Es war der Anfang der frühsommerlichen Hitzewelle in der Schweiz. Am 19. Juni dieses Jahres waren es in Zug 35 Grad.
Das muss man wissen, wenn man ein Urteil des Obergerichts Zug vom 19. Juni verstehen will. Es ist nur erklärbar, wenn man mildernde Umstände anwendet. Die mildernden Umstände deuten darauf hin, dass der Richter bei seinem Urteil einen Hitzschlag erlitten hat.
Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Strafgericht in Basel
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