Das Bundesgericht in Lausanne stützt einen massiven Eingriff der Stadt Zürich in den Wohnungsmarkt. Sie darf künftig verbieten, dass Vermieter Wohnungen temporär vermieten. Gegen die Massnahme, die das links-grüne Stadtparlament 2021 beschlossen hatte, hatten mehrere Unternehmen geklagt. Sie richtet sich gegen sogenannte Business-Apartments, möblierte Wohnungen, die vor allem von Expats, Geschäftsleuten oder Touristen benützt werden.

Hausbesetzungen erlaubt, Geschäftswohnungen verboten: Wohnsozialismus in Zürich mit dem Segen des Bundesgerichts