Der Bundesrat will, dass die Schweiz an vorderster Front dabei ist beim Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Dieses Sondertribunal richtet der Europarat in Zusammenarbeit mit der Ukraine und der Europäischen Union ein, die bisher die Kosten trägt.

Sondertribunal für Russland: Bundesrat will mitmachen – und beklagt, dass Putin nicht persönlich angeklagt werden kann
Derzeit – am 14./15. Mai 2026 – wird am Ministertreffen des Europarats in Chisinau das Erweiterte Teilabkommen des Sondertribunals verabschiedet. Wer dies tut, gehört zu den sogenannten Gründerstaaten des Sondertribunals. Dazu soll nach dem Willen des Bundesrats auch die Schweiz zählen. Er hat dem Europarat die Absicht erklärt, dem Erweiterten Teilabkommen beizutreten – als «ein Zeichen der Solidarität mit der Ukraine». Vorbehalten bleibt die nachträgliche Genehmigung durch das Parlament.
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Der Bundesrat hält fest, dass das Sondertribunal nicht alle Ziele erfülle. Insbesondere könnten die Mitglieder der Troika aus Staatspräsident, Premier- und Aussenminister und somit die hauptverantwortlichen Personen nicht angeklagt werden. Zudem könne das Tribunal nur Verfahren aufnehmen, die von der Ukraine überwiesen werden, was seine Unabhängigkeit beeinträchtige. Auch könnten Verfahren in Abwesenheit der Angeklagten geführt werden, was das Risiko von Schauprozessen berge. Schliesslich könnten dem Tribunal weitere unbekannte Kosten entstehen.
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Trotz all dieser Vorbehalte will der Bundesrat, dass die Schweiz von Anfang an mitmacht bei diesen allenfalls drohenden Schauprozessen ohne ein vollständig unabhängiges Gericht. Ob dies auch damit zu tun hat, dass mit Alain Berset ein Ex-Bundesratskollege Generalsekretär des Europarats ist, ist nicht aktenkundig.
Bestrebungen für ein solches Sondertribunal bestehen schon seit 2022. Am 25. Juni 2025 unterzeichneten Berset und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ein Abkommen zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, das auch dessen Status regelt. Die Unterzeichnung des Erweiterten Teilabkommens in Chisinau ist nun der eigentliche Gründungsakt – mit doppelter Schweizer Beteiligung. Die nun aufflammende öffentliche und politische Diskussion wird sich neben den vom Bundesrat selbst erwähnten Kritikpunkten auch um die Frage der schweizerischen Neutralität drehen.