{"id":35711,"date":"2026-03-10T02:29:28","date_gmt":"2026-03-10T02:29:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/35711\/"},"modified":"2026-03-10T02:29:28","modified_gmt":"2026-03-10T02:29:28","slug":"19-jahre-haft-fuer-den-50-jaehrigen-diepresse-com","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/35711\/","title":{"rendered":"19 Jahre Haft f\u00fcr den 50-J\u00e4hrigen \u2013 DiePresse.com"},"content":{"rendered":"<p>Dem Angeklagten drohten bis zu 20 Jahre Haft. F\u00fcr die Staatsanw\u00e4ltin bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte das Opfer vors\u00e4tzlich erschossen hatte.<\/p>\n<p>Ein 50-j\u00e4hriger Mann, der am fr\u00fchen Morgen des 11. Oktober 2025 in einer Wohnhausanlage in Wien-Donaustadt seinen Nachbarn erschossen hatte, ist am Montag am Landesgericht wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Die Verteidigung hatte mit einer Art Schussunfall argumentiert und auf grob fahrl\u00e4ssige T\u00f6tung pl\u00e4diert.<\/p>\n<p>Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Der 50-J\u00e4hrige erbat Bedenkzeit, die Staatsanw\u00e4ltin gab vorerst keine Erkl\u00e4rung ab. Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des Sch\u00fctzen mildernd gewertet. Erschwerend war die Tatbegehung mit einer Schusswaffe.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Staatsanw\u00e4ltin bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte das Opfer vors\u00e4tzlich erschossen hatte. \u201eEr hat sich Verhalten wie im Wilden Westen. Er hat sofort zur Waffe gegriffen und abgedr\u00fcckt\u201c, sagte sie in ihrem Schlussvortrag. Der 50-J\u00e4hrige habe sich ge\u00e4rgert, weil der Nachbar nach 3.00 Uhr gegen seine Wohnungst\u00fcr klopfte, um sich vermutlich \u00fcber die laute Techno-Musik zu beschweren, mit der der 50-J\u00e4hrige aus seinem Wohnzimmer das gesamte Wohnhaus beschallte. Der Sch\u00fctze habe sich \u201edas nicht gefallen lassen\u201c wollen, meinte die Staatsanw\u00e4ltin.<\/p>\n<p>Der t\u00f6dliche Schuss sei \u201emehr oder weniger ein Unfall\u201c gewesen, hielt der \u00d6sterreicher entgegen. Verteidigerin <a href=\"https:\/\/www.diepresse.com\/thema\/astrid-wagner\" data-tracking=\"at-link\" data-tracking-data=\"{\" event=\"\" click=\"\" article=\"\" in=\"\" wien-donaustadt=\"\" erschossen:=\"\" zu=\"\" jahren=\"\" haft=\"\" verurteilt=\"\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Astrid Wagner<\/a> pl\u00e4dierte auf grob fahrl\u00e4ssige T\u00f6tung: \u201eDas ist ganz, ganz bl\u00f6d gelaufen.\u201c Ein Mord liege keinesfalls vor, ihr Mandant habe zur Waffe gegriffen, weil er aufgrund von im \u00dcberma\u00df genossenem Alkohol und Valium enthemmt gewesen sei.<\/p>\n<p>Der Nachbar habe gegen seine T\u00fcr getreten, als er gerade von einem Tankstellenbesuch nach Hause gekommen sei, hatte der Angeklagte in seiner Beschuldigteneinvernahme berichtet. Es sei zu einer Rauferei gekommen. Der Angeklagte schlug dem Opfer w\u00e4hrend dieser Auseinandersetzung so hart ins Gesicht, dass sein Nasenbein zertr\u00fcmmert wurde, und w\u00fcrgte ihn, sodass das linke Zungenbeinhorn und der rechte obere Schildknorpelhorn des Opfers brachen, legte Gerichtsmediziner Christoph Reisinger bei der Erstattung seines Gutachtens dar.<\/p>\n<p>Daraufhin soll der Angeklagte sich kurz in seine Wohnung zur\u00fcckgezogen haben. Der 33-j\u00e4hrige Nachbar habe aber weiter gegen die T\u00fcr getreten und gerufen, dass er ihn &#8211; den Angeklagten &#8211; abstechen wolle, erz\u00e4hlte dieser. Durch den T\u00fcrspion will der 50-J\u00e4hrige einen vermeintlichen messer\u00e4hnlichen Gegenstand gesehen haben. Er habe \u201eetwas blitzen gesehen\u201c, darauf seinen Revolver geholt, die T\u00fcr aufgemacht und gerufen: \u201eH\u00f6r jetzt auf mit dem Schei\u00df, sonst rufe ich die Polizei!