
Die SVP-Politikerin Stefanie Heimgartner vertritt den Kanton Aargau im Nationalrat.
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Private Parkfirmen kassieren mit falschem Parkieren kräftig ab – und der Staat liefert ihnen dafür sogar die Adressen. Das will SVP-Nationalrätin Stefanie Heimgartner jetzt stoppen.
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SVP-Nationalrätin Stefanie Heimgartner fordert, dass private Parkfirmen keine Halterdaten mehr von den Kantonen erhalten.Sie will das Strassenverkehrsgesetz entsprechend anpassen.Damit würden Firmen keine Adressen von Autofahrer*innen mehr bekommen und der Datenschutz gestärkt.Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die Datenweitergabe bisher erlaubt.
Private Parkfirmen sollen künftig keine Halterdaten mehr von den Kantonen erhalten. Das fordert die Aargauer SVP-Nationalrätin Stefanie Heimgartner in einem Vorstoss im Nationalrat.
Sie will das Strassenverkehrsgesetz so anpassen, dass solche Unternehmen ausdrücklich vom Auskunftsrecht ausgeschlossen werden – also keine Adressen von Autofahrer*innen mehr erhalten.
Konkret verlangt Heimgartner vom Bundesrat, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen, wonach die «kommerzielle Parkraumbewirtschaftung» vom Auskunftsrecht gemäss Strassenverkehrsgesetz ausgenommen werden soll.
Gericht zwingt Behörden zur Datenweitergabe
Heute können Firmen, die Parkplätze bewirtschaften oder kontrollieren, bei den Strassenverkehrsämtern abfragen, wem ein Auto gehört.
Auf dieser Grundlage fordern sie dann sogenannte «Umtriebsentschädigungen» – oft über 50 Franken – für falsches Parkieren auf privatem Grund. Heimgartner spricht von einem «lukrativen Geschäft» auf Kosten der öffentlichen Verwaltung.
«Die Verwaltung wird so zu einem kostenlosen Inkassobüro für Privatfirmen.»

SVP-Nationalrätin
Auslöser ist ein Entscheid des Verwaltungsgerichts Aargau vom Januar 2025. Das Gericht kam zum Schluss, dass Ämter Halterdaten auch an private Parkfirmen weitergeben müssen, sofern diese ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Für Stefanie Heimgartner ist das absurd: «Die Verwaltung wird so zu einem kostenlosen Inkassobüro für Privatfirmen.» Allein im Kanton Aargau müsse das Strassenverkehrsamt über tausend solcher Gesuche pro Monat bearbeiten.

Wer auf seinem Grundstück Parkplätze anbieten will, kann viel Geld verdienen. (Symbolbild)
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Auch der Konsumentenschutz kritisiert das Geschäftsmodell. Viele Firmen verschicken private Parkbussen, obwohl gar kein richterlich verfügtes Parkverbot besteht.
Betroffene wissen oft nicht, ob sie die Forderung bezahlen müssen oder nicht. Nach Einschätzung des Konsumentenschutzes ist das System rechtlich heikel und für Laien kaum durchschaubar.
Mit ihrem Vorstoss will Heimgartner den Datenschutz stärken und den bürokratischen Aufwand verringern. «Die Gewinne gehören den Firmen, die Kosten trägt der Staat», fasst sie sinngemäss zusammen.
Nun liegt es am Bundesrat, ob er die vorgeschlagene Gesetzesanpassung unterstützen will. Danach entscheidet der Nationalrat über den Vorstoss.
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