau sei schlie\u00dflich am Seil in der senkrechten Wand h\u00e4ngend, mit lockeren Steigeisen und ge\u00f6ffneten Snowboardboots gefunden worden, brachte er einen m\u00f6glichen Sturz ins Spiel. Der Angeklagte habe dagegen angegeben, sie in anderer Position und fixiert zur\u00fcckgelassen zu haben.<\/p>\n<p>Am Nachmittag stand die Befragung von insgesamt 15 geladenen Zeugen und zwei Gutachtern an. Mutter und Vater der Verstorbenen wurden zuerst in den Zeugenstand gerufen. Beide gaben an, dass ihre Tochter insbesondere seit 2020 alpinistisch &#8222;richtig aktiv&#8220; gewesen sei. Sportlich sei sie aber schon vorher gewesen, meinte die Mutter. Dass sie vor der Glockner-Besteigung schon einmal auf einer Tour mit wechselnden Verh\u00e4ltnissen gewesen sei, habe sie nicht mitbekommen. Mit der Tour habe sich ihre Tochter aber &#8222;sicher&#8220; auseinandergesetzt &#8222;und w\u00e4re auch nicht blind mitgegangen&#8220;. W\u00e4hrend der Besteigung habe ihre Tochter sie \u00fcber Nachrichten auf dem Laufenden gehalten und schlie\u00dflich &#8222;sind unten&#8220; geschrieben &#8211; vermutlich um die Mutter zu beruhigen, meinte dieselbe.<\/p>\n<p>\n            &#8222;Es war Bewegung drin&#8220;\n          <\/p>\n<p>Auch Flugpolizei, Bergretter, Alpinisten und Alpinpolizisten waren am Wort. Die Flugpolizisten berichteten etwa unisono, dass gegen 22.30 Uhr, als ein \u00dcberflug mit dem Hubschrauber erfolgt sei, nicht von einem Notfall ausgegangen worden war. Die beiden seien &#8222;langsam&#8220;, aber doch weitergekommen und aufgestiegen. &#8222;Es war Bewegung drin&#8220;, sagte ein Befragter. Auch einvernommene Alpinisten, die am Unfallabend ebenfalls auf der Gro\u00dfglocknertour unterwegs gewesen waren, schilderten die Situation als &#8222;uneindeutig&#8220;. &#8222;Ich hatte das Gef\u00fchl, dass etwas nicht passt, konnte aber nicht einsch\u00e4tzen, ob es wirklich ein Notfall war&#8220;, f\u00fchrte ein Zeuge aus. In einer Sache waren sich aber alle einig: An besagtem Tag und Abend habe es &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnlich starke Windb\u00f6en&#8220; gegeben.<\/p>\n<p>Um eine g\u00e4nzlich andere Fragestellung ging es schlie\u00dflich bei der Einvernahme des Polizisten, der die Erstbefragung des Angeklagten am Vormittag nach der f\u00fcr die 33-j\u00e4hrige Frau t\u00f6dlichen Nacht durchf\u00fchrte. Der 37-J\u00e4hrige habe bei der Befragung sinngem\u00e4\u00df zu Protokoll gegeben, dass &#8222;er die Tour geplant als auch gef\u00fchrt&#8220; habe. Auch sch\u00e4tzte der Polizist die &#8222;alpinistische Erfahrung&#8220; der Verstorbenen &#8222;als nicht so gut wie die des Angeklagten&#8220; ein. Der Verteidiger f\u00fchrte indes in einem Frage-Antwort-Schlagabtausch mit dem Polizisten ins Treffen, dass der Angeklagte wohl angesichts der Anstrengung und soeben \u00fcberbrachten Todesnachricht nicht vernehmungsf\u00e4hig gewesen sei. Zudem sei nicht klar gewesen, dass sein Mandant als Beschuldigter gef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Eine Ex-Freundin des Angeklagten berichtete in ihrer Aussage indes von einer Gro\u00dfglockner-Tour, die sie mit dem 37-J\u00e4hrigen absolviert hatte. Dort habe er sie beim Abstieg &#8222;mitten in der Nacht&#8220; zur\u00fcckgelassen, weil sie zu langsam gewesen sei. Er meinte, dass sie sich &#8222;nicht so anstellen&#8220; solle. &#8222;Das war dann die letzte gemeinsame Bergtour&#8220;, f\u00fcgte sie hinzu.