Kanton Bern fordert zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts für Armee

Das Berner Kantonsparlament hat eine Standesinitiative eingereicht, die eine Erhöhung der Armeeausgaben des Bundes verlangt. Vorbild ist ein Richtwert zahlreicher europäischer Staaten.

Publiziert heute um 10:09 Uhr

LinkedIn Link kopiert Error occurred Facebook Link kopiert Error occurred X Link kopiert Error occurred E-Mail Link kopiert Error occurred Link kopieren Link kopiert Error occurred Zwei Männer in einem Schützenpanzer 2000 der Unteroffiziersschule auf dem Waffenplatz Thun, 2022.

Der Kanton Bern ist beim Bund vorstellig geworden. Er will mit einer Standesinitiative erreichen, dass der Bund zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts für die Armee ausgibt. (Symbolbild)

Foto: Raphael Moser

Der Kanton Bern hat vom Bund mittels Standesinitiative gefordert, die Armeeausgaben zu erhöhen – dies für zehn Jahre auf mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts. Dafür müsste allerdings die Bundesverfassung temporär geändert werden.

Die Standesinitiative stammt aus bürgerlichen Kreisen und basiert auf einer Motion, die der Grosse Rat in der Sommersession 2026 annahm. Dies teilte die kantonale Sicherheitsdirektion am Donnerstag mit.

Die derzeitige finanzielle Ausstattung der Landesverteidigung sei nicht ausreichend, befanden die Vorstösser. Die Armee könne ihren verfassungsmässigen Auftrag zum Schutz der Bevölkerung nicht mehr erfüllen.

Regierungsrat unterstützt Standesinitiative

Zahlreiche europäische Staaten orientieren sich laut den Initiantinnen und Initianten am Richtwert von zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts. Die Schweiz liege mit unter einem Prozent deutlich unter diesem Niveau.

Der Regierungsrat unterstützte die Standesinitiative, obwohl die Landesverteidigung Aufgabe des Bundes sei. Eine robust ausgerüstete Armee stärke die Bewältigungsfähigkeit in Krisenlagen, hiess es vonseiten der Kantonsregierung.

Nachdem das Parlament den Vorstoss überwiesen hatte, wurde der Kanton Bern nun beim Bund vorstellig in Form einer Standesinitiative. Diese wird von den eidgenössischen Räten behandelt. Stimmen beide Räte zu, wird eine Kommission die entsprechende Verfassungsänderung ausarbeiten. Lehnen die Räte ab, ist die Initiative vom Tisch.

Die Armee und ihre Finanzierung