Der Mann hatte unzählige Frauen illegal mit Botox und Hyaluron-Fillern behandelt. Dazu kommen Sexualdelikte. Nun schickt das Bezirksgericht den 27-Jährigen für eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren hinter Gitter. Dazu kommen eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Pfleger kann es noch weiterziehen.

Geständiger Täter

Er habe die Behandlungen über einen langen Zeitraum angeboten und viele Kundinnen behandelt, so die Richterin bei der Urteilseröffnung. Strafmildernd habe sich das Geständnis ausgewirkt. Auch am Donnerstag gab er sofort zu, dass er ohne Bewilligung und ohne ärztlichen Titel Behandlungen durchgeführt hatte.

Erst nachträglich informiert

«Erst im Nachhinein wurde mir klar, was es alles benötigt, um ein solches Geschäft führen zu können», sagte der Pflegefachmann, der heute in einer Privatklinik arbeitet. Da habe er viel gelernt, auch was Hygienekonzepte betrifft. Vorher habe er sich nicht informiert.

200 Behandlungen

Insgesamt machte der Beschuldigte mit rund 200 Behandlungen einen Umsatz von über 100’000 Franken. Den Gewinn beziffert die Staatsanwältin auf rund 40’000 Franken. Dieses Geld muss er nun an den Staat abliefern. So will es das Bezirksgericht.

«Niemanden ernsthaft verletzt»

Der Anwalt des Pflegers betonte, dass der Gewinn sicher viel kleiner gewesen sei als von der Staatsanwaltschaft behauptet. «Und er hat zum Glück niemanden ernsthaft verletzt.»

Auch wegen Vergewaltigung verurteilt

Zusätzlich zu seinen illegalen Kosmetikbehandlungen wurde der 27-Jährige auch noch wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer Bekannten verurteilt. Er ist bis heute der Ansicht, dass alles einvernehmlich gewesen sei.

Kinder- und Tierpornos

Zudem konsumierte er Bilder mit kinder- und tierpornographischem Inhalt und leitete sie weiter. «Aus Blödsinn», wie er sagte. Im Nachhinein habe er gemerkt, dass das nicht lustig sei. Diese Sexualdelikte machen den grössten Teil der verhängten Strafe aus.