Der Beschuldigte wurde mit einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Uznach wegen einfachen Diebstahls und versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt.

Handtasche gemeinsam gestohlen

Gemäss Strafbefehl beging er die Tat gemeinsam mit einem Komplizen am Bahnhof Chur. Während der Mittäter die Geschädigte unter einem Vorwand ablenkte, entwendete der Beschuldigte deren Handtasche und flüchtete. Das Vorgehen erfolgte laut Staatsanwaltschaft nach gemeinsamer Planung und arbeitsteilig.

Versuch mit gestohlener Kreditkarte

Anschliessend begaben sich die beiden Männer zu einem Automaten, um mit einer gestohlenen Kreditkarte Kryptowährungen zu erwerben. Das Vorhaben scheiterte jedoch, weil auf der Karte nicht genügend Guthaben vorhanden war. Es blieb deshalb beim Versuch.

Die Handtasche wurde später zwar zurückgegeben, doch fehlten daraus zwei Mobiltelefone, Bargeld sowie Kreditkarten. Der Wert des Deliktsguts wurde von der Polizei auf rund 898 Franken geschätzt.

Messerdrohung anerkannt, aber kein Notstand

Im Strafbefehl wird zudem festgehalten, dass der Beschuldigte geltend gemacht hatte, sein Komplize habe ihn zuvor auf einer Bahnhofstoilette mit einem Messer bedroht. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zum Schluss, dass diese Darstellung keinen entschuldbaren Notstand begründe. Es habe an der rechtlich erforderlichen unmittelbaren Gefahrensituation gefehlt.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Der 19-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrenskosten von insgesamt 732.50 Franken.

Der Mann war bereits im Dezember 2024 wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Obwohl die neuen Delikte während der laufenden Probezeit begangen wurden, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf den Widerruf der früheren bedingten Strafe und verlängerte stattdessen deren Probezeit um ein Jahr.