«Les Libellules», die Sozialwohnanlage in Vernier, in der der Angeklagte und sein Opfer als Paar lebten.«Les Libellules», die Sozialwohnanlage in Vernier, in der der Angeklagte und sein Opfer als Paar lebten.Wikipedia/Creative CommonsEin Mann in den Vierzigern aus Sierra Leone wurde wegen Mordes mit Eventualvorsatz und sexueller Nötigung mit Grausamkeit schuldig gesprochen.Er fügte seiner kamerunischen Partnerin durch sexuelle Gewalt schwere innere Verletzungen zu, an denen sie verblutete.Das Genfer Strafgericht verurteilte ihn zu 19 Jahren Freiheitsstrafe und einem 15-jährigen Landesverweis.

In einem Femizid von besonderer Brutalität hat das Strafgericht in Genf einen Mann in den Vierzigern unter anderem wegen Mordes mit Eventualvorsatz und sexueller Nötigung mit Grausamkeit schuldig gesprochen. Eventualvorsatz bedeutet, dass der Täter den möglichen tödlichen Ausgang seines Handelns erkannte und in Kauf nahm, ohne ihn zwingend anzustreben.

Der aus Sierra Leone stammende Mann fügte seiner Partnerin durch sexuelle Gewalt mit seinem Arm und/oder einer Flasche schwere innere Verletzungen zu. Die massiven Blutungen waren tödlich. Am Freitag verurteilte ihn das Gericht zu 19 Jahren Freiheitsstrafe und einem 15-jährigen Landesverweis.

Triebe, die er mit Gewalt befriedigte

Das Gericht wies die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Drittbeteiligung zurück. «Für diese Theorie gibt es keine Beweise», hielt es fest. Im Gegenteil: Fäkal- und Blutspuren an seinem Arm sowie an der Flasche belasteten den Angeklagten trotz seiner Dementis.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob der Angeklagte den Tod seiner Partnerin beabsichtigt hatte, als er sie zum Analverkehr zwang. Das verneinte das Gericht. Sein Handeln sei nicht vom Wunsch geprägt gewesen, die Frau zu töten, sondern von der Befriedigung sexueller Bedürfnisse.

Der Vorsitzende Richter erklärte: «Angesichts ihrer Schreie, ihrer unerträglichen Schmerzen und des Blutverlusts hätte [A.] das tödliche Risiko erkennen müssen, dem er sie aussetzte. Dennoch setzte er seinen Willen durch und befriedigte seine Triebe.»

Die Beziehung war laut Gericht von Gewalt, Alkoholmissbrauch und einer toxischen Dynamik geprägt. Der Angeklagte hatte seine kamerunische Partnerin wiederholt geschlagen. Einem Bekannten gegenüber soll er einmal gesagt haben: «Ein Mann muss eine Frau unterwerfen.» Dieses Machtverständnis prägte die Beziehung bis zum Tod der Frau.

Es ist damit zu rechnen, dass das Urteil vor der nächsten Instanz angefochten wird. Die Verteidigerin des Angeklagten, Lucie Ben Hamza-Noir, hatte auf Freispruch plädiert und hegt weiterhin Zweifel an einer möglichen Drittbeteiligung. Sie dürfte daher Berufung einlegen.

Der Anwalt der Privatklägerschaft, Robert Assaël, zeigte sich dagegen zufrieden mit dem Urteil. «Meine Mandanten sind erleichtert, dass die Stimme des Opfers gehört und die haltlosen Dementis des Angeklagten zurückgewiesen wurden», sagte er.

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Lilli.ch, Onlineberatung für JugendlicheDavid Ramseyer

David Ramseyer est journaliste à la rédaction genevoise de 20 minutes depuis 2014. Il traite notamment des thématiques liées à la sécurité, à la mobilité et au développement durable. Il a auparavant travaillé à Léman Bleu ainsi qu’à Radio Lac.