\u201c<\/p>\n<p>Der Nachbar habe \u00fcberraschend so stark gegen sein Knie getreten, dass sich durch den Schmerz \u201edieser bl\u00f6de Schuss\u201c gel\u00f6st habe, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der ehemalige Sportsch\u00fctze behauptete, davon ausgegangen zu sein, dass leere Patronen in den ersten drei Trommelkammern gewesen w\u00e4ren. \u201eIch wollte ihm nur Angst machen\u201c, sagte er. Der 33-J\u00e4hrige, der 2015 aus dem Iran nach \u00d6sterreich gefl\u00fcchtet war und sich hier ein neues Leben aufgebaut hatte, verblutete durch den Oberk\u00f6rperstreckschuss vor der T\u00fcr des Angeklagten. Daraufhin rief dieser die Polizei.<\/p>\n<p>Die Staatsanw\u00e4ltin ging demgegen\u00fcber von einem T\u00f6tungsvorsatz aus und unterstellte dem Angeklagten fremdenfeindliche bzw. rassistische Beweggr\u00fcnde. Laut Notrufprotokoll sagte er zu den Beamten, sein Nachbar sei ein \u201eSchei\u00dfausl\u00e4nder\u201c, der Drogen verkaufe und \u201edas geh\u00f6re ihm eh.\u201c<\/p>\n<p>Die am Tatort t\u00e4tigen Polizisten bekr\u00e4ftigten die seinerzeit offen zur Schau gestellte Fremdenfeindlichkeit des Mannes. Nachdem er zun\u00e4chst die Beamten beleidigt hatte, weil sie ihm keinen Wei\u00dfwein nachschenkten, ehe er festgenommen wurde, habe er sich \u00fcber den Toten ausgelassen. \u201eEr hat erz\u00e4hlt, dass er in einem Sch\u00fctzenverein war und dort gut abgeschnitten hat. Dann hat er gesagt, er habe die Iraker-Sau niedergeblasen\u201c, gab ein Polizist als Zeuge an. Auch an die Aussage \u201eHob i eahm jetzt wirklich umbracht?\u201c konnte er sich erinnern.<\/p>\n<p>Eine Polizistin berichtete, der Angeklagte habe mehrfach \u201eSieg heil!\u201c und \u201eHeil Hitler!\u201c gerufen: \u201eIch hab\u2018 ihm gesagt, dass das zur Anzeige gebracht wird. Das war ihm egal.\u201c Sie h\u00f6rte auch, wie der 50-J\u00e4hrige rief, der Get\u00f6tete habe es \u201everdient\u201c. Er habe diesen als \u201eiranische Sau\u201c bezeichnet (der 33-J\u00e4hrige stammte aus dem Iran und nicht aus dem Irak, Anm.). \u201eIst er eigentlich tot?\u201c, habe der Angeklagte von ihr wissen wollen. Als sie das best\u00e4tigte, habe er das mit der Bemerkung \u201eOne shot, one kill\u201c quittiert: \u201eDas war so pr\u00e4gend f\u00fcr mich, dass ich es mir gemerkt habe.\u201c<\/p>\n<p>Die Zeugin betonte dar\u00fcber hinaus, sie habe beim Angeklagten \u201ekeine offensichtlichen Verletzungen\u201c gesehen, was daf\u00fcr sprach, dass vom Get\u00f6teten keine groben T\u00e4tlichkeiten ausgegangen sein d\u00fcrften. Auch Freunde des Mannes erw\u00e4hnten in Einvernahmen ausl\u00e4nderfeindliche Tendenzen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden beim Sch\u00fctzen zudem NS-Devotionalien sichergestellt.<\/p>\n<p>Bereits im August 2025 hatte der Angeklagte die Fu\u00dfmatte des sp\u00e4teren Opfers angez\u00fcndet. Zudem hatte der Angeklagte regelm\u00e4\u00dfig bis sp\u00e4t in die Nacht laut Technomusik geh\u00f6rt, was dem Nachbarn \u00fcbel aufgesto\u00dfen war. Auch andere Hausbewohner litten unter der regelm\u00e4\u00dfigen Beschallung. \u201eJeden Tag fast. Es war so laut. Die Gl\u00e4ser haben gewackelt\u201c, berichtete eine 23-J\u00e4hrige, die direkt unter dem Angeklagten gelebt hatte. Es sei oft \u201e\u00fcber Stunden gegangen\u201c. In der Nacht, als der 33-J\u00e4hrige starb, hatte sie um 3.15 Uhr mit ihrem Handy die \u00fcber ihr laufende, basslastige Musik aufgenommen.