{"id":283102,"date":"2026-07-19T13:25:09","date_gmt":"2026-07-19T13:25:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/283102\/"},"modified":"2026-07-19T13:25:09","modified_gmt":"2026-07-19T13:25:09","slug":"ungarns-praesident-tamas-sulyok-stimmt-eigener-absetzung-nun-doch-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/283102\/","title":{"rendered":"Ungarns Pr\u00e4sident Tam\u00e1s Sulyok stimmt eigener Absetzung nun doch zu"},"content":{"rendered":"<p>Ungarns Pr\u00e4sident Tam\u00e1s Sulyok hat die <a href=\"https:\/\/de.euronews.com\/my-europe\/2026\/06\/30\/ungarn-prasident-absetzen-europarat-budapest-magyar\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">von der Regierung vorgegebene Verfassungs\u00e4nderung <\/a>nun doch unterzeichnet. Damit stimmt er dem Ende seines eigenen Mandats als Staatspr\u00e4sident zu.<\/p>\n<p>          <img decoding=\"async\" class=\"c-ad__placeholder__logo\" src=\"https:\/\/static.euronews.com\/website\/images\/logos\/logo-euronews-stacked-outlined-72x72-grey-9.svg\" width=\"72\" height=\"72\" alt=\"\" loading=\"lazy\"\/><br \/>\n          WERBUNG<\/p>\n<p>          <img decoding=\"async\" class=\"c-ad__placeholder__logo\" src=\"https:\/\/static.euronews.com\/website\/images\/logos\/logo-euronews-stacked-outlined-72x72-grey-9.svg\" width=\"72\" height=\"72\" alt=\"\" loading=\"lazy\"\/><br \/>\n          WERBUNG<\/p>\n<p>In einer auf Facebook ver\u00f6ffentlichten Rede nennt das Staatsoberhaupt die erzwungene Verfassungs\u00e4nderung, die zu seinem R\u00fccktritt f\u00fchrt, beispiellos und besch\u00e4mend.<\/p>\n<p>&#8222;Diese \u00c4nderung beendet mit einem einzigen Satz das Mandat des amtierenden Staatspr\u00e4sidenten. Dieser Satz reiht sich ein in eine Serie erzwungener gordischer L\u00f6sungen, die als gravierende und besch\u00e4mende historische Beispiele f\u00fcr Machtmissbrauch in Erinnerung bleiben werden\u201c, sagte der 70-j\u00e4hrige Sulyok in dem Video.<\/p>\n<p>Der scheidende Pr\u00e4sident &#8211; der Kandidat der Fidesz-Partei von <a href=\"https:\/\/de.euronews.com\/tag\/viktor-orban\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Viktor Orban<\/a> war &#8211; kritisierte mit scharfen Worten das Gesetz, das sein Ausscheiden aus dem Amt erzwingt. Der Jurist Sulyok bezeichnete es als Man\u00f6ver, das Rechtsstaatlichkeit und institutionelle Unabh\u00e4ngigkeit offen verletze und das Wahlrecht beispiellos einschr\u00e4nke. Zugleich r\u00e4umte er ein, dass eine Verweigerung seiner Unterschrift rechtswidrig gewesen w\u00e4re. Deshalb habe er die Verfassungs\u00e4nderung unterzeichnet.<\/p>\n<p>&#8222;Meine Unterschrift ist der letzte Ausdruck meiner Pflichten als Staatspr\u00e4sident und meines uneingeschr\u00e4nkten Respekts vor dem Amt. Sie zeigt, dass ich Ungarns Grundgesetz ausnahmslos geachtet und nie verletzt habe. Zugleich bleibt sie als Beleg daf\u00fcr, dass die Grundwerte einer freien Gesellschaft \u2013 Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gewaltenteilung \u2013 aus Machtinteresse mit F\u00fc\u00dfen getreten wurden. Die alleinige Verantwortung f\u00fcr diese Entscheidung tr\u00e4gt die verfassungs\u00e4ndernde Mehrheit\u201c, schloss der scheidende Pr\u00e4sident seine Ansprache.<\/p>\n<p>\u00c1gnes Forsthoffer wird Interimspr\u00e4sidentin<\/p>\n<p>Nach dem Gesetz endet das Mandat des amtierenden Staatspr\u00e4sidenten am Tag nach dem Inkrafttreten der \u00c4nderung. Von diesem Zeitpunkt an \u00fcbernimmt Ungarns Parlamentspr\u00e4sidentin \u00c1gnes Forsthoffer bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts das Amt der Interimspr\u00e4sidentin. <\/p>\n<p>Danach w\u00e4hlt das Parlament einen Pr\u00e4sidenten, dessen Amtszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verfassung l\u00e4uft, maximal jedoch f\u00fcnf Jahre.