Stadt Bern | 21. August 2026

Der städtische Betrieb Entsorgung + Recycling Stadt Bern (ERB) darf künftig auch Kehricht von Grosskunden ausserhalb des Stadtgebiets entsorgen. Der Stadtrat hat dafür das Abfallreglement angepasst und gleichzeitig das Gebührenmodell für die Sperrgutabfuhr definitiv beschlossen.

Entsorgung + Recycling Stadt Bern darf sich künftig auch um den Kehricht von Grosskunden in der Region bemühen.

Entsorgung + Recycling Stadt Bern darf sich künftig auch um den Kehricht von Grosskunden in der Region bemühen.Foto: Keystone

Der städtische Betrieb Entsorgung + Recycling Stadt Bern (ERB) darf künftig auch Kehricht von Grosskunden entsorgen, die sich ausserhalb des Stadtgebietes befinden. Das hat der Stadtrat am Donnerstag beschlossen.

Mit 55 zu 14 Stimmen verabschiedete er eine entsprechende Teilrevision des Abfallreglements. Auf eine zweite Lesung verzichtete das Parlament.

ERB darf im Umland tätig werden

Seit der Liberalisierung des Gewerbekehrichts im Jahr 2019 fallen Grossunternehmen ab 250 Vollzeitstellen nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol. Die Reglementsrevision ermächtigt den städtischen Entsorgungsbetrieb, für diese Klientel in Bern und den umliegenden Gemeinden marktübliche, vertragliche Entgelte anzubieten.

Das ging der FDP zu weit. «Die Stadt Bern sollte sich anständig gegenüber den umliegenden Gemeinden aufführen», sagte Fraktionssprecher Thomas Hofstetter. Wenn plötzlich Ostermundigen oder Köniz Entsorgungsdienstleistungen in Bern anbieten würden, hätte die Stadt auch keine Freude daran, argumentierte er.

Support kam von SVP und Mitte. So warnte Janosch Weyermann (SVP) vor einer «schleichenden Expansion» der Stadt in einen funktionierenden Markt.

«Es ist einfach ein Angebot, nicht mehr», entgegnete Laura Brechbühler für die SP/Juso-Fraktion. Wenn private Unternehmen den Grosskunden ein besseres Angebot machten, sei dies auch in Ordnung.

Gegen Leerfahrten

Die Ratsmehrheit folgte dieser Argumentation und der Strategie des Gemeinderats: Durch die Mitnahme von Gewerbeabfällen im nahen Umland auf gewohnten Touren liessen sich Fahrzeuge und Infrastrukturen von ERB optimal auslasten.

Abfallentsorgung beim Zytglogge: Die Stadt Bern will ihre Entsorgungsfahrzeuge künftig besser auslasten und erlaubt dem städtischen Betrieb ERB, auch Grosskunden im Umland zu bedienen.

Abfallentsorgung beim Zytglogge: Die Stadt Bern will ihre Entsorgungsfahrzeuge künftig besser auslasten und erlaubt dem städtischen Betrieb ERB, auch Grosskunden im Umland zu bedienen.Fotos: Stadt Bern

Würde man das Feld komplett Privaten oder Nachbargemeinden überlassen, führte dies zu unnötigem, logistischem Mehrverkehr und Umweltbelastungen in der Agglomeration.

Bundesrechtlich ist eine Quersubventionierung zwischen Monopol- und Marktgeschäft verboten. Mit der Teilrevision hat der Stadtrat deshalb eine eigene Spezialfinanzierung verankert, die auf zwei Millionen Franken begrenzt wird. Gewinne darüber fliessen in den Allgemeinen Haushalt.

Gebührenmodell nun definitiv

Wer unter das Abfallmonopol fällt, etwa Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen, muss seine Siedlungsabfälle zwingend über die städtische Abfuhr entsorgen lassen und dafür die entsprechenden Gebühren entrichten. Auch in diesem Bereich gibt es mit dem teilrevidierten Abfallreglement einige Neuerungen.

So wird das Anfang 2025 versuchsweise eingeführte Gebührenmodell für den Abholdienst von Sperrgut definitiv eingeführt. Die Kundinnen und Kunden zahlen für das Abholen von Grobsperrgut eine Pauschale, eine Gebühr nach Gewicht entfällt.

Mitarbeiter bei der Abfallentsorgung: Der städtische Entsorgungsbetrieb ERB soll künftig auch Grosskunden ausserhalb Berns bedienen dürfen und damit seine Fahrzeuge und Infrastruktur besser auslasten.

Mitarbeiter bei der Abfallentsorgung: Der städtische Entsorgungsbetrieb ERB soll künftig auch Grosskunden ausserhalb Berns bedienen dürfen und damit seine Fahrzeuge und Infrastruktur besser auslasten.

Für pauschal 65 Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, können Bürgerinnen und Bürger Grobsperrgut abholen lassen. Der zeitliche Aufwand fürs Aufladen ist auf fünf Minuten begrenzt. Dauert das Aufladen länger, wird eine zusätzliche Gebühr pro Minute fällig. Hingegen entfällt eine Gebühr nach Gewicht, wie sie im früheren Modell angewandt wurde.