Gestresste Familienväter, die kurz vor der Sicherheitskontrolle schnell noch die Wasserflasche leer trinken, da es nicht erlaubt ist, diese befüllt mitzunehmen, sind gerade in der Urlaubssaison kein ungewohntes Bild an Flughäfen. Am Flughafen Zürich wird es das aber künftig nicht mehr geben. Denn die Regel, dass Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern einer Größe von maximal 100 Millilitern mit ins Flugzeug genommen werden dürfen, entfällt ab Freitag, also dem 26. Juni. Ab dann dürfen Passagiere „Flüssigkeitsbehälter bis zu zwei Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen“, vermeldet der Flughafen in einer Pressemitteilung. Die Zeiten, in denen bei Kosmetikprodukten darauf geachtet werden muss, dass sie nicht zu groß sind und Trinkflaschen vor dem Passieren der Sicherheitskontrolle noch geleert werden müssen, sind damit vorbei.
Auch elektronische Geräte müssen am Flughafen Zürich nicht mehr ausgepackt werden
„Theoretisch kann man also eine volle, zwei Liter fassende Wasserflasche mit ins Flugzeug nehmen“, erklärt eine Sprecherin des Flughafens auf Nachfrage gegenüber dem SÜDKURIER. Zu beachten sei aber, dass die Regel bei doppelwandigen Flaschen – etwa Thermoskannen – nicht greife. Der mehrschichtige Aufbau dieser Flaschen verhindere, dass der neue Scanner den Inhalt reibungslos erkenne und als unbedenklich einstufen könne. Thermoskannen dürfe man also auch weiterhin nur geleert mit in den Bereich nach der Sicherheitskontrolle nehmen. „Für die Passagiere ist die neue Regelung natürlich trotzdem ein großer Komfortgewinn“, sagt die Sprecherin. Die Beutel, in denen bislang Behälter mit Flüssigkeit transportiert werden müssen, seien nun nicht mehr notwendig.
Die neuen Regeln gelten allerdings nicht für Passagiere, die in Zürich umsteigen, dort gelte weiterhin die 100-Milliliter-Regel. Die Sprecherin rät Passagieren auch dazu, sich bei möglichem Umstieg über die am dortigen Flughafen geltenden Regeln zu informieren. „Falls man beim Umstieg an einem anderen Flughafen noch einmal durch die Sicherheitskontrolle muss, kann es natürlich sein, dass die alten Regeln gelten“, sagt sie.
Die neuen Scanner – genannt CT-Scanner, kurz für Computertomographie – erkennen auch elektronische Geräte, weshalb am Flughafen Zürich das Auspacken elektronischer Geräte bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls entfällt. In Deutschland sind die CT-Scanner unter anderem an den Flughäfen München und Frankfurt im Einsatz – allerdings nur punktuell und nicht flächendeckend, wie es künftig in Zürich der Fall sein wird.