Mit dem E-Trottinett auf dem Trottoir oder der Strasse? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt die geltenden Regeln.
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. – zVg
Immer mehr Menschen haben sogenannte E-Trottinetts und fahren damit auf dem Trottoir oder auf der Strasse. Wo genau aber dürften sie eigentlich fahren?
E-Trottis gehören auf …
1die Strasse.
2das Trottoir.
In der Schweiz gilt: E-Trottinetts gehören grundsätzlich nicht aufs Trottoir. Sie sollen dort fahren, wo auch Velos fahren, also auf dem Veloweg oder Velostreifen.
Gibt es keinen Veloweg oder Velostreifen, dürfen E-Trottinetts auf der Strasse fahren. Das Trottoir ist hingegen für Fussgängerinnen und Fussgänger gedacht.
Wer mit dem E-Trottinett fährt, muss die Verkehrsregeln genau kennen. (Symbolbild) – keystone
Dort darf man mit dem E-Trottinett nur fahren, wenn ein Schild dies ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel bei einem gemeinsamen Fuss- und Veloweg. Auch dann gilt: langsam fahren, Rücksicht nehmen und Fussgängerinnen und Fussgänger nicht gefährden.
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.