{"id":309056,"date":"2026-08-02T01:55:13","date_gmt":"2026-08-02T01:55:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/309056\/"},"modified":"2026-08-02T01:55:13","modified_gmt":"2026-08-02T01:55:13","slug":"ki-musik-suno-unterliegt-im-rechtsstreit-gegen-gema","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/309056\/","title":{"rendered":"KI-Musik: Suno unterliegt im Rechtsstreit gegen GEMA"},"content":{"rendered":"<p>              KI-Musik: Suno unterliegt im Rechtsstreit gegen GEMA<\/p>\n<p>    close notice<\/p>\n<p class=\"notice-banner__text a-u-mb-0\">\n      This article is also available in<br \/>\n        <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/en\/news\/AI-Music-GEMA-wins-legal-dispute-against-Suno-11389111.html\" class=\"notice-banner__link a-u-inline-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">English<\/a>.<\/p>\n<p>      It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.\n    <\/p>\n<p class=\"notice-banner__link a-u-mb-0\">\n    Don\u2019t show this again.\n<\/p>\n<p>In den rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Musikern, Rechteverwertern und KI-Unternehmen hat die GEMA einen weiteren Etappensieg errungen: Das f\u00fcr Zivilverfahren zust\u00e4ndige Landgericht M\u00fcnchen I gab einer Klage der Rechteverwerter am Freitagmorgen statt. Mit der sollte dem US-KI-Unternehmen Suno beispielhaft untersagt werden, sechs bekannte Lieder deutscher K\u00fcnstler ohne Genehmigung nachzuahmen.<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Dabei handelt es sich um \u201eAtemlos\u201c von Helene Fischer, die 1980er-Klassiker \u201eBig in Japan\u201c und \u201eForever Young\u201c der M\u00fcnsteraner Band Alphaville, die von Frank Farian geschriebenen Boney M.-Hits \u201eDaddy Cool\u201c von 1976 und \u201eRasputin\u201c von 1978 sowie Lou Begas 1999er-Version von \u201eMambo Nr. 5\u201c. Diese St\u00fccke soll Suno nun nicht mehr verwechselbar nachahmen d\u00fcrfen. Die GEMA stellt <a href=\"https:\/\/www.gema.de\/de\/aktuelles\/ki-und-musik\/ki-klage\/soundbeispiele-suno\" rel=\"external noopener nofollow\" target=\"_blank\">auf ihrer Website Beispiele zur Verf\u00fcgung<\/a>, wie Suno diese Songs verarbeitet.<\/p>\n<p>Inspiration vs. Speichern<\/p>\n<p>Damit ist der Streit um m\u00f6gliche Urheberrechtsverletzungen durch KI-Firmen um ein Urteil reicher. Denn die Auseinandersetzung darum, was die rechtlichen Vorgaben f\u00fcr das Training <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/thema\/Kuenstliche-Intelligenz\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">K\u00fcnstlicher Intelligenz<\/a> (KI) erlauben und wo die Urheberrechtsverletzung beginnt, wird derzeit vor allem vor Gerichten gef\u00fchrt \u2013 bislang konnten sich beide Seiten auf Rechtsunsicherheiten berufen.<\/p>\n<p>Eine Kernfrage: Wo verl\u00e4uft die Grenze zwischen vermutlich zul\u00e4ssiger Tokenisierung und urheberrechtlich unzul\u00e4ssigem Abspeichern? Genau das musste die 42. Zivilkammer des Landgerichts M\u00fcnchen I im am Freitag entschiedenen Verfahren (42 O 763\/25) pr\u00fcfen. Denn die Gesellschaft f\u00fcr Musikalische Auff\u00fchrungsrechte (GEMA) verklagte deshalb den Audio-KI-Anbieter Suno, bei dem Nutzer per Prompt Songs KI-generieren lassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Vorwurf der GEMA: Das sei alles nur geklaut. Suno habe existierende Werke nicht nur zum einfachen Training seines Modells genutzt \u2013 sondern diese in ihrer Gesamtzusammensetzung oder wesentlichen Teilen memoriert, also gespeichert. Das Ergebnis w\u00fcrde aus Sicht der Kl\u00e4ger den Originalen viel zu \u00e4hnlich sein, als dass dies urheberrechtlich von den Ausnahmeregelungen zum KI-Training gedeckt sein k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Suno hatte genau das vor Gericht bestritten. Weder seien die Lieder als solche abgespeichert noch die Wiedererkennbarkeit gegeben. Au\u00dferdem sei nicht der Anbieter, sondern die Nutzer f\u00fcr das Prompten der KI zust\u00e4ndig \u2013 und w\u00fcrden damit, wenn eine solche vorliege, die Urheberrechtsverletzung verantworten. Die GEMA verlangte von Suno die Unterlassung und weitergehende Auskunft, um Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Richterin folgt Argumenten der GEMA<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Die Richterin am Landgericht M\u00fcnchen I folgte nun der Argumentation der GEMA. Nach \u00dcberzeugung des Gerichtes hat Suno die bei Youtube abgerufenen Musikst\u00fccke ausgelesen und in seinem Modell in den Versionen 3.4 und 3.5 hinterlegt. Damit sei eine nicht mehr von den Ausnahmeregeln der sogenannten Text- und Data-Mining-Schranke des \u00a744b Urheberrechtsgesetz gedeckte Nutzung erfolgt, die eine Verletzung des Vervielf\u00e4ltigungsrechts bedeute.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Wiedererkennbarkeit seien auch nicht die Nutzer, sondern die Anbieterin verantwortlich, da sie f\u00fcr Trainingsdaten, Algorithmen und Architektur der Systeme die Verantwortung trage. Bereits das Zurverf\u00fcgungstellen eines solchen Modells und dessen Anwendung sei ein Versto\u00df gegen die urheberrechtlichen Vorschriften des \u00a715 Urheberrechtsgesetz, mit dem Rechteinhabern vorbehalten wird, zu bestimmen, wann ein Werk verbreitet werden darf. Eine Verletzung dieses Rechts kann nach \u00a7106 UrhG auch strafbewehrt sein.<\/p>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Aufgrund der grunds\u00e4tzlichen Bedeutung ist eine Berufung zum Oberlandesgericht M\u00fcnchen wahrscheinlich. W\u00fcrde es jedoch Bestand haben, k\u00f6nnte die GEMA dann Suno auch auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Suno verf\u00fcgt dabei \u00fcber die f\u00fcr eine l\u00e4ngere Auseinandersetzung n\u00f6tigen finanziellen Mittel: erst im Juni hatte das 2023 gegr\u00fcndete Unternehmen in einer Finanzierungsrunde 400 Millionen US-Dollar eingesammelt.<\/p>\n<p>Die GEMA zeigte sich am Freitag zufrieden mit dem Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen. \u201eKI-Anbieter m\u00fcssen Lizenzen erwerben und d\u00fcrfen sich nicht kostenlos an den Werken unserer Mitglieder bedienen\u201c, sagte GEMA-Chef Tobias Holzm\u00fcller. Suno wiederum erw\u00e4gt eine Berufung. \u201eWir sind mit dem heutigen Urteil nicht einverstanden\u201c, sagte ein Sprecher des Unternehmens. \u201eEs beruht auf einer falschen Darstellung davon, wie die Technologie von Suno funktioniert und genutzt wird und wie US-Recht gilt.\u201c <\/p>\n<p>Vielzahl an F\u00e4llen besch\u00e4ftigt Gericht und Politik<\/p>\n<p>Im November 2025 hatte die GEMA bereits gegen OpenAI vor demselben Gericht einen juristischen Etappensieg erzielt \u2013 bei dieser Klage ging es jedoch nicht um die Musikwerke, sondern um die Songtexte. Eine finale Kl\u00e4rung der Rechtslage rund um das KI-Training w\u00e4re jedoch dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof vorbehalten, da die zugrundeliegenden Fragen nicht nur deutsches Recht, sondern Regelungen der sogenannten DSM-Richtlinie 2019\/790 betreffen. Diese definiert rechtliche Ausnahmen vom urheberrechtlichen Werkschutz. Mit Spannung erwartet wird etwa der Urteilsspruch im Fall <a href=\"https:\/\/infocuria.curia.europa.eu\/tabs\/affair?lang=EN&amp;searchTerm=C%252D250%252F25%252C&amp;publishedId=C-250%2F25\" rel=\"external noopener nofollow\" target=\"_blank\">Like Company gegen Google<\/a>, der hier weitere Anhaltspunkte f\u00fcr die Auslegung der DSM-Richtlinien-Ausnahmen ergeben k\u00f6nnte. In den europ\u00e4ischen Institutionen wird zudem immer wieder dar\u00fcber beraten, ob <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/KI-und-Urheberrechte-EU-Abgeordnete-wollen-Abkuerzung-nehmen-11202275.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">\u00c4nderungen zum besseren Schutz von Rechteinhabern<\/a> notwendig seien.<\/p>\n<p>    Update<\/p>\n<p>    31.07.2026,<\/p>\n<p>  12:41<\/p>\n<p>      Uhr<\/p>\n<p>Korrektur: Es sind sechs Songs von dem Urteil betroffen, nicht neun. <br \/>Erg\u00e4nzung: Weitere Details zur Entscheidung der Richterin.<\/p>\n<p>    Update<\/p>\n<p>    31.07.2026,<\/p>\n<p>  16:40<\/p>\n<p>      Uhr<\/p>\n<p>Stellungnahmen von Suno und GEMA im vorletzten Absatz erg\u00e4nzt.<\/p>\n<p>(<a class=\"redakteurskuerzel__link\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/mailto:olb@heise.de\" title=\"Oliver B\u00fcnte\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">olb<\/a>)<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. 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