Die offiziellen Hitparaden Australiens wollen künftig keine Songs mehr berücksichtigen, die überwiegend oder vollständig von KI erzeugt wurden, wurde am Dienstag bekannt. Die Australian Recording Industry Association (ARIA), die Australiens offizielle Musikcharts betreibt, ändert dazu ihren Verhaltenskodex gemäß den IFPI-Regeln.

Erlaubt bleiben Aufnahmen, bei denen KI als Hilfsmittel zum Einsatz kommt. Eine Aufnahme müsse „wesentlich von Menschen gemacht“ sein und dürfe nicht durch künstlich erzeugte Streams oder andere Tricks in den Charts nach oben gebracht worden sein. Die neuen Regeln gelten ab Freitag und werden bei den kommenden Charts am Montag bereits angewendet.

ARIA kann künftig Songs von der Aufnahme in die Charts ausschließen oder sie nachträglich entfernen. Auch Chartplatzierungen können korrigiert und Auszeichnungen wieder entzogen werden. Künstler und Künstlerinnen beziehungsweise deren Vertretungen können gegen einen Ausschluss Einspruch einlegen und Belege für die Zulässigkeit einer Aufnahme vorlegen.

KI-Song wochenlang in den Charts

Die Debatte befeuert hatte besonders eine Coverversion von Madonnas „Like a Prayer“ des australischen DJs und Produzenten Josh Fawaz. Der Song wurde im Juli zum meistgespielten Stück im australischen Radio und schaffte es bis zuletzt auf Platz vier der ARIA-Charts. Schließlich kam heraus, dass Gesang und Schlagzeug mit Hilfe von KI erzeugt wurden.

Australien verbannt KI-Songs aus Charts

Der Erfolg eines KI-generierten Covers von Madonnas „Like a Prayer“ in Australien hat eine Debatte über künstliche Intelligenz in der Musik ausgelöst. Um Künstlerinnen und Künstler zu schützen, will die Politik vollständig KI-generierte Songs aus den Charts verbannen.

Die Musikbranche kritisiert schon länger, dass KI-Systeme teilweise mit Aufnahmen von Künstlern und Künstlerinnen trainiert werden, ohne dass die Rechteinhaber dem zugestimmt haben. Gleichzeitig ist KI für Musikschaffende auch ein Werkzeug im Produktionsprozess geworden – etwa beim Komponieren, Arrangieren und Mischen. ARIA will die neuen Regeln deshalb nach eigenen Angaben weiter überprüfen und an die technische Entwicklung anpassen.

Klare Regeln auch für Österreich

Die IFPI hat in ihren Richtlinien festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen KI-Musik in die Wertung aufgenommen werden kann. Der überwiegende Anteil des Kreativ- und Produktionsprozesses muss dabei durch Menschen erfolgt und alle rechtlichen Bedingungen (Copyrights) müssen geklärt sein. Die IFPI-Richtlinien gelten grundsätzlich auch für offizielle Verkaufscharts wie die Ö3-Austria Top 40.

Die ORF-Radios spielen in ihren Musikangeboten keine KI-generierte Musik. In seinen KI-Richtlinien hat der ORF festgelegt, dass im Broadcast-Bereich, in dem Musikrechte durch bestehende Verwertungsgesellschaften (AKM, LSG, austro mechana etc.) abgedeckt sind, eine Verwendung von KI-generierter Musik nicht erlaubt ist. Musik, die überwiegend menschlich erzeugt ist, aber KI-Anteile hat und in den Charts ist, wird vorgestellt – und entsprechend ausgeschildert.

KI-Inhalte müssen ausgeschildert werden

Seit August sind Musikproduzenten verpflichtet, KI-Inhalte bekanntzugeben, damit sie entsprechend ausgeschildert werden können. Einzelne Streamingdienste wie Deezer haben bereits im Vorfeld eine entsprechende Kennzeichnung eingeführt. Nach Angaben von Deezer wird KI in fast jedem zweiten auf der Plattform neu veröffentlichten Song eingesetzt.

Spotify führte im April die Kennzeichnung „Von Spotify verifiziert“ ein, die „die Authentizität und Vertrauenswürdigkeit“ von Künstlern belegen soll. Auch Spotify gab an, seit Monaten mit KI-generierten Inhalten geradezu überschwemmt zu werden. Für Nutzer und Nutzerinnen ist es häufig nicht sofort erkennbar, ob hinter dem Künstler ein echter Mensch steht.

Für Mitte September kündigte der Dienst an, ausweisen zu wollen, ob hinter einem Profil eine reale Person oder eine KI-generierte Person steht. Entsprechende Profile sollen dann als „AI Persona“ gekennzeichnet werden. „Wir beginnen mit Profilen, die bestimmte Reichweitenschwellen erreicht haben, sodass die Kennzeichnung die große Mehrheit der Profile abdeckt, die Nutzer und Nutzerinnen tatsächlich besuchen“, hieß es dazu. Zudem würden Künstler gezielt überprüft.