
Bundesrat Beat Jans trat für ein Grusswort auf, sprach dann aber auch über die Abstimmung.

Viele Landfrauen und Bäuerinnen kamen in Trachten zur Versammlung.

Eine Abstimmungsparole zur SVP-Initiative wurde nicht beschlossen.

Bundesrat Beat Jans trat als Gastredner auf.

Die Versammlung fand in Lenzburg AG statt.

Rund 240 Landfrauen und Bäuerinnen nahmen an der Versammlung teil.
Wenn die Bäuerin nicht will, steht alles still – nur bei der SVP-Initiative schweigt sie

Bundesrat Beat Jans trat für ein Grusswort auf, sprach dann aber auch über die Abstimmung.

Viele Landfrauen und Bäuerinnen kamen in Trachten zur Versammlung.

Eine Abstimmungsparole zur SVP-Initiative wurde nicht beschlossen.

Bundesrat Beat Jans trat als Gastredner auf.

Die Versammlung fand in Lenzburg AG statt.

Rund 240 Landfrauen und Bäuerinnen nahmen an der Versammlung teil.
Der Bäuerinnen- und Landfrauenverband verzichtet auf eine Parole zur 10-Millionen-Initiative der SVP. An der Versammlung in Lenzburg sprach Bundesrat Beat Jans trotzdem darüber – und lieferte Argumente für ein Nein. Die rund 240 anwesenden Frauen quittierten seine Rede mit Applaus.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband verzichtet bei der 10-Millionen-Initiative der SVP auf eine Abstimmungsparole.An der Mitgliederversammlung in Lenzburg sprach Bundesrat Beat Jans dennoch über die Vorlage und legte die ablehnende Haltung des Bundesrats dar.Die rund 240 anwesenden Frauen reagierten mit Applaus.
An der Mitgliederversammlung des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands in Lenzburg ging es am Mittwoch um vieles: um die Verbandsfinanzen (sie sind gut), die Verbandspräsidentin (wurde wiedergewählt) und die Verbandsarbeitsgruppen (sie lieferten ihre Berichte ab). Nur über eine Sache wollte der Verband eigentlich nichts sagen: über die Abstimmung zur 10-Millionen-Initiative der SVP. Doch der Reihe nach.
Was ist eigentlich eine Landfrau?
Was Bäuerinnen sind, dürfte den meisten klar sein. Aber Landfrauen? Eine klare Definition gab es vor Ort nicht: «Landfrauen sind halt Frauen vom Land», sagten gleich mehrere angefragte Frauen.

Viele Landfrauen und Bäuerinnen kamen in Trachten.
Im Alltag begegnet man den regionalen Vereinen vor allem bei Veranstaltungen im Dorf oder bei Firmen. Was viele kennen: Sie organisieren mit viel Liebe sehr schöne und umso grössere Zmorgenbuffets. Auch an der Versammlung selbst hatte das Essen einen hohen Stellenwert, wie eine Vereinsfunktionärin dem Journalisten verriet: «Ich bin seit mehreren Jahren beim Verband aktiv und sage Ihnen ehrlich: Ich musste an einer Veranstaltung nie hungern!»
Mehr als nur Zmorge
Nur wegen des Essens wurden die zahlreichen Vereine und ihr schweizweiter Verband mit rund 50’000 Mitgliedern aber nicht gegründet. Sie informieren Frauen auf dem Land etwa über Vorsorgefragen. Sie vernetzen Bäuerinnen, um mit gemeinsamer, starker Stimme in der Politik mitreden zu können – auch zu Fragen, die andernorts als hochpolitisch gelten.

