LONDON (IT BOLTWISE) – Google hat in der neuesten Version seines Webbrowsers Chrome eine entscheidende Änderung vorgenommen, die Datenschützer und IT-Experten alarmiert. Die Beschreibung der On-Device-KI-Funktion wurde angepasst, wobei der Hinweis entfernt wurde, dass keine Nutzerdaten an Google-Server gesendet werden. Dies wirft Fragen zur Transparenz und den zukünftigen Plänen des Unternehmens auf.

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Google hat mit dem Rollout der neuesten Version seines Webbrowsers Chrome (Version 148.0.7778.97) eine subtile, aber bedeutende Änderung in den Datenschutzeinstellungen vorgenommen. Die textliche Beschreibung der „On-Device KI“-Funktion wurde angepasst, wobei der entscheidende Hinweis entfernt wurde, dass Nutzerdaten nicht an Google-Server gesendet werden. Diese Änderung hat bei Datenschützern und IT-Experten Besorgnis ausgelöst, die die rechtliche Transparenz und die zukünftigen Pläne des Unternehmens in Frage stellen.

In der vorherigen Chrome-Version 147 wurde noch explizit darauf hingewiesen, dass KI-Modelle direkt auf dem Gerät ausgeführt werden, ohne dass Daten an Google-Server gesendet werden. Mit dem Update auf Version 148 wurde dieser Hinweis gestrichen, was zu Spekulationen über die Gründe für diese Änderung geführt hat. Google betont, dass sich an der tatsächlichen Datenverarbeitung nichts geändert habe und die Anpassung der Formulierung lediglich dazu diene, potenzielle Missverständnisse zu vermeiden.

Ein möglicher Hintergrund für diese Änderung könnte die technische Realität der Interaktion mit Webseiten sein. Google weist darauf hin, dass Webseiten, die das integrierte Modell über spezielle Schnittstellen ansprechen, Zugriff auf die Ein- und Ausgaben des Modells erhalten können. In diesem Fall unterliegt die Datenverarbeitung nicht mehr allein der Kontrolle von Chrome, sondern den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseite. Dies könnte die pauschale Zusage, dass keine Daten an Server gesendet werden, rechtlich angreifbar machen.

Experten wie der Computerwissenschaftler und Anwalt Alexander Hanff sehen in dieser Änderung ein Warnsignal. Hanff vermutet, dass die ursprüngliche Behauptung entweder unzutreffend war, die Architektur geändert wird oder Google auf Anraten seiner Rechtsabteilung gehandelt hat. Jede dieser Möglichkeiten könnte gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Diskussion um die Datenflüsse in Chrome wird voraussichtlich auch die europäischen Regulierungsbehörden beschäftigen.

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