<\/p>\n<p>\n            &#8222;War definitiv kein Notruf&#8220;\n          <\/p>\n<p>Als letzter Zeuge kam noch jener Alpinpolizist zu Wort, der in der folgenschweren Nacht den Angeklagten zuerst kontaktiert und jenes Gespr\u00e4ch mit ihm gef\u00fchrt hatte, von dem der 37-J\u00e4hrige ausgegangen war, dass es ein Notruf gewesen sei. &#8222;Das war definitiv kein Notruf&#8220;, hielt der Polizist fest. Der Salzburger habe gesagt, dass alles in Ordnung sei und sie vom Hubschrauber, der vorher nach ihnen gesehen habe, keine Hilfe gebraucht h\u00e4tten. Der Beamte habe ihm gesagt, dass eine Hubschrauberbergung derzeit nicht m\u00f6glich sei und sie in Bewegung bleiben sollten. Nach dem abrupten Gespr\u00e4chsende habe er noch zweimal angerufen und \u00fcber Nachrichten versucht zu erfahren, ob das Duo denn nun Hilfe br\u00e4uchte. Der n\u00e4chste R\u00fcckruf erfolgte dann aber erst um 3.30, als der 37-J\u00e4hrige seine Freundin bereits zur\u00fcckgelassen hatte.<\/p>\n<p>Das alpintechnische Sachverst\u00e4ndigengutachten von Experten Walter W\u00fcrtl st\u00fctzte die Anklage. Der Gutachter f\u00fchrte aus, dass die Verungl\u00fcckte im Gegensatz zu ihrem Partner im gefragten Gel\u00e4nde &#8222;fachlich als unerfahren und als Anf\u00e4ngerin zu bezeichnen ist&#8220;. Zudem sei die Ausr\u00fcstung und Notfallausr\u00fcstung unvollst\u00e4ndig und ungeeignet. Der Zeitplan sei auch &#8222;absolut unpassend&#8220; gewesen. Der Wind in Verbindung mit K\u00e4lte habe zu einem &#8222;Teufelskreis&#8220; gef\u00fchrt, der den Kletternden viel Kraft abverlangt habe. Der Angeklagte h\u00e4tte mit seiner Partnerin sp\u00e4testens beim Fr\u00fchst\u00fccksplatzl umdrehen oder noch vor Sonnenuntergang einen Notruf absetzen m\u00fcssen. H\u00e4tte man die Einsatzkr\u00e4fte beim \u00dcberflug des Hubschraubers verst\u00e4ndigt, w\u00e4re wohl trotzdem &#8222;jede Hilfe zu sp\u00e4t&#8220; gekommen. Der Angeklagte habe schlie\u00dflich eine &#8222;Flucht nach vorne&#8220; angetreten &#8211; was in den allermeisten F\u00e4llen jedoch &#8222;schlecht&#8220; ende. Der Abstieg auf die Adlersruhe sei &#8222;unsinnig&#8220; gewesen.<\/p>\n<p>Gerichtsmedizinerin Claudia W\u00f6ss best\u00e4tigte indes, dass die 33-J\u00e4hrige an Unterk\u00fchlung gestorben sei und z\u00e4hlte die typischen k\u00f6rperlichen Anzeichen daf\u00fcr auf. Zudem stellte sie eine virale Lungenentz\u00fcndung sowie Ibuprofen im K\u00f6rper der Verstorbenen fest. Ob dies ihre Leistungsf\u00e4higkeit beeintr\u00e4chtigt habe und ein abrupter Abfall des k\u00f6rperlichen Zustandes wahrscheinlich gewesen sei, konnte die Expertin nicht n\u00e4her einsch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>&#8222;Er h\u00e4tte gar nie in die Situation kommen d\u00fcrfen, die Frau zur\u00fcckzulassen&#8220;, hatte indes Staatsanwalt Johann Frischmann in seinem Er\u00f6ffnungspl\u00e4doyer im Gro\u00dfen Schwurgerichtssaal festgehalten. Er f\u00fchrte aus, dass die Salzburgerin &#8222;unerfahren&#8220; gewesen sei und nahm die mangelnde Touren- und (Notfall-)Ausr\u00fcstung der beiden ins Visier. Die Frau habe mit einem Snowboard-Splitboard &#8222;ungeeignetes Material&#8220; verwendet, zudem h\u00e4tten die beiden &#8222;sp\u00e4testens am Fr\u00fchst\u00fccksplatzl umdrehen m\u00fcssen&#8220;. Der \u00f6ffentliche Ankl\u00e4ger zeichnete indes den zeitlichen Ablauf der Tour nach und ortete einen &#8222;kontinuierlichen Leistungsabfall&#8220;. Dieser habe sich nicht &#8211; wie von der Verteidigung argumentiert &#8211; erst ereignet, nachdem ein Hubschrauber gegen 22.00 Uhr auf den Glockner flog und nach den beiden sehen wollte. &#8222;Das widerspricht den objektiven Fakten des Gutachtens&#8220;, meinte er. Bereits vor dem Hubschrauber\u00fcberflug seien die beiden nur langsam vorangekommen. In seinem Schlusspl\u00e4doyer verwies Frischmann noch einmal auf das Gutachten.