Unfall mit Traktor15-Jähriger verletzt sich an Fasnachtsumzug in Bürglen – das sagen die Veranstalter

Der 15-jährige Teilnehmer hat sich beim Zwischenfall am Bein verletzt. Der Rettungsdienst musste ihn ins Spital bringen.
Die Ersthelfer bilden einen Sichtschutz um den verletzten Jugendlichen am Fasnachtsumzug in Bürglen.
Bild: BRK News
Am Fasnachtsumzug in Bürglen am Sonntag ist es zu einem Unfall zwischen einem Umzugsteilnehmer und einem Traktor gekommen. Gemäss Mitteilung der Kantonspolizei Thurgau hat sich der 15-Jährige bei dem Zwischenfall kurz vor 15 Uhr so verletzt, dass ihn der Rettungsdienst ins Spital bringen musste.
Der Umzug wurde während der Unfallaufnahme für 30 Minuten unterbrochen. Genauere Angaben zum Unfallhergang oder der Ursache kann die Polizei aktuell nicht machen, wie Mediensprecherin Roxanne Gräflein auf Anfrage schreibt. Auch liegen der Polizei keine Details zum aktuellen Gesundheitszustand des Jugendlichen vor. Er sei beim Zusammestoss am Bein verletzt worden, die Verletzungen seien jedoch nicht lebensbedrohlich. Der 21-jährige Traktorfahrer blieb unverletzt. Gräflein schreibt, dass er zum Unfallzeitpunkt fahrfähig war – also nicht unter Betäubungsmitteleinfluss gestanden hat.
«Radwächter» begleiten Umzugswagen
Walter Strasser, Präsident der Fasnachtsgesellschaft Schlosshüüler, sagt: «Das war nun der 43. Umzug und wir hatten bisher noch keinen solchen Vorfall.» Als Veranstalter würden sie alles tun, was sie können, um den Umzug so sicher wie möglich zu gestalten. So erhielten alle Teilnehmenden vorab einen Informationsbrief, in dem der Ablauf sowie die Vorschriften erklärt seien. Beispielsweise müsse jede Wagenkombination vorn und hinten auf der linken und rechten Seite von je einer Begleitperson gesichert werden. Je nach Länge und Konstruktion der Kombination auch seitlich, wenn kein Unterfahrschutz vorhanden sei.
Walter Strasser ist Präsident der Fasnachtsgesellschaft Schlosshüüler.
Bild: Benjamin Manser
Zusätzlich senden die Veranstalter den Teilnehmenden das «Merkblatt Fasnachtswagen und Umzüge» vom kantonalen Strassenverkehrsamt. Darin sind Anforderungen an die Fahrzeugführenden und an die Fahrzeuge aufgeführt. Zu den «Pflichten des Veranstalters» gehört gemäss diesem Dokument die Organisation der oben genannten «Radwächter» – diese Aufgabe muss der Veranstalter entweder selbst übernehmen oder an befugte Personen delegieren. Entsprechend werde die Aufgaben für gewöhnlich an die Umzugsteilnehmenden delegiert und von diesen auch wahrgenommen, sagt Strasser.
Eine weitere Sicherheitsvorkehrung sei, dass bei jeglichen Strassensperrungen Personen des Verkehrsdienstes der Feuerwehr stationiert sind. Zudem würden im Vorhinein alle Wagen durch eine Person des Strassenverkehrsamts abgenommen: Dafür braucht es eine Bewilligung und einen Versicherungsnachweis.
Dieses Jahr nahmen 26 Gruppen am Umzug teil. Der verunfallte Jugendliche war Teil des Konvois. «Wir bedauern sehr, was dem jungen Mann zugestossen ist und wünschen ihm alles Gute», sagt Strasser. Die Fasnachtsgesellschaft stehe mit der Familie in Kontakt.