Innerhalb eines Jahres wurde die Frau aus dem Bezirk Horgen gleich sechsmal beim Schwarzfahren erwischt – in Zug und Bus. Die Kontrollen im öffentlichen Verkehr, unter anderem durch Mitarbeitende der SBB, führten zu Bussen wegen Verstosses gegen das Personenbeförderungsgesetz. Insgesamt kamen 3075 Franken zusammen. Bezahlt hat sie keinen einzigen Franken.
Knast statt Zahlung
Weil die Frau die Bussen ignorierte, ordneten die Behörden eine Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen an. Der Termin für den Strafantritt in der Strafanstalt Gmünden wurde auf den 8. September 2025 festgesetzt. Doch statt einzurücken, wehrte sich die Beschuldigte juristisch.
Kein Erfolg vor Gericht
Ihre Rekurse blieben erfolglos: Zuerst scheiterte sie bei der Zürcher Direktion der Justiz und des Innern, danach vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Auch das Bundesgericht zeigte kein Erbarmen. Es trat aus formalen Gründen gar nicht erst auf die Beschwerde ein.
Polizei überbringt das Urteil
Der Haftantritt wurde inzwischen mehrfach verschoben, zuletzt auf den 2. Februar. Doch auch dieses Datum ist verstrichen. Nun ist klar: Die Frau muss ins Gefängnis. Das Urteil wurde ihr persönlich von der Polizei überbracht – ein letztes Aufschieben dürfte kaum mehr möglich sein.