Bushido siegt erneut vor Gericht, gegen einen ehemaligen Geschäftspartner. Dieses Mal ging es um eine angebliche Darlehensforderung in Höhe von 300.000 Euro, wie die Bild berichtet. Das Berliner Landgericht wies die Klage einer Schweizer Firma jetzt ab.
Bushido gewinnt erneut vor Gericht
Die in der Schweiz ansässige Firma Artist Management Finance Company GmbH hatte behauptet, angeblich im Jahr 2015 einen Darlehensvertrag mit Bushido abgeschlossen zu haben. Das Gericht konnte nun jedoch laut dem Bericht der Bild nicht eindeutig feststellen, ob dieser Vertrag wirksam zustandegekommen sei, und wies die Klage ab. Geklagt hatte ein Schweizer Geschäftsmann.
Bushido stellt gegenüber dem Boulevardblatt die Behauptung auf, dass es sich bei dem besagten Unternehmen um eine «Briefkastenfirma» handeln würde, die sein ehemaliger Geschäftspartner Arafat in der Schweiz gegründet hätte, «um sein Geld vor der Steuer zu bewahren». Weiter beschuldigt er Arafat, den Darlehensvertrag und Barquittungen angeblich gefälscht zu haben. Im Zuge des Verfahrens soll das Gericht festgestellt haben, dass tatsächlich solche Quittungen über etwa 100.000 Euro existieren. Das Geld sei jedoch nie geflossen; Bushido spricht von einem angeblichen «Scheingeschäft».
Dazu sei gesagt: Das Gericht hat nicht über ein Fehlverhalten seitens Arafat entschieden, sondern lediglich geurteilt, dass sich ein wirksamer Darlehensvertrag zwischen der Schweizer Firma und Bushido nicht eindeutig beweisen lässt.
Zuletzt konnte Bushido einen Zivilprozess gegen Arafat vor dem Oberlandesgericht Brandenburg gewinnen. In dem Rechtsstreit ging es um den Erlös aus dem Verkauf der gemeinsamen Villen in Kleinmachnow. Mehr dazu hier: