Er habe die Frau am 13. Februar 2024 in seinem Einfamilienhaus in Binningen getötet, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Polizei nahm den heute 43-Jährigen tags darauf fest.
Das Ehepaar stritt sich vor der Tat. Es ging um eine mögliche Scheidung oder Trennung, wie in der Anklageschrift steht. Daraufhin drückte der Beschuldigte seine Frau an die Wand, schlug, würgte und strangulierte sie mit einem Gegenstand, bis sie qualvoll erstickte.
Der Mann habe im „vollständigen Bewusstsein“, mit „rücksichtsloser Geringschätzung“ des Lebens und mit einer klaren Tötungsabsicht gehandelt, heißt es in der Anklageschrift.
„Zu vollumfänglich rationalem Handeln fähig“
Zuvor soll die Frau, eine ehemalige Miss Schweiz-Finalistin, im Streit die Trennung oder Scheidung erwogen haben und Einsicht in seine Konten gefordert habe. Der Mann war nicht gewillt, sich zeitweise von den beiden Kindern zu trennen und die Frau finanziell zu unterstützen. Aus einer „egoistischen Haltung“, Kränkung und einem Kontrollbedürfnis heraus habe er seine Partnerin umgebracht, heißt es weiter.
Der Beschuldigte soll daraufhin die Leiche zerstückelt haben. Er war bei diesem Vorgehen „zu vollumfänglich rationalem Handeln fähig sowie ohne jegliches Ehrfurchtsgefühl“, wie es in der Anklageschrift heißt. Die beiden kleinen Kinder des Paares, Angehörige der Frau sowie die Opferhilfe machen als Privatkläger Zivilforderungen geltend. Der Fall sorgte auch international für Schlagzeilen.
Verteidiger Christian von Wartburg forderte, die Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. In seinen Augen sind die aufgeführten Motive, die die Tat als Mord qualifizieren könnten, Mutmaßungen. Er forderte zudem, dass Zeugen nochmals befragt werden, dass ein vom Beschuldigten beauftragter Privatgutachter der Verhandlung beiwohnen darf und dass Medien keinen Live-Ticker durchführen dürfen.
Das Gericht legte eine Pause ein, um über die Anträge zu beraten. Nur akkreditierte Medien dürfen aus einem separaten Raum mit Videoübertragung die Verhandlung verfolgen.
Frau sei zu einer „Furie“ geworden
Der Beschuldigte hat sich am Montag erstmals zur Anklage geäußert: Er sagte, seine Frau sei zu einer „Furie“ geworden und habe in einem Streit mit dem Messer „zugestochen“. Auf Rückfrage des Gerichts relativierte er diese Aussage jedoch und erklärte, es habe sich nur so angefühlt, da sie mit dem Messer vor ihm herumgefuchtelt habe. Er habe „zugepackt“ und plötzlich ihren Tod festgestellt. Er sei dann „in Panik“ geraten und habe die Spuren verwischen wollen.
Seine Frau soll schon früher die Polizei gerufen haben wegen häuslicher Gewalt. In seinem Leben habe er noch nie jemanden angegriffen, beteuerte hingegen der Beschuldigte. Beim Ehestreit im Februar 2024 im Einfamilienhaus ging es laut seinen Aussagen um finanzielle Fragen und eine mögliche Scheidung.
Nach dem mutmaßlichen Tötungsdelikt holte der Familienvater seine beiden Kinder ab und brachte sie zu Bett. Die Schwiegereltern kamen zu Besuch, und er wollte vermeiden, dass sie in der Waschküche auf die Leiche stießen, wie er weiter sagte. Das gelang ihm nicht: Er wurde anschließend von der Polizei festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 43-Jährigen, seine Frau erwürgt zu haben und wirft ihm der Störung des Totenfriedens vor. Er soll die Leiche der Frau zerstückelt haben.
100 000 Franken für die Angehörigen
Um seine Reue zu unterstreichen habe er 100.000 Franken an seinen Anwalt überwiesen. Diese sind als Angebot für die Angehörigen der Frau bestimmt, unabhängig vom Ausgang des Prozesses und den Genugtuungsforderungen. Vom Gefängnis aus sei er regelmäßig mit Briefen in Kontakt mit den beiden Kindern. Ihr Wohl sei sein „größtes Anliegen“.
Das Gericht lehnte die meisten Anträge der Verteidigung klar ab. Die Zeugen werden nicht erneut befragt, wie Gerichtspräsident Daniel Schmid festhielt. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht wird das Urteil am 13. Mai bekanntgeben.