{"id":328700,"date":"2026-08-12T04:27:12","date_gmt":"2026-08-12T04:27:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/328700\/"},"modified":"2026-08-12T04:27:12","modified_gmt":"2026-08-12T04:27:12","slug":"wie-ist-die-rechtslage-nach-dem-drohnenfund-am-flughafen-leipzig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/328700\/","title":{"rendered":"Wie ist die Rechtslage nach dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig?"},"content":{"rendered":"<p>            <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"ts-image\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/antonov-leipzig-halle-100.jpg\" alt=\"Eine ukrainische Antonov parkt am Flughafen Leipzig\/Halle hinter einem Zaun\" title=\"Eine ukrainische Antonov parkt am Flughafen Leipzig\/Halle hinter einem Zaun | dpa\"\/><\/p>\n<p class=\"metatextline\">Stand: 11.08.2026 \u2022 19:00 Uhr<\/p>\n<p class=\"article-head__shorttext\">\n        Der Flughafen Leipzig\/Halle ist offenbar nur knapp einem Drohnen-Anschlag entgangen. Der Generalbundesanwalt ermittelt, auch das V\u00f6lkerrecht k\u00f6nnte greifen. Eine rechtliche Einordnung.\n    <\/p>\n<p>                                    <a class=\"authorline__link\" href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/korrespondenten\/korrespondent-115.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><br \/>\n                                        <img decoding=\"async\" class=\"authorline__img\" alt=\"Christoph Kehlbach\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/kehlbach-106.jpg\"\/><br \/>\n                                    <\/a><\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Von einer &#8222;hybriden Bedrohung&#8220; <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/drohnenvorfall-leipzig-dobrindt-100.html\" title=\"Drohne am Flughafen Leipzig\/Halle: Dobrindt sieht &quot;hybrides Anschlagsszenario&quot;\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt<\/a> kurz nach dem Vorfall, zudem von einem &#8222;hochprofessionellen Vorgehen&#8220;, <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/innenpolitik\/drohne-sprengstoff-ermittlungen-100.html\" title=\"Sprengstoff-Drohne in Leipzig\/Halle: Ein Angriff &quot;fremder M\u00e4chte&quot; - oder Russlands?\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">hinter dem &#8222;fremde M\u00e4chte&#8220; stecken<\/a> k\u00f6nnten. Experten formulieren mehr oder weniger offen den Verdacht, Russland k\u00f6nnte eine solche fremde Macht sein. Dagegen h\u00e4lt sich Regierungsmitglied Dobrindt eher bedeckt. Doch er schlie\u00dft jedenfalls nicht aus, dass ein staatlicher Akteur involviert ist.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Will man den Vorfall rechtlich bewerten, muss man zwischen den Personen, die konkret gehandelt haben, und dem Staat, der m\u00f6glicherweise hinter ihnen steht, unterscheiden &#8211; also zwischen Strafrecht und V\u00f6lkerrecht.<\/p>\n<p>    Oberste Strafverfolgungsbeh\u00f6rde ermittelt<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Im Strafrecht geht es darum, eine begangene Straftat zu ahnden, indem die Justiz die Tat aufkl\u00e4rt, juristisch bewertet und dann die individuelle Schuld eines oder mehrerer T\u00e4ter feststellt. Die Ermittlungen im Drohnen-Fall am Flughafen Leipzig\/Halle hat kurz nach der Tat der Generalbundesanwalt (GBA) \u00fcbernommen. Das ist die oberste Strafverfolgungsbeh\u00f6rde des Bundes.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Der GBA ist nur in bestimmten F\u00e4llen f\u00fcr die Ermittlungen zust\u00e4ndig. Bei m\u00f6glichen Einzelt\u00e4tern &#8211; auch, wenn andere Staaten hinter ihnen vermutet werden &#8211; kann der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen &#8222;besonderer Bedeutung&#8220; des Falles an sich ziehen. Immer dann, wenn &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; ein politisches Motiv hinter einer sehr schweren Straftat vermutet wird.<\/p>\n<p>    Zust\u00e4ndigkeit liegt bei den Bundesbeh\u00f6rden<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Die Beh\u00f6rde in Karlsruhe ermittelt aktuell wegen des Verdachts der versuchten Herbeif\u00fchrung einer Sprengstoffexplosion und eines gef\u00e4hrlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Es l\u00e4gen zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass mittels einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. An der Drohne sei &#8222;professioneller Sprengstoff und ein Z\u00fcnder&#8220; angebracht worden. Die Tat sei &#8222;geeignet, die \u00e4u\u00dfere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeintr\u00e4chtigen&#8220;.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Ebenfalls best\u00e4tigt hat die Bundesanwaltschaft, dass eine durchstartende Frachtmaschine mit einem Gegenstand, mutma\u00dflich einer weiteren Drohne, kollidiert sei. