Darüber wird nicht gerne informiert. Auch jetzt nicht, 35 Jahre, nachdem das Parlament der Ukraine am 24. September 1991 das Land – einschliesslich der Krim – für unabhängig von der Sowjetunion erklärte. Die Halbinsel Krim, die als autonomes Gebiet der Sowjetunion bereits ein eigenes Parlament hatte, protestierte lautstark.

Das Austrittsgesetz der UdSSR gab den Sowjetrepubliken (wie der Ukraine) und den autonomen Regionen (wie der Krim) das Recht, sich entweder von der UdSSR zu trennen oder sich einer neuen, lockeren sowjetischen Union anzuschliessen. Auf der Krim hatten 93 Prozent der Abstimmenden bereits Anfang 1991 für die «Wiederherstellung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Krim als Subjekt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und als Vertragspartei des Unionsvertrags» ausgesprochen.1 Der Ja-Anteil entsprach 75 Prozent aller 1,8 Millionen Stimmberechtigten.

Die Krim wollte also im Falle einer Auflösung der Sowjetunion eine autonome Einheit der neuen sowjetischen Union werden – unabhängig von der Ukraine.

Doch die Ukraine hat der Krim am 1. Dezember 1991 dieses Recht gegen den Willen der Krim-Bevölkerung verweigert. Die Krim verfügte über kein eigenes Militär und konnte sich nicht wehren.

Damit hat sich die Ukraine die Halbinsel rechtswidrig angeeignet.

Seither haben die Bewohner der Krim mehrmals demokratisch mit überwältigenden Mehrheiten russlandfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten gewählt – und nicht anti-russische, einseitig pro-westliche oder ukrainisch-nationale.

Die Analyse der Ereignisse ist anspruchsvoll, weil – wie in jedem Konflikt – ein Informationskrieg herrscht. Zu diesem gehört auch die Geschichtsklitterung. Der Halbinsel Krim im Schwarzen Meer kommt eine geopolitisch strategische Rolle zu. Umso mehr versuchen viele Seiten, die Geschichte zurechtzubiegen. 

Vor einem Jahr hatte Infosperber die Chronologie der Ereignisse so genau wie möglich dokumentiert.

Wahlen Ukraine 2010Der Osten und Süden der Ukraine war stets mehrheitlich Russland zugewandt, der Rest dem Westen. Das zeigte u.a. die Präsidenten-Stichwahl im Jahr 2010. Der vorwiegend russischsprachige Osten und Südosten wählte Wiktor Janukowitsch, der gegen die von der Westukraine favorisierte Julia Tymoschenko gewann und bis zu seiner Absetzung 2014 Präsident blieb. 
[An den späteren Präsidenten- und Parlamentswahlen von 2019 konnten die von Russland kontrollierten Gebiete nicht teilnehmen. Es gewann Selensky gegen den amtierenden Präsidenten Petro Poroschenko. Bei den Parlamentswahlen im gleichen Jahr lag die Wahlbeteiligung unter 50 Prozent. Gewonnen hat die Wahl die von Präsident Selensky neu gegründete Partei Sluha narodu (zu Deutsch Diener des Volkes).] © Offizielle Resultate der ukrainischen Regierung 

FUSSNOTEN
[1] «Вы за воссоздание Крымской Автономной Советской Социалистической Республики каксубъекта Союза ССР и участника Союзного договора?»
[2]  Die Ukraine und westliche Institutionen argumentieren, dass das Austrittsgesetz der UdSSR vom 3.4.1990 autonomen Republiken wie der Krim ein Entscheid über die völlige Unabhängigkeit von übergeordneten Unionsrepubliken (wie der Ukraine) erst zugestehe, nachdem die übergeordnete Republik einen Austritt aus der UdSSR beschlossen hat. Die Krim könne erst ein separates Referendum über ihre Unabhängigkeit durchführen, nachdem die Ukraine aus der UdSSR austritt. Das gehe aus den Artikeln 1 und 2 des Austrittsvertrags hervor. Diese Artikel regeln den «Austritt einer Unionsrepublik». Doch der Artikel 3 präzisiert: «In einer Unionsrepublik (Red.: Ukraine), die autonome Republiken (Red.:Krim), autonome Oblaste und autonome Bezirke umfasst, wird für jede Autonomie ein gesondertes Referendum durchgeführt. Die Völker der autonomen Republiken und autonomen Formationen behalten das Recht, selbständig über die Frage ihres Aufenthalts in der Unions-SSR oder in der ausscheidenden Unionsrepublik zu entscheiden sowie die Frage ihres staatsrechtlichen Status zu stellen.»2
Hier Artikel 1-3 des Austrittsgesetzes im russischen Original:
Статья 1, 2 и 3 Закона СССР от 3 апреля 1990 г. № 1409-I «О порядке решения вопросов, связанных с выходом союзной республики из СССР» (русский оригинал):
Статья 1.
Порядок решения вопросов, связанных с выходом союзной республики из СССР в соответствии со статьей 72 Конституции СССР, определяется настоящим Законом.
Статья 2.
Решение о выходе союзной республики из СССР принимается свободным волеизъявлением народов союзной республики путем референдума (народного голосования). Решение о проведении референдума принимается Верховным Советом союзной республики по собственной инициативе или по требованию, подписанному одной десятой частью граждан СССР, постоянно проживающих на территории республики и имеющих право голоса согласно законодательству Союза ССР. Референдум проводится в порядке, определяемом Законом СССР, Законом союзной, автономной республики о референдуме, если их положения не противоречат настоящему Закону.
Референдум проводится тайным голосованием не ранее чем через шесть и не позднее чем через девять месяцев после принятия решения о постановке вопроса о выходе союзной республики из СССР.
В референдуме участвуют граждане СССР, постоянно проживающие на территории республики к моменту постановки вопроса о ее выходе из СССР и имеющие право голоса согласно законодательству Союза ССР.
Во время проведения голосования какая-либо агитация по вопросу, вынесенному на референдум, не допускается.
Статья 3.
В союзной республике, имеющей в своем составе автономные республики, автономные области и автономные округа, референдум проводится отдельно по каждой автономии. За народами автономных республик и автономных образований сохраняется право на самостоятельное решение вопроса о пребывании в Союзе ССР или в выходящей союзной республике, а также на постановку вопроса о своем государственно-правовом статусе.
В союзной республике, на территории которой имеются места компактного проживания национальных групп, составляющих большинство населения данной местности, при определении итогов референдума результаты голосования по этим местностям учитываются отдельно.

[3] Trotz Einladung keine Beobachter auf der Krim
Der neue Krim-Regierungschef Sergej Aksjonow lud die OSZE ein, das Referendum zu beobachten. Doch die OSZE lehnte ab, weil die Abstimmung illegal sei und die Einladung von der Regierung in Kiew kommen müsste. US-Aussenminister John Kerry meinte, das Recht der Bewohner der Krim sei zu respektieren, selbst über ihre Zukunft zu bestimmen. Doch es sei inakzeptabel, dass russische Kräfte auf der Krim Fakten schüfen.Trotzdem waren einige Parlamentarier (rechter und linker Parteien) aus west- und osteuropäischen Ländern beim Referendum als Beobachter anwesend.
Im Berliner Tagesspiegel vom 17. März 2014 erklärte der Landtagsabgeordneten der Linken, Torsten Koplin, der in Jalta zwölf Wahllokale besuchte und mit der städtischen Wahlleiterin sprach: «Alles ohne Beanstandungen», sagte er. Dass viele Wahlberechtigte die ungefalteten Zettel in gläserne Wahlurnen warfen, wertete er als Hinweis, dass die Krim-Bevölkerung «sehr offen und selbstbewusst» auftrete. (…)
Im Westen wurde kritisiert, dass gläserne Wahlurnen und Stimmzettel ohne Umschläge benutzt wurden. Damit sei die Wahl nicht geheim gewesen. Doch gläserne Wahlurnen entsprachen den ukrainischen Vorschriften. Dort sind Wahlurnen immer gläsern und es gibt keine Umschläge für die Wahlzettel. Es steht jedem frei, seinen Wahlzettel vor dem Einwurf in die Urne so oft wie man möchte zu falten. Wenn gläserne Urnen und fehlende Umschläge ein Kritikpunkt sind, dann gilt diese Kritik auch für sämtliche anderen Wahlen in der Ukraine vor und nach dem Referendum auf der Krim.

[3a] Die Verfassung wurde am 6. Mai 1992 vom Obersten Sowjet der Krim verabschiedet und bestand aus einer Präambel, 8 Abschnitten, 26 Kapiteln und 154 Artikeln.
Wichtige Bestimmungen:
Artikel 1:
Die Republik Krim ist ein rechtmässiger, demokratischer Staat. Sie besitzt auf ihrem Territorium das höchste Recht in Bezug auf natürliche Ressourcen, materielle, kulturelle und geistige Werte und übt ihre souveränen Rechte und die volle Macht auf diesem Territorium aus.
Artikel 9:
Die Republik Krim ist Teil des Staates Ukraine und regelt ihre Beziehungen zur Ukraine auf Vertrags- und Vereinbarungsbasis.
Artikel 6:
Amtssprache und Sprache der Verwaltung ist Russisch. Staatssprachen der Republik Krim sind Krimtatatarisch, Russisch und Ukrainisch.
Artikel 3:
Teil der Republik Krim ist auch die Stadt Sewastopol, deren Beziehungen zur Republik auf vertraglicher Grundlage geregelt werden.
Weitere zentrale Punkte:
Die Verfassung wurde mehrfach geändert und am 17. März 1995 durch das ukrainische Parlament aufgehoben.
Die Verfassung sah weitgehende Autonomierechte für die Krim vor, insbesondere in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Sie regelte die Beziehungen zur Ukraine ausdrücklich auf konföderativer bzw. föderaler Grundlage.
Die Verfassung wurde mehrfach geändert und am 17. März 1995 durch das ukrainische Parlament aufgehoben.

[4] Riss.ru, August 2017, https://riss.ru/smi/43109/. “’Amusing Navy’ Ukraine Goes to NATO Standards,” Russian Institute for Strategic Studies, 18 August 2017.
[5] Construction is being done by Naval Mobile Construction Battalions with support from U.S. contractor KVG. The project, for which U.S. government allocated $750,000, was anticipated to be completed at the end of 2018 but now has been postponed until spring 2019. It likely will not be final such project in Ukraine.
[6] A translation of Zhirinovsky’s remarks on a Russian talk show. See “This is Russian land—Ochakov: Zhirinovsky commented on the construction of a U.S. military base,” http://timer-odessa.net/news/eto_russkaya_zemlya_ochakov_jirinovskiy_prokommentiroval_stroitelstvo_voennoy_bazi_ssha_482.html.
[7] “U.S. Starts Building ‘Maritime Operations Center’ in Ukraine. Here’s Why,” Sputniknews.com, 13 August 2017.
[8] “Rogozin on Shipbuilding in Ukraine: They Are Only ‘Service Coffee’ to American Marines,” in Russian news agency, https://ria.ru/20170820/1500711343.html.
[9] daJoshua Kucera, “Georgia Offers NATO to Build a Black Sea Base at Poti,” Eurasianet.org, 9 March 2017.

Putins Krieg gegen die Ukraine verstösst gegen das Völkerrecht

upg. Es kann durchaus sein, dass es ohne Osterweiterung der Nato und ohne Absicht, die Ukraine in die Nato aufzunehmen zu keinem Krieg gekommen wäre. Doch auch wenn sich Russland von der Nato eingeschnürt fühlte, war Russland existenziell nicht bedroht. Angegriffen wurde Russland schon gar nicht. Deshalb gibt es völkerrechtlich nichts, das den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine rechtfertigt. Das hatte Infosperber bereits nach dem Überfall am 26. Februar 2022 klargemacht.

Weiterführende Informationen

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.