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Mann gibt sich als Beifahrer aus – eine zweite Person war aber nie anwesend
Ein Mann wurde per Strafbefehl verurteilt. Nicht nur die tiefe Geschwindigkeit, auch der anschliessende Fluchtversuch ist ungewöhnlich.
Publiziert heute um 11:23 Uhr LinkedIn Link kopiert Error occurred Facebook Link kopiert Error occurred X Link kopiert Error occurred E-Mail Link kopiert Error occurred Link kopieren Link kopiert Error occurred
Kurz vor Schweizerhalle bremste der Mann fast vollständig ab – und wurde dafür von der Staatsanwaltschaft verurteilt. (Archivbild)
Foto: Kostas Maros
Es war ein Samstagabend im Februar 2025. Der damals 74-Jährige war stark alkoholisiert: Gemäss Strafbefehl, der dieser Redaktion vorliegt, hatte er 1,47 Promille im Blut. Der Baselbieter fuhr mit seinem schwarzen Fiat über die Verzweigung Hagnau auf die A2 in Richtung Bern und Luzern.
Offenbar tat er das im Schneckentempo. Die Fahrweise sei «stark verlangsamt und nicht an den Verkehrsfluss» angepasst gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft, was zu Verkehrsbehinderungen geführt habe. Bei «Kilometer 77,2» – das muss vor Schweizerhalle sein – bremste er sein Fahrzeug auf dem Normalstreifen gar «fast bis zum Stillstand» ab.
Die Konsequenz: Der nachfolgende Verkehr wurde «zu gefährlichen Ausweichmanövern» und «Abbremsungen» gezwungen, wie es im juristischen Dokument heisst. Es muss eine brenzlige Situation gewesen sein.
Polizei kann ihn nicht kontrollieren
Nachdem er beinahe vollständig abgebremst hatte, wechselte der Fahrer auf den Pannenstreifen und setzte seine Fahrt ohne Nothalt fort. Vor der Galerie Schweizerhalle wechselte er wieder auf die Stammspur und fuhr dort «mit einer weiterhin nicht dem Verkehrsfluss angepassten» Geschwindigkeit bis auf die Höhe der Ausfahrt Liestal.
Dort wollte ihn die Polizei anhalten und kontrollieren – mit Blaulicht, Wechselklanghorn und der Leuchtmatrix «Stopp Polizei». Der Mann hielt zunächst hinter dem Streifenwagen an. Als sich die Polizisten dem Wagen näherten, beschleunigte er aber «unvermittelt» sein Fahrzeug und setzte sich erneut vor das Polizeiauto.
Unglaubwürdige Ausrede vor Polizei
Die Hoffnung, entfliehen zu können, gab er offenbar nie ganz auf. Denn wenig später liess er das Fahrzeug stehen und setzte seine Flucht zu Fuss fort. Die mehrfachen Halteaufforderungen der Polizei ignorierte er. Bei der anschliessenden Festnahme versuchte er mit einer nicht sehr überzeugenden Ausrede seine Unschuld zu beweisen. Er sei lediglich der Beifahrer, nicht der Fahrer gewesen, behauptete er mehrmals. Eine zweite Person war im Auto aber nie anwesend.
Seine Ausrede glaubte ihm weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft. Diese verurteilte ihn wegen verschiedener Straftatbestände: mehrfache einfache sowie grobe Verletzung der Verkehrsregeln, das Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand sowie die Hinderung einer Amtshandlung.
Dafür erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken. Ebenso muss er eine Busse von 1200 Franken, Gebühren von 700 Franken und Auslagen von 864.15 Franken bezahlen – macht insgesamt 2764.15 Franken.
Strafbefehle der Baselbieter Staatsanwaltschaft
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