<\/p>\n<p>Am Balkon habe sie \u00f6fter \u201eausl\u00e4nderfeindliche Bemerkungen\u201c des Angeklagten vernommen, gab die 23-J\u00e4hrige weiter an. Der Get\u00f6tete sei dagegen \u201eein toller Mensch\u201c gewesen: \u201eSympathisch. Kann man gar nix sagen.\u201c<\/p>\n<p>Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann laut psychiatrischem Gutachten einen Blutalkoholwert von drei Promille und er stand unter Medikamenteneinfluss. Diese Kombination aus Alkohol und Medikamenten \u201ef\u00fchrt zu Enthemmung und Angst wird reduziert\u201c, erkl\u00e4rte der Sachverst\u00e4ndige <a href=\"https:\/\/www.diepresse.com\/thema\/peter-hofmann\" data-tracking=\"at-link\" data-tracking-data=\"{\" event=\"\" click=\"\" article=\"\" in=\"\" wien-donaustadt=\"\" erschossen:=\"\" zu=\"\" jahren=\"\" haft=\"\" verurteilt=\"\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Peter Hofmann<\/a>. Der Angeklagte sei allerdings aus medizinischer Sicht zurechnungsf\u00e4hig gewesen, weil er durch seine Alkohol- und Medikamentenabh\u00e4ngigkeit eine erh\u00f6hte Toleranz aufweise. Da der Mann bis dahin unbescholten gewesen sei, k\u00f6nne man dennoch davon ausgehen, \u201edass diese Substanzen einen relevanten Stellenwert hatten\u201c.<\/p>\n<p>Ein ballistisches Gutachten rekonstruierte den Tathergang unter anderem anhand von Schmauchspuren. Demnach muss der Sch\u00fctze in der offenen T\u00fcr gestanden und aus einer maximalen Entfernung von 85 Zentimeter geschossen haben. Um den Abzug &#8211; auch aus Versehen &#8211; zu bet\u00e4tigen, brauche man ungef\u00e4hr doppelt so viel Kraft, wie um eine Bierdose zu \u00f6ffnen, veranschaulichte der Gutachter.<\/p>\n<p>Der Prozess hatte am Morgen mit einer \u00dcberraschung begonnen: Der Angeklagte, der sich bisher mit Notwehr verantwortet hatte, hielt diese Version nicht mehr aufrecht. Zuvor hatte er geschildert, der Nachbar sei mit einem Messer auf ihn zugelaufen und er habe aus Notwehr geschossen. Diese Darstellung zog er jetzt zur\u00fcck, er habe sich das Messer nur \u201eeingebildet\u201c, gab er vor dem Schwurgericht an. Weder im Stiegenhaus noch in der Wohnung des Opfers war ein Messer gefunden worden.<\/p>\n<p>Als Sportsch\u00fctze hatte der Angeklagte Zugang zu Schusswaffen. Den Revolver, mit dem er den Nachbarn t\u00f6tete, besa\u00df er legal. Erst am Ende der Verhandlung zeigte der 50-J\u00e4hrige Ans\u00e4tze von Reue. \u201eIch m\u00f6chte betonen, dass es mir leid tut. Ich wollte ihn nicht ermorden. Ich hatte kein Problem mit ihm\u201c, sagte er, bevor sich die Geschworenen zur Beratung \u00fcber die Schuldfrage zur\u00fcckzogen.<\/p>\n<p>Der Get\u00f6tete war 2015 nach \u00d6sterreich gekommen und hatte sich hier ein neues Leben aufgebaut. Er verdiente im Autohandel genug Geld, um seine Familie im Iran unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnen, wie ein Cousin am Rand der Verhandlung der APA berichtete. Die Familie hatte sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen und machte knapp 6.200 Euro f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung des Leichnams in seine urspr\u00fcngliche Heimat und die Bestattungskosten geltend. Der 50-J\u00e4hrige erkannte diese Forderung an. (APA)<\/p>\n<p>    Lesen Sie mehr zu diesen Themen:<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Dem Angeklagten drohten bis zu 20 Jahre Haft. 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