Bei der Versammlung gab es für die Anwesenden sehr viel Essen.
Ein Beispiel ist das Kita-Gesetz, das dieses Jahr in Kraft tritt. Eine Rednerin sagte dazu: «Das ist auch für uns ein wichtiger Schritt. Wir dürfen nicht vergessen: 53 Prozent der Landfrauen gehen zusätzlich auswärts arbeiten.» Schon vor 80 Jahren habe Lili Kohler-Burg, die Pionierin der Landfrauenbewegung, an einer Versammlung männlicher Bauern Krippenplätze gefordert. «Mutig war das!», so die Rednerin.
Mutig waren auch Positionen zu anderen Abstimmungen: In den 1970er Jahren kämpften die Landfrauen für das Frauenstimmrecht, 2019 sprach sich der Verband für die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie aus, 2023 gabs ein Ja zum Klimagesetz.
Ein linksgrüner Verband ist es deshalb aber nicht: Gegen die Biodiversitäts-Initiative und die Trinkwasser- bzw. Pestizidinitiative wehrte sich der Verband. Auch zur 13. AHV-Rente gabs ein Nein. Bei der Individualbesteuerung im März dieses Jahres wiederum beschloss man Stimmfreigabe, also den Mitgliedern keine Abstimmungsparole zu empfehlen.
Die Vorlage, zu der niemand etwas sagen will
Stimmfreigabe gibt es auch zur höchstpolitischen Abstimmung seit Jahren: der sogenannten Nachhaltigkeits-Initiative der SVP, die die Bevölkerungszahl der Schweiz auf zehn Millionen Menschen deckeln möchte. Nicht nur der Bäuerinnen- und Landfrauenverband hält sich zurück – auch der Schweizerische Bauernverband verzichtet auf eine Parole.

Die 240 anwesenden Bäuerinnen und Landfrauen haben keine Abstimmungsparole beschlossen.
Bei den kantonalen Bauernverbänden hingegen zeigt sich fast schon ein Röstigraben: In der Westschweiz wird unisono Nein empfohlen. Grosse Deutschschweizer Verbände wie Zürich, St. Gallen und Bern empfehlen Ja. Stimmfreigabe beschlossen haben bislang Aargau und Solothurn.
Wenn die Bäuerin nicht will, steht alles still
Genau in diese aufgeladene Stimmung trat am Mittwochnachmittag in Lenzburg ein Mann, der sich in der vereinsinternen Debatte zunächst gar nicht einmischen hätte sollen: Bundesrat und Justizminister Beat Jans. Der SP-Magistrat, der für die Landesregierung die Nein-Haltung zur SVP-Initiative vertritt, war für ein Grusswort eingeladen – und das hielt er gut gelaunt. Mit Sätzen wie «Ohne Bäuerinnen läuft auf dem Betrieb nichts» und «Wenn die Bäuerin oder die Landfrau nicht will, steht alles still» holte sich der Sozialdemokrat viel Applaus.
Dann aber wechselte Jans doch noch zu jenem Thema, das eigentlich gar keines werden sollte. Würde die 10-Millionen-Initiative angenommen, müsste die Schweiz viele Arbeitswillige abweisen, obwohl das Land sie dringend brauche. Zudem verspreche die Initiative, sämtliche Zuwanderungsprobleme auf einen Schlag zu lösen.
«Bundesrat und Parlament sind sich aber einig, dass die Initiative diese Versprechen nicht einhalten kann. Sie lehnen die Initiative ab, weil sie überzeugt sind, dass die Initiative dem Land schadet», so Jans.

Beat Jans schloss die Lehre als Landwirt ab. Bei der Landfrauen hatte er quasi ein Heimspiel.
Die rund 240 anwesenden Bäuerinnen und Landfrauen hörten aufmerksam zu, störten Jans nicht mit Einsprachen, sondern quittierten seine Rede mit Applaus. Jans, der mit mehreren Personenschützern angereist war, revanchierte sich – und blieb beim Apéro nach der Versammlung.
Eidgenössische Volksinitiative
«Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 73a
Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung
1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.
2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.
3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.
Art. 197 Ziff. 152
Übergangsbestimmungen zu Art. 73a
1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.
2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
Ich möchte es genauer wissen
Aufruf: Die Schweiz lebt von ihren Vereinen. blue News will in den kommenden Monaten einige davon besuchen und den Leserinnen und Lesern einen Einblick ins Vereinsleben geben. Hinweise und Einladungen zu Versammlungen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen.