Der Kanton Zürich verschärft die Massnahmen gegen die akute Waldbrandgefahr. Aufgrund der seit längerer Zeit ausbleibenden Niederschläge und der anhaltenden Hitze gilt ab Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr, ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Der Kanton weist darauf hin, dass die Massnahme aufgrund der akuten Gefahrenlage sofort umgesetzt werden muss. Die Verfügung gilt bis auf Widerruf.

Feuer und Feuerwerk sind verboten

Das Verbot umfasst sämtliche offenen Feuer im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Betroffen sind auch offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie Holzkohlegrills. Erlaubt bleiben lediglich Gas- und Elektrogrills, sofern sie kippsicher auf einem feuerfesten Untergrund betrieben werden.

Zusätzlich ist es untersagt, bis 200 Meter vom Waldrand entfernt Feuerwerk wie Raketen oder Vulkane abzubrennen oder Brauchtumsfeuer – etwa 1.-August-Feuer oder Höhenfeuer – zu entzünden.

Schon Funke kann Brand auslösen

Gemäss dem Amt für Landschaft und Natur hat es im Kanton Zürich seit längerer Zeit keine nennenswerten Niederschläge mehr gegeben. Die anhaltend hohen Temperaturen und die trockene Witterung hätten die Waldbrandgefahr deutlich verschärft.

Bereits ein Funkenflug von einem Grillfeuer oder eine achtlos weggeworfene Zigarette könne ausreichen, um einen Brand auszulösen, der sich rasch ausbreitet. Da kurzfristig keine flächendeckenden Regenfälle erwartet werden, dürfte sich die Situation in den kommenden Tagen weiter verschärfen.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Verbot konsequent einzuhalten und im Wald sowie in Waldesnähe besondere Vorsicht walten zu lassen, um Brände zu verhindern.