Ein Südamerikaner missbrauchte 2022 mindestens zweimal seine Nichte. Nun muss er die Schweiz verlassen.
Symbolbild: James Morgan/Photodisc
Darum geht esBrasilianer aus dem Freiamt schlief mehrmals mit seiner minderjährigen Nichte.Bezirksgericht und Obergericht verurteilten ihn zu einer bedingte Gefängnisstrafe von zwölf Monaten, einer bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken, einer Busse in der Höhe von 700 Franken und insbesondere einen Landesverweis von fünf Jahren.Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Landesverweis als verhältnismässig.Gericht sieht mangelnde Integration, fehlende Sprachkenntnisse und weiterhin enge Bindung zu Brasilien.
«Ich habe sie zu nichts gezwungen, es ist einfach passiert», betonte Miguel (Name geändert) im April 2023, als es vor dem Bremgarter Bezirksgericht zum Prozess kam. Seine Beteuerungen und Erklärungen halfen ihm damals jedoch wenig. Knapp ein Jahr zuvor hatte der zu jenem Zeitpunkt 29-Jährige mindestens zweimal Geschlechtsverkehr mit seiner 14-jährigen Nichte und tauschte mit ihr zudem intime Bilder aus.
Das Gericht verurteilte den Brasilianer aus dem Freiamt wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornografie . Es verhängte eine bedingte Gefängnisstrafe von zwölf Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken, eine Busse in der Höhe von 700 Franken und insbesondere einen Landesverweis von fünf Jahren.
Miguel hatte das Urteil zuerst an das Aargauer Obergericht weitergezogen, das es im Sommer 2024 vollumfänglich bestätigte. «Mithin beherrscht der Beschuldigte keine Landessprache und auch der Wille zum Erlernen einer am Wohnort gesprochenen Landessprache erscheint zumindest verbesserungsbedürftig», hiess es damals im Urteil. Der Brasilianer hatte nur befristete Jobs und nach Ansicht der Richter kein «gesellschaftliches Leben» hier. Seine Ehefrau ist ebenfalls südamerikanischer Herkunft, hat aber den Schweizer Pass und lebte mit der gemeinsamen, heute neunjährigen Tochter, früher schon einmal in Brasilien. 2019 siedelten sie in die Schweiz über, Miguel folgte erst im Jahr 2021 nach.
Kein gewichtiges privates Interesse am Verbleib
Mit dem Verdikt aus Aarau wollte es Miguel aber nicht auf sich beruhen lassen und gelangte deshalb ans Bundesgericht. Die Lausanner Richter haben den Fall nun im vergangenen Februar behandelt, wie das kürzlich publizierte Urteil zeigt (6B_811/2024). Miguel verlangte unter anderem eine deutlich mildere Bestrafung und vor allem den Verzicht auf den Landesverweis. Mit seinem Anliegen fand der Brasilianer aber kein Gehör. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde durchwegs ab.
Er konnte kein gewichtiges privates Interesse an einem Aufenthalt in der Schweiz darlegen. Das Gericht führte unter anderem an, dass er zum Zeitpunkt der ersten Tat erst seit rund sieben Monaten in der Schweiz weilte. Weitere Kritikpunkte hinsichtlich des Landesverweises waren fehlende Landessprachkenntnisse, die unterdurchschnittliche berufliche Integration und ein nach wie vor intakter Bezug zu Brasilien.
Familienleben auch in Brasilien möglich
Die Möglichkeit für seine Ehefrau und die Tochter, ihn zu begleiten oder den Kontakt über Kommunikationsmittel aufrechtzuerhalten, minimiert einen möglichen Härtefall. «Schliesslich fehlt es an negativen Auswirkungen der Landesverweisung auf das Familienleben, da dieses wie in der Vergangenheit in Brasilien weitergeführt werden kann. Zumal sämtliche Familienmitglieder Portugiesisch sprechen», heisst es im Urteil.
Zudem handle es sich nicht nur um eine einzelne Tat, sondern um mehrere Delikte innert kurzer Zeit, begleitet von fehlender Einsicht. Das Bundesgericht befand, dass unter den gegebenen Umständen das erhebliche öffentliche Interesse an der Landesverweisung das private Interesse des Beschwerdeführers am Verbleib in der Schweiz überwiegt.
Der Landesverweis sei verhältnismässig und nicht zu beanstanden. Der Brasilianer wird also die Schweiz für fünf Jahre verlassen müssen. Nebst den vorinstanzlichen Kosten muss er auch die Bundesgerichtskosten von 1200 Franken übernehmen.
Bundesgericht
Urteil 6B_811/2024
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