{"id":90705,"date":"2026-04-08T12:12:08","date_gmt":"2026-04-08T12:12:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/90705\/"},"modified":"2026-04-08T12:12:08","modified_gmt":"2026-04-08T12:12:08","slug":"orf-beendet-dienstverhaeltnis-mit-ex-generaldirektor-roland-weissmann-endgueltig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/90705\/","title":{"rendered":"ORF beendet Dienstverh\u00e4ltnis mit Ex-Generaldirektor Roland Wei\u00dfmann endg\u00fcltig"},"content":{"rendered":"<p _ngcontent-tt-com-www-c3071245697=\"\" data-cy=\"body\">Wien \u2013 Der ORF hat nun endg\u00fcltig das Dienstverh\u00e4ltnis mit seinem einstigen Generaldirektor Roland Wei\u00dfmann beendet. Dieser war am 8. M\u00e4rz von seinem Posten zur\u00fcckgetreten, nachdem eine Mitarbeiterin Vorw\u00fcrfe gegen ihn erhoben hatte. Die von Wei\u00dfmanns interimistischer Nachfolgerin Ingrid Thurnher angesto\u00dfene Untersuchung habe nun zwar ergeben, dass eine sexuelle Bel\u00e4stigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorgelegen habe.<\/p>\n<p _ngcontent-tt-com-www-c3071245697=\"\" data-cy=\"body\">Es gelte jedoch, jeden Anschein eines unangemessenen Verhaltens durch eine F\u00fchrungskraft zu vermeiden, machte der ORF in einer Aussendung deutlich. Daher werde das Angestelltendienstverh\u00e4ltnis mit Roland Wei\u00dfmann aufgel\u00f6st \u2013 unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen K\u00fcndigungsfrist. Wei\u00dfmann war nach seinem R\u00fccktritt als Generaldirektor wieder in sein altes Dienstverh\u00e4ltnis als ORF-Angestellter eingetreten. Er bestritt jegliche Vorw\u00fcrfe. <\/p>\n<p _ngcontent-tt-com-www-c3071245697=\"\" data-cy=\"body\">\u201eSexuelle Bel\u00e4stigung ist im \u00f6sterreichischen Recht klar definiert. Auf Basis der Befragungen und der Unterlagen hat die Compliance-Stelle festgestellt, dass eine sexuelle Bel\u00e4stigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt\u201c, hei\u00dft es seitens des Senders. \u201eDer ORF verlangt von seinen F\u00fchrungskr\u00e4ften allerdings nicht blo\u00df die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern ein sehr hohes Ma\u00df an Integrit\u00e4t und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden.\u201c<\/p>\n<p _ngcontent-tt-com-www-c3071245697=\"\" data-cy=\"body\">Sowohl Wei\u00dfmann als auch die betroffene Mitarbeiterin h\u00e4tten sich der Befragung durch die Compliance-Stelle freiwillig gestellt, beide Seiten h\u00e4tten Unterlagen vorgelegt, um ihren jeweiligen Standpunkt zu untermauern. Aus Gr\u00fcnden des Datenschutzes und der Pers\u00f6nlichkeitsrechte werde der ORF keine weiteren Details der Untersuchung ver\u00f6ffentlichen und ersucht, \u201eSpekulationen zu den Abl\u00e4ufen und den beteiligten Personen zu unterlassen\u201c.<\/p>\n<p _ngcontent-tt-com-www-c3071245697=\"\" data-cy=\"body\">F\u00fcr Wei\u00dfmanns Anwalt ist die Beendigung des Dienstverh\u00e4ltnisses \u201etrotz vollst\u00e4ndiger Entlastung (&#8230;) nicht nur unverst\u00e4ndlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf\u201c, wie es in einer Aussendung hei\u00dft. Das Ergebnis der Compliance-Untersuchung k\u00f6nne \u201eklarer nicht ausfallen\u201c: \u201eEs liegt keine sexuelle Bel\u00e4stigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor.\u201c<\/p>\n<p _ngcontent-tt-com-www-c3071245697=\"\" data-cy=\"body\">Dass der ORF dennoch von angeblichen Verst\u00f6\u00dfen gegen \u201eethische Standards\u201c spricht, sei \u201eein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren\u201c. Wei\u00dfmann werde dieses Vorgehen nicht hinnehmen. \u201eS\u00e4mtliche rechtlichen Anspr\u00fcche \u2013 sowohl im Hinblick auf den abgen\u00f6tigten R\u00fccktritt, die Beendigung des Dienstverh\u00e4ltnisses als auch auf die fortgesetzte rufsch\u00e4digende Darstellung \u2013 werden nunmehr konsequent verfolgt\u201c, so der Anwalt.<\/p>\n<p _ngcontent-tt-com-www-c3071245697=\"\" data-cy=\"body\">Laut dem Gutachten, aus dem der Anwalt zitiert, habe nicht festgestellt werden k\u00f6nnen, dass Wei\u00dfmann \u201ezu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegen\u00fcber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht h\u00e4tte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt\u201c. Vielmehr habe das faktische Verhalten von Wei\u00dfmann w\u00e4hrend und nach dem Untersuchungszeitraum gezeigt, \u201edass die Ablehnung durch die Betroffene f\u00fcr sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und auch sonst keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte. Schlie\u00dflich konnte auch die Unerw\u00fcnschtheit des Verhaltens von Mag. Wei\u00dfmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden\u201c, so das Fazit im zitierten Compliance-Gutachten. (APA) <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wien \u2013 Der ORF hat nun endg\u00fcltig das Dienstverh\u00e4ltnis mit seinem einstigen Generaldirektor Roland Wei\u00dfmann beendet. 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