Am 15. September 2025, um 12:47, Uhr ereignete sich in Zürich (ZH), auf dem Albert-Näf-Platz, nahe dem Bahnhof Zürich Oerlikon, eine Kollision zwischen zwei Trams. Das von Seebach kommende Tram fuhr in die Seite eines querenden Trams. Bei der Kollision entgleisten beide Trams teilweise. Drei Personen wurden schwer, eine Person leicht verletzt.

Überblick

Verkehrsmittel:

Beteiligte Unternehmen

Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiberin: Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ), Zürich

Beteiligte Fahrzeuge:

Multigelenk-Tram Be 6/8, als Flexity bezeichnet, (VBZ)

Niederflurtram Be 5/6, als Cobra bezeichnet, (VBZ)

Ursache

Tram Kollision Albert Naef Platz Sternen Oerlikon_Kapo ZH_15 09 25Albert-Näf-Platz aus der Vogelperspektive. VBZ Flexity-Tram (Ohmstrasse über Albert-Näf-Platz und Richtung Wallisellenstrasse) [linkes Fahrzeug] und VBZ Cobra-Tram (Schaffhauserstrasse – Albert-Näf-Platz). / Quelle: Kapo ZH

Die Kollision von zwei Trams vom 15. September 2025 in Zürich ist auf das Nichtbeachten des Rechtsvortritts des Flexity-Trams vor dem Cobra-Tram nach Kontrollverlust infolge einer medizinischen Beeinträchtigung des Triebfahrzeugführers des Cobra-Trams zurückzuführen. Der folgende systemische Faktor hat die Entstehung des Unfalls begünstigt: Das Cobra-Tram verfügte über keine Sicherheitssteuerung, die bei Handlungsunfähigkeit des Triebfahrzeugführers die Fahrt hätte stoppen können.

Sicherheitsempfehlungen und Sicherheitshinweise

Mit dem Abschlussbericht wird eine Sicherheitsempfehlung ausgesprochen.

Aufmerksamkeitsassistent bei Trams

Sicherheitsdefizit

Beim Zusammenstoss zweier Trams am 15. September 2025 sowie bei mehreren weiteren bekannten Tramereignissen führte eine medizinische Beeinträchtigung des Triebfahrzeugführers zu einem Unfall. Bei anderen Ereignissen vorhandene Sicherheitssteuerungen konnten nicht rechtzeitig Einfluss auf den Ereignisablauf nehmen. Trotz Kontrollverlust führten die betroffenen Triebfahrzeugführer, ohne bewusst darüber nachdenken zu können, weiterhin routinemässige bzw. fertigkeitsbasierte Handlungen aus.

Sicherheitsempfehlung Nr. 213

Das BAV sollte prüfen, ob Trams zusätzlich zur heutigen Sicherheitssteuerung über ein System verfügen müssen, das das Verhalten und die Aufmerksamkeit des Triebfahrzeugführenden überwacht und gegebenenfalls zur Auslösung einer Schnellbremsung führt.

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