Im Jahr 2017 renovierte ein Eigentümer Küche und Bad in seiner 173 Quadratmeter Wohnung im Genfer Stadtviertel Plainpalais. Daraufhin setzte er die Jahresmiete ab Oktober 2017 auf 69.600 Schweizer Franken (circa 75.000 Euro). Vorher waren es laut des Urteils des Obersten Bundesgerichtshofes 16.872 Schweizer Franken (18.160 Euro).
Nachdem die Mieter erfahren hatten, dass die Arbeiten ohne Genehmigung durchgeführt wurden, verlangten sie eine Erstattung, informiert der Schweizer „Blick«. Der Vermieter verweigerte dies – Richter beschäftgten sich mit dem Fall. Das Fazit: Der Vermieter muss den Mietern 193.609 Schweizer Franken (circa 208.400 Euro) zurückzahlen. Weiterhin erhält er eine Geldstrafe von 32.000 Schweizer Franken (34.440 Euro).
Vermieter vervierfacht Miete – er ist im Unrecht
Der Vermieter habe seine Wohnung als „Luxusunterkunft» im Sinne des kantonalen Rechts eingestuft. Diese unterliegen nicht einer Genehmigung und die Mieten seien nicht kontrollpflichtig.
Das Kantonale Wohnungsamt hält dagegen – damit eine Wohnung als „Luxusunterkunft» gilt, muss diese sieben Zimmer haben, so der „Blick». Die vermietete Wohnung verfügt über sechseinhalb Zimmer, da ein Raum von sechs Quadratmetern lediglich als halbes Zimmer zähle. Demnach wäre eine Genehmigung für Änderungen über Wartungsarbeiten hinaus erforderlich gewesen.
Mieterhöhungen in Deutschland: Das sollten Mieter wissen
Der Fall in Genf zeigt, dass Mieter auch fälschlicherweise von Erhöhungen betroffen sein können. Der Mieterverein Köln informiert, was man bei möglichen Mieterhöhungen beachten sollte:
Bei Altbauten und freifinanzierten Neubauten: Die Höchstgrenze orientiert sich an der „ortsüblichen Vergleichsmiete».
Miete muss ein Jahr unverändert bleiben.
Das Portal „Haus und Grund» berichtet, dass maximal alle 15 Monate eine Erhöhung zur Vergleichsmiete durchgeführt werden darf. Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete um maximal 20 Prozent erhöhen. In manchen Region liegt der Wert bei 15 Prozent.
Für eine Mieterhöhung ist eine schriftliche Begründung mittels Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen ist dafür erforderlich. Mieter sollten auch darauf achten, dass nicht jede Modernisierung eine Mieterhöhung rechtfertigt.
Mieterhöhung wegen Modernisierung – diese Regeln gelten
Laut Mieterverein Köln muss der Vermieter Reparaturen und Instandhaltungen selbst zahlen. Modernisierungen, die umgelegt werden, müssen den Wohnwert verbessern oder Einsparung bei der Heizeneregie oder Wasser ermöglichen.
Wurde beispielsweise die Wärmedämmung verbessert, so darf die Jahresmiete nach § 559 BGB um höchstens acht Prozent der Modernisierungskosten erhöht werden, so „Haus und Grund». Betrug die Miete zuvor sieben Euro pro Quadratmeter, wird die Erhöhung von drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt. War die Miete niedriger, darf sie um zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren angepasst werden.