Wenn man einen Arzt aufsucht, kann es passieren, dass dieser vor der Behandlung plötzlich zusätzlich Geld in bar verlangt. Doch ist das erlaubt?

arzt bargeldPlötzlich fragt der Arzt nach Extra-Bargeld ohne Beleg – kein Einzelfall. (Symbolbild) – keystone

Das Wichtigste in Kürze

Im Vorfeld einer dringenden OP ist eine Frau mit einer hohen Geldforderung konfrontiert.

Der Arzt verlangt 1200 Franken bar im Couvert. Eine Rechnung gibt es nicht.

Der Patientenstelle Zürich sind mehr als 40 ähnliche Fälle bekannt.

Diese haben gemeinsam, dass es keinen Beleg und keine erkennbare Zusatzleistung gibt.

Eine Frau leidet an einer Zyste und geht deshalb zu ihrem Gynäkologen. Vor der fälligen Operation in der Zürcher Hirslanden-Klinik muss die Patientin jedoch leer schlucken: 1200 Franken soll sie zusätzlich zur eigentlichen Rechnung berappen.

«Bringen Sie das Geld zur Nachkontrolle bar in einem Couvert», sagt der Arzt laut der Frau, über deren Fall der «Kassensturz» von SRF berichtet. Der Mediziner operiert in der Hirslanden-Klinik als privater Belegarzt.

Gemäss eigenen Aussagen war die Betroffene nach dieser Forderung «wirklich schockiert, dass man in Zürich, in der Schweiz, so etwas hört». Bezahlt hat sie das Geld laut der Sendung bis heute nicht. Zwei Monate später bekam sie dann tatsächlich eine Rechnung, dann nur noch über 900 Franken.

Zusatzgeld nur bei Mehrleistung zulässig

Illegal ist diese Praxis bei kassenpflichtigen Behandlungen grundsätzlich nicht.

Rechtsprofessorin Franziska Sprecher von der Uni Bern betont gegenüber SRF, dass in so einem Fall jedoch auch eine Mehrleistung geboten werden müsse. Auch die Forderung nach Bargeld sei grundsätzlich zulässig

arzt bargeldWenn der Arzt Bargeld verlangt, ohne eine Rechnung auszustellen oder eine Zusatzleistung anzubieten, ist Vorsicht geboten. (Symbolbild) – depositphotos

Aber: Es solle auch klar sein, wofür das Extra-Geld bezahlt wird – ebenso sei eine Quittung fällig.

Der Frauenarzt aus dem oben geschilderten Fall begründet seine Forderung mit einem nicht kostendeckenden Honorar aus der Grundversicherung. Ebenso habe er die Frau an einem freien Tag und rasch behandelt.

Rechtsprofessorin Sprecher hält von dieser Begründung wenig. Bei notfallmässigen Eingriffen könne dies nicht geltend gemacht werden.

Über 40 Fälle in Zürich bekannt

Die Patientenstelle Zürich sammelt seit Ende letzten Jahres Fälle, in denen zusätzliches Bargeld gefordert wird.

Wurde von dir beim Arzt schon mal Geld für eine unklare Leistung verlangt?

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Mehr als 40 Fälle ohne Beleg und ohne erkennbare Zusatzleistungen hat die Patientenstelle bisher zusammengetragen. Die Beträge fielen dabei durchaus sehr hoch aus.

Geschäftsführer Mario Fasshauer sagt dem «Kassensturz»: «Wir reden hier von Summen zwischen 8000 bis 12’000 Franken in bar.»