Bielefeld. Tausende Fans haben Nina Chuba am Donnerstag im Ravensberger Park erlebt. Unzählige Fotos und Videos ihres Auftritts dürften noch am selben Abend auf Instagram, TikTok und anderen Plattformen gelandet sein. Nur bei uns finden Sie keine aktuellen Bilder von der Künstlerin auf dem Konzert. Das ist kein Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung der Redaktion.

Denn die Agentur der Künstlerin macht zur Voraussetzung für eine Fotogenehmigung, dass die Lokalredaktion die Bilder vor Veröffentlichung vorlegt und die Agentur diese dann freigibt – oder auch nicht. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht nicht mit dem Grundsatz einer freien Presse zu vereinbaren.

Wenn die Agentur Fotos freigeben oder ablehnen darf, nimmt sie Einfluss auf die journalistische Auswahl. Die Entscheidung darüber, welche Bilder die Berichterstattung begleiten, sollte aber in der Redaktion liegen und nicht beim Künstler oder der Agentur. In ihrem Song „Rage Girl“ singt Nina Chuba: „Lass’ mich fünfmal blitzen, das sind Fotos für die Press?“ – erstaunlich, wie gut die Zeilen zu dieser Haltung passen. Sie bestimmt, welche Fotos die Redaktion bekommt – und wenn es die Blitzerfotos an der Ampel sind.

Lesen Sie auch: Im Bielefelder Ravensberger Park – Nina Chuba im Nebel und mit neuem Song

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Vorabfreigabe der Fotos auch bei Montez

Leider scheint es offenbar schon jetzt immer üblicher, dass Künstler oder deren Agenturen eine Bildfreigabe einfordern. Auch bei Montez, der am Samstag im Ravensberger Park auftritt, ist diese Vorgabe an uns herangetragen worden. Und auch in diesem Fall haben wir uns gegen aktuelle Fotos vom Künstler entschieden. Das ist für uns besonders bitter, weil Montez ja Lokalmatador ist und aus Bielefeld stammt.

Würden wir auf die Forderung der Agenturen eingehen, wären die Folgen für die Redaktion fatal. Wir würden einen Präzedenzfall schaffen: Heute darf die Agentur Konzertfotos kontrollieren, morgen vielleicht eine Firma oder die Verwaltung der Stadt andere journalistische Inhalte. Das darf nicht passieren. Wir als Redaktion berichten in Text, Bild, Video oder Audio streng nach journalistischen Gesichtspunkten, ohne Einflussnahme von außen.

Zumal Tausende Handyfotos beim Konzert von Nina Chuba in Echtzeit bei Social Media veröffentlicht werden können. Diese reibungslose, unkontrollierte Veröffentlichung soll uns als Tagespresse auf der anderen Seite vorenthalten werden? Aus unserer Sicht ist das ein klarer Eingriff in die Pressefreiheit.


Kein Bild vom Konzert, aber so sieht sie aus: Im vergangenen Dezember posiert Nina Chuba bei der "1-Live-Krone" in Bielefeld auf dem "Rosa Teppich". - © Mike-Dennis Müller

Kein Bild vom Konzert, aber so sieht sie aus: Im vergangenen Dezember posiert Nina Chuba bei der «1-Live-Krone» in Bielefeld auf dem «Rosa Teppich».
| © Mike-Dennis Müller

Journalisten-Verband kritisiert „Knebelbedingungen“

So sieht es auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Der Interessenverband für Journalisten in Deutschland wird deutlich: „Es ist inakzeptabel, dass Fotos von kommerziellen Konzerten vor Veröffentlichung durch den Veranstalter freigegeben werden müssen“, erklärt Alexander Schaub, Pressesprecher des DJV. Es gehöre zur redaktionellen Unabhängigkeit, passende Fotos für die Leserinnen und Leser auszuwählen. „Eine freie Berichterstattung muss ohne Knebelbedingungen möglich sein.“

Final bleibt aus Sicht der Redaktion zu sagen: Wir verzichten nicht auf die Fotos, weil wir Akkreditierungsbestimmungen nicht akzeptieren wollen. Vorgaben wie „Nur während der ersten drei Songs fotografieren“ und „Nur ohne Blitzlicht“ halten wir natürlich jederzeit ein. Wir verzichten darauf, weil eine Vorabfreigabe durch die Agentur des Künstlers mit unserer unabhängigen redaktionellen Arbeitsweise nicht vereinbar ist.

Was denken Sie: Wie weit dürfen Künstler und Agenturen bei der Berichterstattung über ihre Auftritte mitbestimmen? Schreiben Sie mir gern an nico.buchholz@nw.de.

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