Am Flughafen Zürich gilt ab Freitag, 26. Juni 2026, eine deutlich gelockerte Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck. Lokal abfliegende Passagiere dürfen neu Behälter mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen mitführen.
Die neue Regel betrifft alle Reisenden, die ihre Reise in Zürich starten und die Sicherheitskontrolle im Sicherheitskontrollgebäude passieren.
Dank moderner CT-Technologie
Grund für die Anpassung ist die Einführung moderner CT-Scanner an allen Kontrolllinien. Diese erstellen dreidimensionale Bilder des Handgepäcks und können Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte präzise analysieren.
Damit entfällt künftig das bisherige Herausnehmen von Flüssigkeiten und elektronischen Geräten aus dem Gepäck. Auch der bekannte 1-Liter-Beutel ist für diese Kontrolllinien nicht mehr notwendig.
Schnellere Abläufe
Die Flughafen Zürich AG verspricht sich von der Umstellung deutlich effizientere Abläufe und mehr Komfort für Passagiere. Auch für das Personal sollen sich die Prozesse vereinfachen.
Abschlussarbeiten an der Umrüstung befinden sich in der Endphase – alle 26 Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude sind künftig mit der neuen Technologie ausgestattet.
Wichtige Ausnahmen
Trotz der neuen Regel gibt es Einschränkungen: Doppelwandige Flaschen wie Thermoskannen müssen leer mitgeführt werden, da ihr Aufbau die Scanner beeinflussen kann. Auch analoge Fotofilme können durch die Technologie beschädigt werden.
Für Transferpassagiere gilt weiterhin die alte Regelung mit maximal 100 Millilitern pro Behälter im 1-Liter-Beutel, da dort noch nicht überall neue Scanner im Einsatz sind.
Unterschiedliche Regeln
Reisende sollten zudem beachten, dass an anderen Flughäfen oder bei Umsteigeverbindungen weiterhin abweichende Vorschriften gelten können. Eine frühzeitige Information vor der Reise bleibt deshalb wichtig.