Die automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) in Birsfelden sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Wie Streetlife berichtete, zogen seit Dezember mehrere betroffene Personen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bussensystem vor Gericht. Insgesamt gingen bei der Staatsanwaltschaft bislang 22 Fälle ein, von denen derzeit 19 noch in verschiedenen Stadien der Strafuntersuchung hängig sind.
Drei Verfahren sind mittlerweile abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Land auf Anfrage von STREETLIFE mitteilt: «In diesen drei Verfahren wurden die beschuldigten Personen mittels Strafbefehl wegen einer einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen und zur Bezahlung einer Busse von 100 Franken verurteilt.» Ferner tragen die verurteilten Personen in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) die Verfahrenskosten von 200 Franken.
Wann weitere Entscheide fallen, ist unklar, da die Dauer der Untersuchungen von den konkreten Umständen abhängt.