Maren Wade fordert nun Schadenersatz in nicht genannter Höhe sowie eine gerichtliche Anordnung, die Swift die weitere Nutzung des Namens untersagt. Da bestehende Markenrechte in der Regel Vorrang haben, steht Taylor Swift vor der Entscheidung, die Rechte von Wade abzukaufen oder den Fall gerichtlich auszutragen. Bisher hat sich die Sängerin, die über eines der umfangreichsten Markenportfolios der Branche verfügt, nicht zu den Vorwürfen geäussert.