StrafbefehleÜbermüdet auf Aargauer Strassen: Gleich drei Zürcher am Steuer eingeschlafen

Müdigkeit am Steuer hat in den vergangenen Monaten zu mehreren Selbstunfällen auf Aargauer Strassen geführt. Die Staatsanwaltschaft verurteilte drei Lenkerinnen und Lenker, nachdem sie am Steuer eingenickt waren.
Es kam im Aargau zu mehreren Selbstunfällen – die Verursacher kümmerten sich jeweils nicht um den entstandenen Schaden.
Symbolbild: Nataliya Dmytrenko, Getty Images
Rund 10 Prozent aller Verkehrsunfälle sind auf Müdigkeit am Steuer zurückzuführen. Dies schätzt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Nicht nur das Einschlafen am Steuer ist gefährlich, bereits die Müdigkeit an sich reduziere die Fahrfähigkeit deutlich, heisst es auf der Website.
In den vergangenen Wochen wurden mehrere Strafbefehle rechtskräftig, die Personen betrafen, die sich übermüdet hinters Steuer setzten. Eine damals 60-jährige Zürcherin fuhr im vergangenen Oktober auf der Wohlerstrasse durch Boswil. Da die Beschuldigte während der Fahrt kurz einnickte, kam der VW rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Randleitpfosten. Die Frau erwachte sofort, lenkte das Auto zurück auf die Fahrbahn und fuhr ohne anzuhalten weiter, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern oder die Polizei zu informieren. Sie wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 210 Franken gebüsst (12’600 Franken), hinzu kommt eine Busse von 3400 Franken und Strafbefehlsgebühren von 900 Franken.
Ende November, an einem Samstagmorgen, schlief erneut ein Zürcher ein, der im Aargau unterwegs war: Er fuhr mit einem Lieferwagen durch Hermetschwil-Staffeln. Als er einnickte, kam er links von der Fahrbahn ab, geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Verkehrsschild. Auch er hielt nicht an und kümmerte sich nicht um den Schaden. Er meldete sich zwar bei der Polizei, aber erst am Montag, also zwei Tage später. Die Staatsanwaltschaft verhängte gegen ihn eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 210 Franken (16’800 Franken) und eine Busse von 4800 Franken, hinzu kommen Gebühren von 900 Franken.
Im Dezember war schliesslich in Widen ein in Zürich wohnhafter Türke unterwegs. Obwohl der Beschuldigte während der Fahrt Müdigkeit verspürte, hielt er sein Fahrzeug nicht an. Der 56-Jährige nickte ein, fuhr bei einem Kreisel geradeaus und kollidierte mit den Gebüschen und der Weihnachtsbeleuchtung in dessen Mitte. Auch er verliess die Örtlichkeit, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern oder die Polizei zu informieren. Die Staatsanwaltschaft sprach eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 160 Franken aus (6400 Franken), sowie eine Busse von 1400 Franken. Hinzu kommen Gebühren von 800 Franken.
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