Der 1. August bringt der Schweiz nicht nur Feuerwerk und Höhenfeuer – soweit diese wegen der Trockenheit überhaupt erlaubt sind –, sondern auch neue Vorschriften und höhere Preise. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Zigarettenstummel kostet 80 Franken

Wer Abfall achtlos wegwirft oder liegen lässt, kann ab dem 1. August schweizweit mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Für einen einzelnen Kleinabfall wie einen Zigarettenstummel, einen Plastiksack oder eine Sandwichverpackung werden 80 Franken fällig.

Wer zwei oder mehr Gegenstände mit einem Gesamtvolumen von weniger als 17 Litern liegen lässt, bezahlt 100 Franken. Für widerrechtlich entsorgte Abfälle zwischen 17 und 35 Litern beträgt die Busse 150 Franken, bei mehr als 35 und bis zu 110 Litern sind es 250 Franken.

Bei noch grösseren Mengen wird ein ordentliches Strafverfahren eröffnet. Die maximale Busse kann in solchen Fällen bis zu 20’000 Franken betragen. Voraussetzung für eine direkte Ordnungsbusse ist grundsätzlich, dass die zuständige Stelle den Verstoss selbst feststellt. Mit der neuen Regelung werden die bisher unterschiedlichen kantonalen Vorschriften vereinheitlicht.

Sunrise-Abos werden teurer

Sunrise erhöht per 1. August die Preise für Mobilfunk- und Internetabos von Privat- und Geschäftskunden. Die monatliche Grundgebühr steigt um 1.50 Franken. Bei mehreren Mobilfunkabos oder Kombiangeboten werden für jedes zusätzliche Abo 75 Rappen mehr verlangt.

Auch Kunden der Marken Yallo und Lebara müssen je nach Abo zwischen 50 Rappen und 2 Franken mehr bezahlen. Bei den meisten Angeboten beträgt der Aufschlag einen Franken. Nicht betroffen sind Swype und Chmobile sowie Prepaidangebote, Home Security, Zusatzdienste und Ratenzahlungen für Geräte.

Swiss fliegt wieder nach Tel Aviv

Die Swiss will ihre Verbindung zwischen Zürich und Tel Aviv am 1. August wieder aufnehmen. Die Fluggesellschaft hatte die Wiederaufnahme wegen der angespannten Lage im Nahen Osten mehrfach verschoben.

Andere Fluggesellschaften der Lufthansa Group bedienen Tel Aviv bereits seit Juni wieder mit einem reduzierten Angebot. Die Swiss beobachtet die Sicherheitslage weiterhin und steht nach eigenen Angaben mit den zuständigen Behörden in Kontakt. 

Keine Kürzung wegen der 13. AHV-Rente

Am 1. August tritt zudem eine Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in Kraft. Bislang durften die Altersrente der Pensionskasse und die AHV-Rente zusammen höchstens 85 Prozent des letzten AHV-Lohns erreichen.

Würde die neue 13. AHV-Rente in diese Berechnung einbezogen, könnte der Grenzwert überschritten werden. Dadurch drohten Kürzungen bei den Leistungen der Pensionskassen. Der Bundesrat schliesst die 13. Altersrente deshalb ausdrücklich aus der Berechnung aus. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. 

Einbürgerungsverfahren werden digitaler

Der Austausch zwischen den kantonalen Einbürgerungsbehörden und dem Staatssekretariat für Migration kann künftig digital statt auf dem Postweg erfolgen. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, geprüfte Gesuche über eine neue Schnittstelle des Zentralen Migrationsinformationssystems an den Bund zu übermitteln.

Zunächst beginnt eine Pilotphase mit mehreren Kantonen. Anschliessend sollen die übrigen Kantone schrittweise an das erneuerte System angeschlossen werden.

Kurzarbeit bleibt bis zu 24 Monate möglich

Unternehmen können für ihre Angestellten weiterhin während höchstens 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die ursprünglich von zwölf auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer bleibt bis zum 31. Januar 2027 bestehen.

Der Bundesrat begründet die Verlängerung mit dem weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Die Massnahme soll Arbeitsplätze erhalten und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern.