Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) soll es künftig weniger Hörfunkprogramme geben. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg beschlossen am Dienstag einen Entwurf zur Änderung des RBB-Staatsvertrags. Wie die Brandenburger Staatskanzlei mitteilte, soll die Zahl der Hörfunkangebote auf sechs reduziert werden. Zurzeit gibt es sieben veranstaltete Programme – Radio Eins, Radio 3, Fritz, 88.8, Antenne Brandenburg, Inforadio und Cosmo.
Mit der Novelle setzen beide Länder nach eigenen Angaben Vorgaben des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um, der seit Dezember gilt. Dieser sieht unter anderem weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine stärkere Zusammenarbeit der Sender sowie einen stärkeren Fokus auf digitale Angebote vor. So müssen die ARD-Sender etwa ihre 70 Hörfunkwellen auf 53 reduzieren. Das soll spätestens bis zum 1. Januar 2027 geschehen. Welche Angebote konkret wegfallen oder zusammengelegt werden, entscheiden grundsätzlich die Sender selbst.
Für den RBB sieht der Änderungsstaatsvertrag darüber hinaus weitere Anpassungen vor. So soll der Sender künftig eine angemessene Berichterstattung über Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen. Zudem soll die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärkt werden.
Vorgesehen sind außerdem weitere Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere bei Vergütungsstrukturen. Darüber hinaus sollen Programmbeschwerden künftig auch elektronisch eingereicht werden können.
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Der Staatsvertrag muss noch von den Regierungschefs beider Länder unterzeichnet und anschließend von den Landesparlamenten ratifiziert werden. (dpa)