<\/p>\n<p>Reformen f\u00fcr die Justiz in Ungarn<\/p>\n<p>Die 17. \u00c4nderung des Grundgesetzes beendet das Mandat von Staatspr\u00e4sident Tam\u00e1s Sulyok. Zudem f\u00fchrt sie eine zeitliche Begrenzung f\u00fcr Mandate von Abgeordneten auf zw\u00f6lf Jahre beziehungsweise drei Wahlperioden ein, legt f\u00fcr Verfassungsrichter eine Altersgrenze von 70 Jahren fest, erm\u00f6glicht die Abberufung der Pr\u00e4sidenten des Obersten Gerichts K\u00faria und des Landesweiten Justizamts (OBH) auf Initiative von Richtern und schafft die Grundlage f\u00fcr eine Nationale Beh\u00f6rde zur R\u00fcckgewinnung und zum Schutz \u00f6ffentlichen Verm\u00f6gens.<\/p>\n<p>In den Schluss- und \u00dcbergangsbestimmungen der Verfassung fixierten die Abgeordneten eine Passage, die die Absetzung des amtierenden Pr\u00e4sidenten Tam\u00e1s Sulyok erm\u00f6glicht. P\u00e9ter Magyar hatte schon im Wahlkampf und seit dem Wahlsieg der Tisza-Partei mit einer Zweidrittelmehrheit im April den Pr\u00e4sidenten und andere Politiker in Machtpositionen mehrfach zum R\u00fccktritt aufgefordert \u2013 mit der Begr\u00fcndung, sie h\u00e4tten als Marionetten der Orb\u00e1n-Regierung agiert.<\/p>\n<p>Die von Justizministerin M\u00e1rta G\u00f6r\u00f6g unterzeichnete Verfassungs\u00e4nderung f\u00fchrt eine H\u00f6chstdauer f\u00fcr Parlamentsmandate ein. K\u00fcnftig kann nicht mehr gew\u00e4hlt werden, wer bereits mindestens zw\u00f6lf Jahre Abgeordneter war oder nach drei Wahlen ins Parlament eingezogen ist. Die laufenden Mandate der derzeitigen Abgeordneten bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Das Gesetz ver\u00e4ndert auch die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts deutlich. Die Mitglieder des 15-k\u00f6pfigen Gremiums werden k\u00fcnftig nicht mehr f\u00fcr zw\u00f6lf, sondern f\u00fcr neun Jahre gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt weiterhin mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet das Mandat der Richter. Diese Regel betrifft Verfassungsgerichtspr\u00e4sident P\u00e9ter Polt und drei weitere Richter. K\u00fcnftig w\u00e4hlen nicht mehr die Abgeordneten, sondern die Mitglieder des Gerichts ihren Pr\u00e4sidenten, und zwar f\u00fcr drei Jahre.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung stellt zudem die umfassende Pr\u00fcfkompetenz des Verfassungsgerichts wieder her. Eine 2013 beschlossene Reform hatte die Kontrolle \u00fcber zentrale Bereiche wie den Staatshaushalt sowie Steuern, Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge stark eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Auch die Regeln zur Wahl und Abberufung der Pr\u00e4sidenten der K\u00faria und des OBH \u00e4ndern sich. Richter k\u00f6nnen k\u00fcnftig nach Ma\u00dfgabe eines Grundlagengesetzes jeweils bis zu drei Kandidatinnen oder Kandidaten f\u00fcr die Spitzenposten benennen. Aus diesem Kreis schl\u00e4gt der Staatspr\u00e4sident dem Parlament pro Amt eine Person zur Wahl vor.<\/p>\n<p>Die Amtszeit der Pr\u00e4sidenten von K\u00faria und OBH verk\u00fcrzt sich von neun auf sechs Jahre. Die Verfassungs\u00e4nderung nennt die Gr\u00fcnde f\u00fcr ein vorzeitiges Ende der Amtszeit und er\u00f6ffnet, ebenfalls per Grundlagengesetz, die M\u00f6glichkeit, die Pr\u00e4sidenten auf Initiative der Richter abzuberufen.