{"id":379672,"date":"2026-09-07T02:40:27","date_gmt":"2026-09-07T02:40:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/379672\/"},"modified":"2026-09-07T02:40:27","modified_gmt":"2026-09-07T02:40:27","slug":"bwb-ermittelt-gegen-essens-lieferdienst-foodora-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/379672\/","title":{"rendered":"BWB ermittelt gegen Essens-Lieferdienst Foodora"},"content":{"rendered":"<p>\n        Branchenuntersuchung ergab Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Kritisiert werden Exklusivit\u00e4tsklauseln und Strafgeb\u00fchren.\n      <\/p>\n<p>\n        31. 08. 2026,  10:30\u00a0Uhr<br \/>\n        Lesedauer:         1 Minute<\/p>\n<p>Die Bundeswettbewerbsbeh\u00f6rde (BWB) hat ihre Untersuchung des Marktes f\u00fcr Online-Lieferplattformen von Speisen abgeschlossen und nun Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch der Marktmacht aufgenommen. Im Visier der Wettbewerbsh\u00fcter d\u00fcrfte der Marktf\u00fchrer Foodora stehen, den die BWB vorerst namentlich nicht nannte. Die Wettbewerbsh\u00fcter kritisieren Abh\u00e4ngigkeiten der Gastronomie sowie bedenkliche Vertragsklauseln und Strafgeb\u00fchren, wie die BWB am Montag mitteilte.<\/p>\n<p>Den Erhebungen der Beh\u00f6rde zufolge teilen sich Foodora (vormals Mjam) mit 50 bis 60 Prozent und Lieferando mit etwa 40 bis 50 Prozent den heimischen Markt weitgehend auf. Foodora dominiere vor allem in Wien, w\u00e4hrend Lieferando im Rest \u00d6sterreichs f\u00fchre. Der 2023 in Wien gestartete Anbieter Wolt expandiere zwar schrittweise, der Markt weise jedoch erhebliche Eintrittsbarrieren auf. F\u00fcr die Gastronomie sind die Dienste ein zentraler Vertriebskanal geworden: Befragte Wiener Betriebe erzielten im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes \u00fcber Online-Plattformen. \u201eDigitale Plattformen bringen durch innovative L\u00f6sungen Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient zusammen und setzen neue Impulse f\u00fcr die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht. Steigende Abh\u00e4ngigkeiten der Restaurants k\u00f6nnen sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller auswirken. Wir haben Ermittlungen wegen des Verdachts von Marktmachtmissbrauch eingeleitet\u201c, erkl\u00e4rte BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf.<\/p>\n<p>Kritik an Exklusivit\u00e4tsklauseln und Strafgeb\u00fchren<\/p>\n<p>Im Rahmen der im M\u00e4rz 2023 gestarteten Untersuchung, bei der neben den Plattformen rund 2500 Gastronomiebetriebe in Wien befragt wurden, stie\u00df die Beh\u00f6rde auf mehrere problematische Verhaltensweisen. So gebe es Exklusivit\u00e4tsvereinbarungen, bei denen Restaurants f\u00fcr bessere Vertragskonditionen auf konkurrierenden Plattformen pausieren m\u00fcssten \u2013 das Ausma\u00df an Rabattaktionen sei bei Foodora zeitgleich mit dem Markteintritt von Wolt stark gestiegen. Zudem k\u00e4men enge Bestpreisklauseln vor, die es Lokalen untersagten, Speisen auf eigenen Online-Kan\u00e4len g\u00fcnstiger anzubieten. Hier hinterfrage die BWB die wirtschaftliche Notwendigkeit.<\/p>\n<p>Gastronomen berichteten au\u00dferdem \u00fcber einseitige Vertrags\u00e4nderungen sowie Strafgeb\u00fchren von bis zu 1 Euro f\u00fcr Verz\u00f6gerungen bei der Zubereitung. Weil rund ein Drittel der Betriebe \u00fcber mangelnde Erreichbarkeit klagte, hat die BWB ihre Ergebnisse auch an die Regulierungsbeh\u00f6rde KommAustria zur Pr\u00fcfung nach dem EU-Gesetz \u00fcber digitale Dienste (Digital Services Act\/DSA) \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Ermittlungen gegen Foodora<\/p>\n<p>Die Branchenuntersuchung endet damit nicht mit blo\u00dfen Empfehlungen, sondern mit der Aufnahme formeller Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Diese Ermittlungen erm\u00f6glichen der BWB eine umfassende Aufkl\u00e4rung des kartellrechtlich relevanten Sachverhalts. Sie k\u00f6nnen zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Kartellgericht, aber auch zur Einstellung f\u00fchren. Es gelte die Unschuldsvermutung, betont die BWB.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Branchenuntersuchung ergab Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. 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