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in F\u00e4llen, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Generalbundesanwalts fallen, die Rolle der Polizei inne. Der Fall ist also schnell von den Landesbeh\u00f6rden zu den Bundesbeh\u00f6rden gewandert.<\/p>\n<p>    V\u00f6lkerrecht als Recht zwischen den Staaten<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Neben dem Strafrecht k\u00f6nnte aber auch das V\u00f6lkerrecht eine wichtige Rolle spielen. Jedenfalls dann, wenn tats\u00e4chlich ein anderer Staat involviert ist, denn das V\u00f6lkerrecht regelt eben das Miteinander von Staaten. Grunds\u00e4tzlich sind nach dem V\u00f6lkerrecht die Staaten verpflichtet, friedlich miteinander umzugehen.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Die rechtliche Grundlage daf\u00fcr findet sich in der Charta der Vereinten Nationen (UN). Dort hei\u00dft es: &#8222;Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabh\u00e4ngigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.&#8220; Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nach Artikel 51 der UN-Charta im Fall der Selbstverteidigung gegen einen &#8222;bewaffneten Angriff&#8220;.<\/p>\n<p>    Hohe H\u00fcrden f\u00fcr einen &#8222;bewaffneten Angriff&#8220;<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Doch selbst wenn ein staatlicher Akteur hinter dem versuchten Drohnenangriff stecken sollte &#8211; einen bewaffneten Angriff, der das Selbstverteidigungsrecht Deutschlands ausl\u00f6sen w\u00fcrde, sehen Experten darin nicht. &#8222;Ein bewaffneter Angriff liegt nur bei einem besonders schwerwiegenden Versto\u00df gegen das Gewaltverbot vor&#8220;, sagt Pierre Thielb\u00f6rger, Professor f\u00fcr V\u00f6lkerrecht an der Ruhr-Universit\u00e4t in Bochum. &#8222;Kleinere und isolierte Verst\u00f6\u00dfe gegen das Gewaltverbot bilden keinen bewaffneten Angriff, das hat auch der Internationale Gerichtshof best\u00e4tigt.&#8220;<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Allerdings sei schwierig, eine trennscharfe Grenze zu bestimmen, es komme vielmehr immer auf das Ausma\u00df und den Effekt des Ereignisses im Einzelfall an. &#8222;Klassische Milit\u00e4rangriffe (z.B. Raketen oder Bomben) sind davon nat\u00fcrlich erfasst&#8220;, so V\u00f6lkerrechtsexperte Thielb\u00f6rger. Falls Cyberoperationen in vergleichbarem Ma\u00dfe Schaden verursachen sollten, k\u00f6nnten auch diese erfasst sein.<\/p>\n<p>    Deutschlands Unterst\u00fctzung der Ukraine ist keine Rechtfertigung<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Deutschland unterst\u00fctzt die Ukraine in ihrer Selbstverteidigung gegen den v\u00f6lkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands. Doch das stellt keinesfalls einen rechtlich relevanten Anlass dar, der einen Sprengstoffangriff auf einem deutschen Flughafen rechtfertigen w\u00fcrde.<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Einerseits kann sich die Ukraine auf Artikel 51 der UN-Charta berufen, also berechtigte Selbstverteidigung aus\u00fcben und dabei auch Unterst\u00fctzung anderer Staaten erhalten &#8211; alles v\u00f6llig gedeckt vom V\u00f6lkerrecht. Andererseits machen Waffenlieferungen und politische Unterst\u00fctzung Deutschland ohnehin nicht zu einer &#8222;Kriegspartei&#8220;.<\/p>\n<p>    V\u00f6lkerrechtsversto\u00df auch ohne &#8222;bewaffneten Angriff&#8220;?<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Auch wenn in dem Vorfall am Flughafen Leipzig\/Halle kein &#8222;bewaffneter Angriff&#8220; im Sinne der UN-Charta vorliegt, hei\u00dft das aber nicht, dass hier kein V\u00f6lkerrechtsversto\u00df vorliegt. &#8222;Wenn ein staatlicher Akteur hinter dem versuchten Drohnenangriff steckt, liegt hier jedenfalls ein Versto\u00df gegen die territoriale Integrit\u00e4t Deutschlands vor&#8220;, so Pierre Thielbl\u00f6rger. &#8222;Deutschland h\u00e4tte als gesch\u00e4digter Staat in jedem Fall Anspruch auf Entsch\u00e4digung und solche Angriffe m\u00fcssten nat\u00fcrlich auch in Zukunft unterlassen werden.&#8220;<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Ob dar\u00fcber hinaus auch Gegenma\u00dfnahmen, etwa Wirtschaftssanktionen Deutschlands gegen den betreffenden Staat, ergriffen werden k\u00f6nnen, h\u00e4nge davon ab, ob Deutschland hier von einem noch andauernden V\u00f6lkerrechtsversto\u00df ausgeht. &#8222;Wenn der versuchte Drohnenangriff als Teil einer noch andauernden, gr\u00f6\u00dferen Operation gegen Deutschland gesehen wird, kommen auch Gegenma\u00dfnahmen in Betracht.&#8220;<\/p>\n<p class=\"textabsatz m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two columns twelve\">Generell hat die Bundesregierung neben allen rechtlichen Konnotationen einen weiten Spielraum bei der Frage, wie sie politisch bzw. diplomatisch vorgehen will &#8211; sofern sich ein anderer Staat als verantwortlich herausstellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Stand: 11.08.2026 \u2022 19:00 Uhr Der Flughafen Leipzig\/Halle ist offenbar nur knapp einem Drohnen-Anschlag entgangen. 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