Weil er seine Ehefrau Jessica misshandelt haben soll, sitzt Jacques Moretti aktuell in U-Haft. Zwar betrifft das neuste Geschehen das Privatleben des Ehepaars, den Fall rund um das Flammen-Inferno in der Bar Le Constellation könnte es trotzdem beeinflussen.
Publiziert: 10:07 Uhr
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Aktualisiert: vor 30 Minuten
Darum gehts
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Jacques Moretti seit 11. August wegen häuslicher Gewalt in U-HaftNeue Vorwürfe könnten strafrechtliche Ermittlungen zum Hotelbrand in Crans-Montana beeinflussenArbeitslos, Konten gesperrt: Mögliche Fluchtgefahr könnte U-Haft verlängern
Angela RosserJournalistin News
Bereits seit zwei Wochen sitzt Jacques Moretti erneut in Untersuchungshaft. Die Inhaftierung hat aber nichts mit dem Horror der Silvesternacht zu tun. Er soll seine Frau Jessica Moretti misshandelt haben. Und zwar derart heftig, dass diese ins Spital musste, schreibt RTS.
Wie es ihr aktuell geht, ist nicht bekannt. Am Sonntagabend veröffentlichten die Anwältinnen und Anwälte der beiden Eheleute eine gemeinsame Pressemitteilung. Darin betonen sie, dass die Vorfälle vom 11. und 12. August ausschliesslich das Privatleben des Paares betreffen und gesondert untersucht werden.
Vorfall könnte Ermittlungen beeinflussen
Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass diese Ereignisse in einem belastenden Kontext stehen, der die Familie seit Januar begleitet. Laut RTS könnten diese neuen Entwicklungen aber einen Wendepunkt in den strafrechtlichen Ermittlungen zum Brand im Constellation Hotel darstellen.
Bislang haben Jacques und Jessica Moretti gegenüber den Staatsanwälten übereinstimmende Aussagen gemacht. Gemäss Informationen von RTS könnten die Eheleute bei den nächsten Anhörungen aber beginnen, sich gegenseitig zu beschuldigen.
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Moretti könnte in U-Haft bleiben
Ausserdem könnte die Fluchtgefahr von Jacques Moretti als erhöht eingestuft werden. Anfang des Jahres sass er bereits wegen Verdachts auf Fluchtabsichten zwei Wochen in Haft. Nun ist er arbeitslos, seine Konten sind gesperrt und auch in seiner Ehe kriselt es offenbar. Die Staatsanwaltschaft könnte daher beantragen, ihn in Untersuchungshaft zu behalten.
Die Generalstaatsanwältin des Wallis, Beatrice Pilloud, erklärte auf Anfrage, dass die Staatsanwaltschaft keine Stellung zu Fällen häuslicher Gewalt nehme.
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