Darum geht esEin Tunesier kam im Oktober 2024 in die Schweiz und beging schon kurz danach im Kanton Solothurn erste Einbrüche in Fahrzeuge.Weitere Diebstähle folgten in den Kantonen Aargau, Zürich, Neuenburg und Basel‑StadtAm 6. Dezember 2024 wurde er in Basel festgenommen und blieb seither in Haft.Nach verbüsster Haftstrafe soll er nun ausgeschafft werden.

Sein Asylgesuch war von Anfang an nicht sonderlich aussichtsreich. Triftige Gründe, die gegen eine Rückkehr nach Tunesien sprechen, konnte der Mann nicht nennen. Weder die politische Situation noch eine persönliche Gefahr bedrohen ihn in seinem Heimatland. Zurück wollte er trotzdem auf keinen Fall, wie dem neuesten Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt zu entnehmen ist. Auch nicht gegen ein Ausreisegeld von 2000 Franken. Dieser Betrag wäre für den Steuerzahler wesentlich günstiger gekommen als der Verbleib des Nordafrikaners in der Schweiz, wie der weitere Verlauf zeigen sollte.

Mit Einbrüchen in Autos hat alles begonnen.Mit Einbrüchen in Autos hat alles begonnen.

Symbolbild: Ralph Ribi

Denn innert einer relativ kurzen Zeit von nur zwei Monaten im Land hat er mehrere Diebstähle und Sachbeschädigungen begangen. Von Richtern oder Richterinnen in fünf verschiedenen Kantonen hat er deswegen Strafbefehle oder Verurteilungen kassiert. Doch der Mann liess sich auch von den vielen Verhaftungen nicht abschrecken.

Los ging es schon wenige Tage nach seiner Ankunft in der Schweiz am 4. Oktober 2024. Vom Bundesasylzentrum (BAZ) im solothurnischen Flumenthal aus war er als sogenannter Autoknacker unterwegs. Bis er beim Einbruch in ein Auto erwischt wurde und am 20. Oktober einen ersten Strafbefehl kassierte. Dieser fiel mit einer bedingten Freiheitsstrasse von 50 Tagen noch gnädig aus. Nur zwei Tage später musste die Polizei wegen eines tätlichen Angriffs des Mannes ins BAZ Flumenthal ausrücken.

Aus dem Kanton Solothurn in den Aargau

Daraufhin tauchte er kurz unter, um eine Woche später im BAZ Brugg (AG) mit dem illegalen Konsum von Betäubungsmitteln aufzufallen. Am selben Ort provozierte er am 2. November wegen aggressiven Verhaltens und Diebstahls einen weiteren Polizeieinsatz.

Das Zielgebiet des Tunesiers für seine kriminellen Aktivitäten hatte sich da ebenfalls ostwärts verlagert. Den zweiten Strafbefehl stellte ihm die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat am 24. Oktober wegen Diebstahls aus: 40 Tage bedingt. Ein weiterer folgte von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 5. November – wegen mehrfachen Diebstahls. Doch die diesmal unbedingt verhängte Freiheitsstrafe von 150 Tagen trat er aus formalen Gründen nie an.

Stattdessen wurde er am 6. November 2024 nach Les Verrières (NE) verlegt. In diesem Bundesasylzentrum werden renitente Asylsuchende untergebracht. Obwohl er das dortige Gelände nicht hätte verlassen dürfen, konnte er offenbar zu weiteren Diebstählen aufbrechen. Für diese und für das Verlassen des besonderen Bundesasylzentrums verurteilte ihn der Kanton Neuenburg zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 20 Tagen. Neuenburg, wie auch der Aargau und die Städte Solothurn, Grenchen und Olten, sprachen zudem ein Betretungsverbot für den Mann aus.

In Basel erstmals in Haft – nach zwei Monaten

Doch die juristischen Mühlen mahlen langsam. Besonders, wenn sich zwischen ihnen Kantonsgrenzen befinden. Ein Gefängnis sah der Nordafrikaner deshalb weiterhin nicht von innen. Das änderte sich erst am 6. Dezember 2024 in Basel, wo er wegen des Verdachts des Diebstahls vorläufig fest- und sogleich in Untersuchungshaft genommen wurde. Seither war er nicht mehr auf freiem Fuss.

Zu der beachtlichen Sammlung an Schuldsprüchen gesellt sich entsprechend «nur» noch derjenige des Strafdreiergerichts Basel-Stadt vom 5. Juni 2025. Die Vergehen: Gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung mit grossem Schaden sowie Hausfriedensbruch. Dafür kassierte der Mann 16 Monate Haft, welche er diesmal tatsächlich absass und in der er weiterhin negativ auffiel. Drei Mal prügelte er sich mit Mitinsassen, mindestens zwölf Mal hielt er sich nicht an die Hausordnung. Dazu zeigte er sich unkooperativ bei der Beschaffung eines gültigen Reisepasses.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Am 12. Februar 2026 wurde der Tunesier entlassen. Jedoch nur, um direkt in Ausschaffungshaft zu kommen. Denn das Basler Gericht hatte ihn ebenfalls zu sieben Jahren Landesverweis verurteilt. Der Verweis wird zudem ins Schengener Informationssystem eingetragen. Sein geäussertes Vorhaben, einfach nach Frankreich oder Deutschland weiterzuziehen, um dort «zu arbeiten», dürfte damit erheblich erschwert worden sein.

Das Appellationsgericht bestätigt die angeordnete Ausschaffungshaft für sechs Monate. Zumal bei einer Freilassung von einem weiteren Untertauchen ausgegangen werden muss. Ob und wann der Tunesier allerdings effektiv ausgeschafft wird, ist weiterhin offen. Ein Weiterzug an weitere gerichtliche Instanzen ist möglich. Die anfallenden Gerichtskosten bezahlen dann, wie in den Verfahren davor, die Steuerzahler.