Bis der nächste Stuttgart-Tatort im Fernsehen zu sehen ist, dauert es noch etwas. Er wird am 22. Mai beim SWR-Sommerfestival auf dem Schlossplatz erstmals gezeigt, später dann auch im TV. Doch schon vorab gibt es Kritik.
Am Filmset zu „Lucys Geburtstag“, dem neuen und insgesamt 37. Fall des Ermittlerduos Lannert und Bootz, sollen Schäden entstanden sein. In einer Pressemitteilung wirft die Karlsruher Firma W4-Immobilien dem SWR vor, eine Verkaufsimmobilie, die dem Sender für die Dreharbeiten vermietet wurde, beschädigt zu haben und die vertraglich vereinbarte Endreinigung ausgelassen zu haben.
Die Versicherung zahlt nicht
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So seien tiefe Kratzer an einer hochwertigen Holztreppe entstanden, eine Toilette gesprungen und an Wänden und Tapeten großflächige Beschädigungen festgestellt worden. Und auf den Kosten drohe die Immobilienfirma nun sitzenzubleiben: „Die Versicherung der Produktion verweigert jegliche Übernahme, mit der Begründung, dass die Schäden bereits vor der Übergabe bestanden hätten – eine Aussage, die in keiner Weise mit dem dokumentierten Zustand des Objekts vor Drehbeginn übereinstimmt“, teilt W4 mit.
Dabei habe es vor den Dreharbeiten klare vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung, Rückgabe und Haftung für mögliche Schäden gegeben. „Trotz schriftlicher Zusicherung, dass sämtliche Schäden durch eine Produktionsversicherung abgedeckt seien, und dass eine professionelle Endreinigung nach Abschluss der Dreharbeiten erfolgen würde, wurden diese Vereinbarungen nicht eingehalten.“
„Für uns ist diese Erfahrung enttäuschend – insbesondere, weil sie mit einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkhaus verbunden ist, das seiner Verantwortung in keiner Weise gerecht wurde“, teilt das Unternehmen mit. Eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem SWR sei daher derzeit nicht vorstellbar.
Das sagt der SWR
Gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ erklärte der SWR, dass sich Beschädigungen bei Dreharbeiten trotz sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung nie ganz vermeiden lassen. Meist werde in solchen Fällen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden. „Wie im vorliegenden Fall erkennbar wird, schaffen wir das jedoch nicht immer“, teilt der Sender mit. Für Außenübertragungen und Anmietung externer Motive gebe es eine extra Haftpflichtversicherung, die im Falle von W4 allerdings eine Haftung abgelehnt habe.