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Niemand weiss, woher der Dreck kommt – Kanton muss aber sicher bezahlen
Die genauen Kosten für die Entfernung des Heizöls, auf dem der Lysbüchelplatz entstehen soll, sind nicht bekannt. Der Verursacher lässt sich nicht mehr eruieren.
Publiziert heute um 17:36 Uhr LinkedIn Link kopiert Error occurred Facebook Link kopiert Error occurred X Link kopiert Error occurred E-Mail Link kopiert Error occurred Link kopieren Link kopiert Error occurred
So soll dereinst der Lysbüchelplatz aussehen – erst muss aber noch das Heizöl entfernt werden.
Visualisierung: Kanton Basel-Stadt
Der Lysbüchelplatz soll das grüne Herz des Volta Nord werden – das neue Stadtquartier im St. Johann, auf dem die SBB und Immobilien Basel-Stadt (IBS) 2000 bis 2500 Arbeitsplätze und Wohnraum für rund 1500 bis 2000 Personen planen.
Letzte Woche wurde bekannt, dass sich die Realisierung des parkähnlichen Platzes um ein Jahr verzögert. Der Grund: Eine jahrzehntealte Belastung des Untergrunds mit Heizöl. Auf dem Areal, das zuvor Coop gehörte, wurde früher Mineralöl gelagert. Die Rückstände sind darauf zurückzuführen. Für die Bevölkerung bestehe keine Gefahr, heisst es vonseiten des Amts für Umwelt und Energie (AUE).
Keine Altlast in Volta Nord
Wer muss für die Entfernung des Heizöls aufkommen? Gemäss dem Bundesgesetz über den Umweltschutz gilt bei Altlasten das Verursacherprinzip – derjenige, der für die Verschmutzung verantwortlich ist, müsste für die Sanierung bezahlen.
Allerdings handelt es sich bei dem Heizöl rechtlich gesehen nicht um eine Altlast, wie die IBS auf Anfrage schreibt. Aus «altlastenrechtlicher Sicht» bestehe kein Sanierungsbedarf, heisst es. Als Altlast gelten gemäss Bundesamt für Umwelt (Bafu) jene belasteten Standorte, die aufgrund ihrer Umweltgefährdung sanierungsbedürftig sind. Tatsächlich fallen aber nur wenige Standorte in diese Kategorie. Von 38’000 belasteten Standorten umfassen 4000 Altlasten, wie das Bafu auf seiner Webseite schreibt – beispielsweise mit PFAS belastete Orte.
Da der künftige Lysbüchelplatz also im rechtlichen Sinne nicht als belastet gilt, sei keine «Kostenverteilungsverfügung nach den altlastenrechtlichen Bestimmungen erforderlich», schreibt die IBS. Das bedeutet: Für die Kosten der Entfernung kommt der Kanton auf, seit 2013 der Grundeigentümer. «Die finalen Kosten stehen noch nicht fest», so die IBS.
Ebenso unklar ist, wer überhaupt für die Heizölbelastung verantwortlich ist. «Das Areal wurde über längere Zeit gewerblich und industriell genutzt», schreibt die IBS. «Der Zeitpunkt der Entstehung der Mineralölbelastung sowie deren Zuordnung zu einem konkreten Betrieb» könne man aber nicht eindeutig bestimmen. Coop unterhielt eine grosse Verteilzentrale auf dem Areal, aber offenbar kein Heizöllager.
Preis günstiger wegen Heizöl
Ganz auf den Kosten bleibt der Kanton aber nicht sitzen. Denn beim Kauf seien «allfällige Mehrkosten aufgrund von belastetem Material» in den Preis einberechnet worden, dies auf «Basis der Vorgeschichte des Areals und der verfügbaren Informationen». Allfällige Schadstoffe würden dabei einen von mehreren Risikofaktoren darstellen und seien entsprechend im Risikoabschlag berücksichtigt worden, heisst es.
Volta Nord in Basel
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