{"id":351704,"date":"2026-08-23T16:55:16","date_gmt":"2026-08-23T16:55:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/351704\/"},"modified":"2026-08-23T16:55:16","modified_gmt":"2026-08-23T16:55:16","slug":"europas-28-regime-nimmt-gestalt-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/351704\/","title":{"rendered":"Europas 28. Regime nimmt Gestalt an"},"content":{"rendered":"<p>Die EU will mit der \u00bbEU Inc.\u00ab eine neue, europaweit nutzbare Gesellschaftsform schaffen. Geplant sind digitale Gr\u00fcndung binnen 48 Stunden, h\u00f6chstens 100 Euro Kosten und kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Doch noch ist das 28. Regime nicht beschlossen \u2013 und gerade bei Mitbestimmung, Missbrauchsschutz und nationalem Recht beginnt der politische Streit.<\/p>\n<p>27 Staaten.Mehr als 60 Gesellschaftsformen.48 Stunden.Maximal 100 Euro.Und 0 Euro vorgeschriebenes Mindestkapital.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte fragen, ob Europa angesichts von mehr als 60 bestehenden Gesellschaftsformen wirklich noch eine weitere braucht.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission beantwortet diese Frage mit einem ziemlich entschiedenen Ja.<\/p>\n<p>Am 18. M\u00e4rz 2026 legte sie ihren <a target=\"_blank\" rel=\"noopener external nofollow\" href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=CELEX:52026PC0321&amp;utm_source\">Verordnungsvorschlag f\u00fcr die EU Inc<\/a>. vor. Hinter dem etwas amerikanisch klingenden Namen steckt der Kern eines sogenannten 28. Regimes: Neben den Gesellschaftsrechten der 27 Mitgliedstaaten soll ein freiwilliger, weitgehend einheitlicher europ\u00e4ischer Rechtsrahmen treten.<\/p>\n<p>Eine GmbH w\u00fcrde dadurch ebenso wenig verschwinden wie die niederl\u00e4ndische BV oder die estnische O\u00dc. Unternehmen bek\u00e4men aber eine weitere Wahl. Und die soll vor allem eines sein: einfacher. Gr\u00fcnden in 48 Stunden<\/p>\n<p>Nach dem Kommissionsentwurf soll eine EU Inc. vollst\u00e4ndig digital gegr\u00fcndet werden k\u00f6nnen. Wer die standardisierten europ\u00e4ischen Satzungsmuster nutzt, soll innerhalb von 48 Stunden im Register stehen. Die Kosten des beschleunigten Verfahrens d\u00fcrfen 100 Euro nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Das Gesellschaftskapital darf sogar dauerhaft 0 Euro betragen.<\/p>\n<p>Ganz ohne Gl\u00e4ubigerschutz soll das allerdings nicht funktionieren. Aussch\u00fcttungen an Gesellschafter w\u00e4ren unter anderem an Bilanz- und Solvenztests gebunden.<\/p>\n<p>Gr\u00fcnder k\u00f6nnten frei w\u00e4hlen, in welchem EU-Mitgliedstaat die Gesellschaft ihren satzungsm\u00e4\u00dfigen Sitz hat. Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung m\u00fcssten zwar innerhalb der EU liegen \u2013 aber nicht zwingend im selben Staat. Auch bestehende Unternehmen sollen in die neue Rechtsform wechseln k\u00f6nnen.\u00a0<\/p>\n<p>Nicht nur die Gr\u00fcndung soll digital werden<\/p>\n<p>Die EU Inc. ist deshalb mehr als eine europ\u00e4ische Ein-Euro-GmbH ohne den Euro.<\/p>\n<p>Der Kommissionsvorschlag zieht die Digitalisierung durch den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens: Kapitalerh\u00f6hungen, neue Anteile, Gesellschafterbeschl\u00fcsse und Anteils\u00fcbertragungen sollen grunds\u00e4tzlich online m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Auch Finanzierungsinstrumente, die im internationalen Start-up-Gesch\u00e4ft l\u00e4ngst \u00fcblich sind, sollen leichter nutzbar werden. Dazu geh\u00f6ren etwa SAFEs \u2013 Simple Agreements for Future Equity, bei denen Investoren zun\u00e4chst Kapital bereitstellen und daf\u00fcr sp\u00e4ter Unternehmensanteile erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Hinzu kommt ein europ\u00e4isches Modell f\u00fcr Mitarbeiterbeteiligungen. Bei den vorgesehenen EU Employee Stock Options soll die Besteuerung grunds\u00e4tzlich erst einsetzen, wenn die zugrunde liegenden Anteile ver\u00e4u\u00dfert werden. Die jeweiligen nationalen Steuers\u00e4tze werden dadurch allerdings nicht vereinheitlicht.<\/p>\n<p>Das Ziel ist offensichtlich: Wer in Europa gr\u00fcndet, soll f\u00fcr schnelles internationales Wachstum nicht erst seine gesellschaftsrechtliche Heimat wechseln m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ganz europ\u00e4isch ist die EU Inc. trotzdem nicht\u00a0<\/p>\n<p>Hier bekommt das Wort vom \u00bb28. Regime\u00ab einen kleinen Haken. Denn die EU Inc. w\u00e4re keine vollst\u00e4ndig vom nationalen Recht losgel\u00f6ste europ\u00e4ische Gesellschaftswelt.<\/p>\n<p>Wo die geplante Verordnung keine eigenen Regeln enth\u00e4lt, greift weiterhin das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft registriert ist. Das betrifft unter anderem Teile des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts.<\/p>\n<p>Selbst der <a target=\"_blank\" rel=\"noopener external nofollow\" href=\"https:\/\/startupverband.de\/fileadmin\/startupverband\/mediaarchiv\/Politik\/260414_Stellungnahme_Startup-Verband_EU_Inc.pdf?utm_source\">deutsche Startup-Verband<\/a>, ein ausdr\u00fccklicher Bef\u00fcrworter der EU Inc., bezeichnet den bisherigen Entwurf deshalb als eine Art Minimum Viable Product: ein funktionierender Anfang, aber noch nicht der vollst\u00e4ndig supranationale Gegenentwurf zur amerikanischen Delaware Corporation.<\/p>\n<p>Auch das geplante europ\u00e4ische Register ist zun\u00e4chst weniger revolution\u00e4r, als der Begriff vermuten l\u00e4sst. Die Gr\u00fcndung soll zuerst \u00fcber eine zentrale EU-Schnittstelle erfolgen, die bestehende nationale Register miteinander verbindet. Ein wirklich zentrales EU-Register soll erst in einem weiteren Schritt entstehen.<\/p>\n<p>Der politische R\u00fcckenwind ist erheblich<\/p>\n<p>Die Initiative kommt von der Europ\u00e4ischen Kommission unter Ursula von der Leyen. Der Gedanke eines 28. Regimes war bereits in ihren politischen Leitlinien angek\u00fcndigt worden und bekam durch die Debatte um Europas mangelnde Wettbewerbsf\u00e4higkeit zus\u00e4tzlichen Schub.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die EU will mit der \u00bbEU Inc.\u00ab eine neue, europaweit nutzbare Gesellschaftsform schaffen. 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