Nach den Ausschreitungen rund um das Spiel FC Zürich gegen Basel sperrte die Stadt Zürich den Stehplatzsektor der Südkurve für das Heimspiel gegen Lausanne-Sport vom 31. Januar 2024.

FCZ vor Verwaltungsgericht

Der FCZ wehrte sich dagegen mit einem Rekurs – und bekam bereits vor dem Statthalteramt recht. Die Stadt zog den Fall daraufhin ans Verwaltungsgericht weiter.

Sicherheitsgewinn zu gering

Nun bestätigt auch das Verwaltungsgericht den Entscheid: Die Sperrung sei unverhältnismässig und damit rechtswidrig gewesen.

Die Richter schreiben, die Massnahme habe nur einen geringen Sicherheitsgewinn gebracht. Demgegenüber seien die Interessen der Fans höher zu gewichten.

Geht’s vors Bundesgericht?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Zürich kann den Fall noch ans Bundesgericht weiterziehen.