Dieses Statement hielt Simon Plüss, Leiter der Rüstungskontrolle beim Seco, an der Medienkonferenz zur Neutralitätsinitiative am 11. August 2026.
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrter Herr Staatssekretär
Sehr geehrte Damen und Herren
Sanktionen sind ein wichtiges Instrument der Aussenpolitik. Sie ermöglichen es der internationalen Gemeinschaft, auf schwere Verletzungen des Völkerrechts zu reagieren.
Gerade die Schweiz als kleiner Staat profitiert von einer internationalen Ordnung, in der Regeln gelten und respektiert werden.

Botschafter Simon Pluess, Leiter des Leistungsbereichs Exportkontrollen, Investitionspruefung und Sanktionen im Staatssekretariat fuer Wirtschaft (SECO), spricht an einer Medienkonferenz zur Volksinitiative ‚Wahrung der schweizerischen Neutralitaet (Neutralitaetsinitiative)‘, am Dienstag, 11
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Gemäss dem Embargogesetz muss die Schweiz Sanktionen des Uno-Sicherheitsrats als Uno-Mitglied umsetzen. Sanktionen wichtiger Partnerstaaten (wie der EU) kann der Bundesrat übernehmen, wenn sie der Einhaltung des Völkerrechts dienen. Dabei prüft er jeden Fall sorgfältig nach rechtlichen, aussenpolitischen und aussenwirtschaftlichen Kriterien.
Die Übernahme von Sanktionen ist mit der Neutralität vereinbar. Das Neutralitätsrecht verbietet Sanktionen nicht. Dennoch berücksichtigt der Bundesrat bei jedem Entscheid das Neutralitätsrecht und stellt dessen Einhaltung sicher.
Der neue Artikel 54a Absatz 3 BV sieht Folgendes vor:
Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten.
Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Uno sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
Die Neutralitätsinitiative würde damit den Handlungsspielraum der Schweiz deutlich einschränken.
Zwar könnte sie weiterhin versuchen, Umgehungsgeschäfte zu verhindern, in der Praxis wäre dies jedoch äusserst schwierig. Ausserdem drohten mehr Rechtsunsicherheit und höhere Kosten für Schweizer Unternehmen, das heisst zusätzliche Belastungen und Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Wirtschaft.
Aussenpolitisch liefe die Schweiz die Gefahr, sich politisch zu isolieren.
Entscheidend ist: Die Schweiz kann ihre Neutralität wahren und gleichzeitig Verantwortung für die internationale Rechtsordnung übernehmen.
In seiner Botschaft geht der Bundesrat auch auf die sicherheitspolitischen Auswirkungen der Initiative ein. Bundesrat Cassis und Staatssekretär Mäder haben diese bereits erläutert. Ich möchte diese Einschätzung kurz aus Sicht der Schweizer Sicherheitswirtschaft ergänzen.
Zunächst zur Exportkontrolle: Die Initiative macht dazu keine Vorgaben. Kriegsmaterialexporte würden sich auch bei einer Annahme weiterhin nach dem Kriegsmaterialgesetz richten. Die Einhaltung der Neutralität wird bereits heute durch das Kriegsmaterial- und das Güterkontrollgesetz sichergestellt. Daran würde sich voraussichtlich nichts ändern.
Auswirkungen auf die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz und ihre Armee wären aber dennoch zu erwarten.
Wie Bundesrat Cassis und Staatssekretär Mäder ausgeführt haben, würde die Initiative einen sicherheitspolitischen Kurswechsel bedeuten, der in Europa deutlich wahrgenommen würde.
Nicht nur riskiert die Schweiz aufgrund der Nichtübernahme von EU-Sanktionen in Europa als unsolidarisch zu gelten, sondern die fehlende Zusammenarbeit mit europäischen Staaten in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik würde dieses Bild der fehlenden Solidarität verstärken.
Kooperiert die Schweiz nicht im neutralitätsrechtlich zulässigen Rahmen mit den anderen europäischen Ländern, dürfte das auch ihre Verlässlichkeit als Lieferantin von Rüstungsgütern noch stärker infrage stellen, so dass weitere europäische Länder von Beschaffungen aus der Schweiz absehen könnten.
Auch bei gemeinsamen europäischen Rüstungsbeschaffungen würde die Schweiz deswegen wohl aussen vor bleiben.
Der Verlust des europäischen Absatzmarktes könnte auch nicht durch andere Märkte substituiert werden und wäre für die hiesige Sicherheitsindustrie daher kaum verkraftbar.
Zur Erinnerung: 86 Prozent der Schweizer Kriegsmaterialexporte gingen 2025 nach Europa. Die Einbindung der Schweizer Rüstungsindustrie in den europäischen Markt bleibt deshalb zentral.
Die Schweizer Armee braucht eine technologisch starke und mit anderen europäischen Ländern vernetzte Rüstungsindustrie, wenn sie ihre Verteidigungsfähigkeit langfristig erhalten will. Nur so können die Verfügbarkeit von wichtigen Rüstungsgütern sichergestellt und einseitige Abhängigkeiten vom Ausland reduziert werden.
Entscheidend ist deshalb auch hier, dass die Schweiz agil bleibt in ihrer Zusammenarbeit mit Europa und die neutralitätsrechtlichen Möglichkeiten für eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit nutzt – und damit Vertrauen schafft. Die Neutralitätsinitiative würde diese Agilität zu stark einschränken.