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Google führt eine weitere Möglichkeit für die Anmeldung beim Google-Konto ein. Mit einem Selfie-Video sollen Nutzer ihren Zugriff auch dann bestätigen können, wenn sie ihr Smartphone oder ihren Computer gerade nicht zur Hand haben.
Passkeys, Fingerabdruck und Gesichtsscan bleiben wichtige Anmeldewege. Das neue Selfie-Video ergänzt diese Methoden. Es kann auch helfen, wenn ein Google-Konto gesperrt ist und wiederhergestellt werden muss.
Einrichtung mit der Smartphone-Kamera
Für die Einrichtung braucht es laut Google ein Smartphone mit Kamera-App und eine WLAN-Verbindung. Nutzer schauen in die Kamera und folgen kurzen Anweisungen auf dem Bildschirm. Dabei werden einfache Kopfbewegungen abgefragt. So erfasst Google mehrere Blickwinkel des Gesichts. Laut Google sollen „Augen, Ihre Nase und Ihr Mund“ gut erkennbar sein.
Für die Aufnahme sollen zudem Sonnenbrillen, Masken oder Kopfbedeckungen abgenommen werden. Außerdem sollte nur eine Person im Bild sein. Auch Gesichter auf Bildern im Hintergrund sind zu vermeiden.
Ob ein Konto bereits für die Funktion freigeschaltet ist, lässt sich über g.co/signin-selfie prüfen.
Hilfe bei gesperrtem Konto
Das Selfie-Video dient nicht nur der Anmeldung. Es kann auch eingesetzt werden, wenn Nutzer keinen Zugriff mehr auf ihr Konto haben und andere übliche Geräte fehlen. Dazu gleicht Google das gespeicherte Video mit einer neuen Aufnahme ab. Um zu prüfen, ob die Aufnahme live entsteht, müssen erneut kurze Kopfbewegungen ausgeführt werden.
Die Funktion ersetzt Passkeys und Wiederherstellungskontakte nicht. Sie bietet eine zusätzliche Möglichkeit, den Zugriff auf das Google-Konto zu bestätigen.
Kontrolle über die Daten
Google gibt an, dass das Selfie-Video nur mit Zustimmung aufgenommen und verschlüsselt gespeichert wird. Nutzer können die Aufnahme jederzeit in ihrem Google-Konto löschen.
Das Videomaterial soll laut Google nur für die Anmeldung verwendet werden. Bei der Einrichtung gibt es jedoch eine optionale Zustimmung zur weiteren Nutzung.
Wer zustimmt, erlaubt Google, das Material für „Gesichtswiedererkennung und Alterseinschätzung sowie andere Bestätigungsmethoden“ zu verwenden. Diese Zustimmung lässt sich später wieder entziehen.