Es gebe keine Zweifel, dass die vom Handy ausgewerteten GPS-Daten des 23-jährigen Beschuldigten nicht stimmen. «Die Daten sind plausibel und logisch erfasst auf der Strasse, auf der gefahren wurde», sagte der Richter des Obergerichts Zürich am Donnerstag.

Die Daten zeigten an, dass der Beschuldigte im Oktober 2023 auf der Ricketwilerstrasse in Winterthur erst innerorts mit 120 km/h und anschliessend ausserorts mit 130 km/h unterwegs war. «Die Auswertung der Handydaten zeigt diese Geschwindigkeit an und das Handy lag zu dieser Zeit im Fahrzeug», sagte der Richter.

Gericht glaubte Geschichte mit Fuchs nicht

Da die Fahrt des Beschuldigte mit einem Unfall an einem Baum endete, bestehe kein Zweifel, dass er die Strecke auch gefahren ist. Zwar führte der Beschuldigte den Unfall auf ein Ausweichmanövers aufgrund eines Fuchses zurück. Doch diese Aussage nahm ihm der Richter nicht ab. «Die Spuren auf der Strasse zeichnen ein anderes Bild», sagte der Richter. Sie würden von zu hoher Geschwindigkeit zeugen.

Es könne sein, dass dies der erste Fall ist, mit dem man einen Raser einzig wegen der Handydaten überführt, fuhr der Richter fort. Doch existiere keine Beweismittelbeschränkung.

Der 23-Jährige hatte versucht das Urteil, das auf seinen GPS-Daten als Beweis abstellte, anzufechten. Er beteuerte, dass er auf der Strecke die signalisierte Geschwindigkeit eingehalten hätte. Sein Verteidiger versuchte zudem, die Ungenauigkeit der ausgewerteten Handydaten geltend zu machen. Doch ohne Erfolg.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor das Bundesgericht weitergezogen werden.