<\/p>\n<p>\n            &#8222;Hat gewusst, worauf sie sich einl\u00e4sst&#8220;\n          <\/p>\n<p>Verteidiger Kurt Jelinek widersprach den Ausf\u00fchrungen des Staatsanwaltes und zitierte aus einem Brief der Eltern der Verstorbenen. Die 33-J\u00e4hrige habe vor der fatalen Glockner-Besteigung bereits mehrere Hochtouren absolviert, sei also keineswegs unerfahren gewesen. Zudem habe sie \u00fcber eine &#8222;besonders hohe Leistungsf\u00e4higkeit&#8220; verf\u00fcgt. &#8222;Sie hat gewusst, worauf sie sich einl\u00e4sst, und h\u00e4tte sich von niemandem dreinreden oder abbringen lassen&#8220;, wiederholte er die Worte der Eltern, die den Angeklagten in Schutz genommen hatten. Aus diesem Grund sei ein sp\u00e4terer Start auch gerechtfertigt gewesen, die Ausr\u00fcstung der Frau sei jedenfalls geeignet gewesen, meinte der Anwalt.<\/p>\n<p>Laut Jelinek hatten sich die beiden &#8211; erst nach dem besagten Hubschrauber\u00fcberflug &#8211; &#8222;in furchtbar angeschlagenem physischem und psychischem Zustand&#8220; befunden. Als um 0.35 Uhr mit der Alpinpolizei ein Gespr\u00e4ch stattgefunden habe, sei klar gewesen, dass weder &#8222;von unten noch aus der Luft&#8220; Hilfe kommen werde. Die Alpinistin selbst habe dann zum Angeklagten gemeint: &#8222;Geh.&#8220; Davor habe er alles unternommen, um ihr zu helfen. Wie sich sp\u00e4ter herausgestellt habe, habe die Frau an einem viralen Infekt gelitten. Der Anwalt f\u00fchrte die &#8222;wirklich schwierige Situation&#8220; und die &#8222;mediale Vorverurteilung&#8220; ins Treffen, sein Mandant sei alleine deswegen schon &#8222;gestraft&#8220;. Zudem bem\u00e4ngelte der Verteidiger die Arbeit der Tiroler Landespolizeidirektion, die es etwa verabs\u00e4umt h\u00e4tte, sich in Salzburg direkt n\u00f6tige Informationen und Aussagen zu holen. Jelinek forderte einen Freispruch im Zweifel. Schlie\u00dflich sei &#8222;keinesfalls von grober Fahrl\u00e4ssigkeit auszugehen&#8220;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Von . &#8211; 20.02.2026 08:14 (Akt. 20.02.2026 08:15) Der Prozess stieg in Tirol. \u00a9APA\/EXPA\/ERICH SPIESS Nach dem Tod&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2552,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6],"tags":[46,42,194,2096,44,198,43,45,362,207,1433],"class_list":{"0":"post-2551","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-oesterreich","8":"tag-at","9":"tag-austria","10":"tag-grossglockner","11":"tag-nicht-rechtskraeftig","12":"tag-oesterreich","13":"tag-prozess","14":"tag-republic-of-austria","15":"tag-republik-oesterreich","16":"tag-tirol","17":"tag-tod","18":"tag-urteil"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2551","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2551"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2551\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2552"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2551"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2551"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2551"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}