<\/p>\n<p>In der Verfassung wird au\u00dferdem festgeschrieben, dass zum Schutz \u00f6ffentlichen Verm\u00f6gens und zur Aufdeckung sowie R\u00fcckgewinnung rechtswidrig genutzter staatlicher G\u00fcter eine Nationale Beh\u00f6rde f\u00fcr Verm\u00f6gensr\u00fcckgewinnung und -schutz eingerichtet wird. Sie arbeitet unabh\u00e4ngig und tritt nach gesetzlicher Regelung als \u00f6ffentliche Anklagebeh\u00f6rde auf, die die Strafanspr\u00fcche des Staates durchsetzt. Pr\u00e4sidentin oder Pr\u00e4sident und die Stellvertretungen der Beh\u00f6rde w\u00e4hlt das Parlament mit Zweidrittelmehrheit f\u00fcr sechs Jahre.<\/p>\n<p>Die von der Orb\u00e1n-Regierung 2023 eingef\u00fchrte historische Bezeichnung \u201eV\u00e1rmegye\u201c f\u00fcr die mit Landkreisen vergleichbare Regionen wird im Grundgesetz wieder in \u201eMegye\u201c zur\u00fcckgef\u00fchrt. Zugleich h\u00e4lt die Verfassung fest, dass der alte Name \u201eV\u00e1rmegye\u201c auch nach dem Inkrafttreten der \u00c4nderung am 1. Oktober weiter verwendet werden darf, solange eine Umstellung auf \u201eMegye\u201c nach den Grunds\u00e4tzen verantwortungsvoller Haushaltsf\u00fchrung nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Zum selben Datum, dem 1. Oktober, wird zudem die Parlamentsgarde aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p>Die Reform hebt in mehreren Bereichen den Status als Grundgesetz mit Zweidrittelerfordernis auf. Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Staatswappen und Flagge sowie \u00fcber staatliche Auszeichnungen k\u00f6nnen k\u00fcnftig mit einfacher Mehrheit ge\u00e4ndert werden. Kein Grundgesetz sind au\u00dferdem mehr die Gesetze \u00fcber die Nationale Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeh\u00f6rde, die Ungarische Nationalbank und den Staatlichen Rechnungshof, \u00fcber die Untersuchungsbefugnisse der Parlamentsaussch\u00fcsse sowie \u00fcber die grundlegenden Regeln der Steuerlastverteilung und des Rentensystems.<\/p>\n<p>Anders als im urspr\u00fcnglichen Entwurf bleiben auf Empfehlung des Gesetzgebungsausschusses das Bodenrecht und das Gesetz zum Schutz des nationalen Verm\u00f6gens weiterhin Grundgesetze, f\u00fcr deren \u00c4nderung eine Zweidrittelmehrheit n\u00f6tig ist.<\/p>\n<p>Die Verfassungs\u00e4nderung streicht au\u00dferdem das Erfordernis einer vorherigen Zustimmung des Fiskalrats f\u00fcr das nationale Haushaltsgesetz und schafft die bisherige Definition von \u201e\u00f6ffentlichem Geld\u201c ab \u2013 bislang galten die Einnahmen, Ausgaben und Forderungen des Staates als \u00f6ffentliche Mittel. Zur Begr\u00fcndung hei\u00dft es, eine solche Festlegung habe den Begriff unn\u00f6tig verengt und die Durchsetzung des Rechts auf Informationsfreiheit eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Parlament hat Reform gebilligt<\/p>\n<p>Das Parlament in Budapest hatte die \u00c4nderung am 13. Juli 2026 mit 139 Ja- und 6 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Eingebracht hatte die Reformen im Namen der Regierung Ministerpr\u00e4sident P\u00e9ter Magyar. Die Fraktionen von Fidesz und KDNP boykottierten die Sitzung.<\/p>\n<p>Nach der Pr\u00e4ambel des Gesetzes soll die Reform bis zum Inkrafttreten einer neuen Verfassung die institutionellen Voraussetzungen f\u00fcr eine rechtsstaatliche Funktionsweise des Staates sichern und die Grundlagen f\u00fcr die Wiederherstellung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Demokratie legen. Festgeschrieben ist auch, dass das Parlament Ungarns neue Verfassung nach breiten gesellschaftlichen und fachlichen Konsultationen erarbeiten wird \u2013 basierend auf Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Grundrechte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ungarns Pr\u00e4sident Tam\u00e1s Sulyok hat die von der Regierung vorgegebene Verfassungs\u00e4nderung nun doch unterzeichnet. 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